COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gütersloh, insbesondere der Firma Tönnies

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Höhe der Falschpositivenrate bei den vom Kreis/Stadt Gütersloh zum Nachweis von COVID-19-Fällen verwendeten Tests, ggf. nach Laboren, Testherstellern etc. differenziert, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten "Ausbrüchen".
Die Reaktionshäufigkeit dieser Tests auf die Coronaviren SARS-CoV-1 ("Eins"!) , HCoV-HKU1, HCoV-OC43, HCoV-NL63 und HCoV-229E.
Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf weitere Coronaviren bei Menschen.
Die Falschpositivenrate und die Prävalenz, um die in den Mitteilungen des Kreises/Stadt Gütersloh ausgewiesenen Fällen vor Veröffentlichung reduziert wurden.
Angaben, auf welchem objektiven und repräsentativen Weg die Prävalenz ermittelt wurde und aktuell gehalten wird.
Die bei den "Ausbrüchen" jeweils ermittelten Fallzahlen für positive Tests, Infizierte, symptomatische Patienten, krankenhauspflichtige Patienten, intensivpflichtige Patienten, Todesfälle und Todesursachen zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Anfrage sowie das bzw. die Verfahren der Todesursachenermittlung.
Die Kriterien, nach denen zwischen positiv Getesteten und "Infizierten" unterschieden wird.
Die Kriterien, nach denen ein Test als positiv gewertet wird: Genügt der positive Test einer Genregion? Sind positive Tests von mindestens zwei Genregionen erforderlich? Müssen alle Genregionen positiv getestet sein, die ein Test beinhaltet? Werden Tests eingesetzt, die weniger als zwei Genregionen einbeziehen? Welche Genregion bzw. welche Genregionen müssen mindestens positiv getestet sein, um von einem "Fall" im Sinne der Mitteilungen des Kreises/Stadt Gütersloh sprechen zu können?
Werden Gegentests mit anderem Personal für Abstriche, weiteren Laboren und Tests anderer Hersteller durchgeführt?
Werden zugleich Tests bei denselben Personen auf andere respiratorische Viren durchgeführt? Auf andere Coronaviren? Auf Influenzaviren? Auf weitere?
In welchem Umfang gehen Wiederholungstests, Absicherungstests, Testkombinationen auf mehrere Genregionen usw. bei derselben Person in die Fallzahlen des Kreis/Stadt Gütersloh ein? Einfach, mehrfach, vielfach? Wie ist das durchschnittliche Verhältnis zwischen Fallzahlen und der Anzahl betroffener Personen?
Die dokumentierte Verhältnismäßigkeitsprüfung für die vom Kreis/Stadt Gütersloh im Zusammenhang mit den "Ausbrüchen" angeordneten Maßnahmen.
Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahme in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen.
Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der anderen in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingegangenen Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten.
Informationen darüber, ob im Zusammenhang mit der Anordnung oder der Durchsetzung der Maßnahmen eine Straftat bzw. eine Straftat im Amt begangen werden könnte. (Z. B. Nötigung.)
Etwaige Remonstrationen von Bediensteten des Kreis/Stadt Gütersloh im Zusammenhang mit der Entwicklung, Diskussion, Verabschiedung und Durchsetzung der getroffenen Maßnahmen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 23 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gütersloh, insbesondere der Firma Tönnies [#191795]
Datum
30. Juni 2020 15:38
An
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Höhe der Falschpositivenrate bei den vom Kreis/Stadt Gütersloh zum Nachweis von COVID-19-Fällen verwendeten Tests, ggf. nach Laboren, Testherstellern etc. differenziert, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten "Ausbrüchen". Die Reaktionshäufigkeit dieser Tests auf die Coronaviren SARS-CoV-1 ("Eins"!) , HCoV-HKU1, HCoV-OC43, HCoV-NL63 und HCoV-229E. Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf weitere Coronaviren bei Menschen. Die Falschpositivenrate und die Prävalenz, um die in den Mitteilungen des Kreises/Stadt Gütersloh ausgewiesenen Fällen vor Veröffentlichung reduziert wurden. Angaben, auf welchem objektiven und repräsentativen Weg die Prävalenz ermittelt wurde und aktuell gehalten wird. Die bei den "Ausbrüchen" jeweils ermittelten Fallzahlen für positive Tests, Infizierte, symptomatische Patienten, krankenhauspflichtige Patienten, intensivpflichtige Patienten, Todesfälle und Todesursachen zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Anfrage sowie das bzw. die Verfahren der Todesursachenermittlung. Die Kriterien, nach denen zwischen positiv Getesteten und "Infizierten" unterschieden wird. Die Kriterien, nach denen ein Test als positiv gewertet wird: Genügt der positive Test einer Genregion? Sind positive Tests von mindestens zwei Genregionen erforderlich? Müssen alle Genregionen positiv getestet sein, die ein Test beinhaltet? Werden Tests eingesetzt, die weniger als zwei Genregionen einbeziehen? Welche Genregion bzw. welche Genregionen müssen mindestens positiv getestet sein, um von einem "Fall" im Sinne der Mitteilungen des Kreises/Stadt Gütersloh sprechen zu können? Werden Gegentests mit anderem Personal für Abstriche, weiteren Laboren und Tests anderer Hersteller durchgeführt? Werden zugleich Tests bei denselben Personen auf andere respiratorische Viren durchgeführt? Auf andere Coronaviren? Auf Influenzaviren? Auf weitere? In welchem Umfang gehen Wiederholungstests, Absicherungstests, Testkombinationen auf mehrere Genregionen usw. bei derselben Person in die Fallzahlen des Kreis/Stadt Gütersloh ein? Einfach, mehrfach, vielfach? Wie ist das durchschnittliche Verhältnis zwischen Fallzahlen und der Anzahl betroffener Personen? Die dokumentierte Verhältnismäßigkeitsprüfung für die vom Kreis/Stadt Gütersloh im Zusammenhang mit den "Ausbrüchen" angeordneten Maßnahmen. Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahme in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen. Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der anderen in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingegangenen Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten. Informationen darüber, ob im Zusammenhang mit der Anordnung oder der Durchsetzung der Maßnahmen eine Straftat bzw. eine Straftat im Amt begangen werden könnte. (Z. B. Nötigung.) Etwaige Remonstrationen von Bediensteten des Kreis/Stadt Gütersloh im Zusammenhang mit der Entwicklung, Diskussion, Verabschiedung und Durchsetzung der getroffenen Maßnahmen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191795/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gü…
An Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gütersloh, insbesondere der Firma Tönnies [#191795]
Datum
4. August 2020 06:03
An
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gütersloh, insbesondere der Firma Tönnies“ vom 30.06.2020 (#191795) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191795/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gü…
An Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gütersloh, insbesondere der Firma Tönnies [#191795]
Datum
4. August 2020 20:28
An
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gütersloh, insbesondere der Firma Tönnies“ vom 30.06.2020 (#191795) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191795/

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gü…
An Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gütersloh, insbesondere der Firma Tönnies [#191795]
Datum
14. August 2020 12:16
An
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-"Ausbrüche" im Kreis/Stadt Gütersloh, insbesondere der Firma Tönnies“ vom 30.06.2020 (#191795) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191795/