COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Göttingen

Anfrage an: Stadt Göttingen

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

Die Höhe der Falschpositivenrate bei den von der Stadt Göttingen zum Nachweis von COVID-19-Fällen verwendeten Tests, ggf. nach Laboren, Testherstellern etc. differenziert, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten "Ausbrüchen".

Die Reaktionshäufigkeit dieser Tests auf die Coronaviren SARS-CoV-1 ("Eins"!) , HCoV-HKU1, HCoV-OC43, HCoV-NL63 und HCoV-229E.

Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf weitere Coronaviren bei Menschen.

Die Falschpositivenrate und die Prävalenz, um die die in den Mitteilungen der Stadt Göttingen ausgewiesenen Fälle vor Veröffentlichung reduziert wurden.

Angaben, auf welchem objektiven und repräsentativen Weg die Prävalenz ermittelt wurde und aktuell gehalten wird.

Die bei den "Ausbrüchen" jeweils ermittelten Fallzahlen für positive Tests, Infizierte, symptomatische Patienten, krankenhauspflichtige Patienten, intensivpflichtige Patienten, Todesfälle und Todesursachen zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Anfrage sowie das bzw. die Verfahren der Todesursachenermittlung.

Die Kriterien, nach denen zwischen positiv Getesteten und "Infizierten" unterschieden wird.

Die Kriterien, nach denen ein Test als positiv gewertet wird: Genügt der positive Test einer Genregion? Sind positive Tests von mindestens zwei Genregionen erforderlich? Müssen alle Genregionen positiv getestet sein, die ein Test beinhaltet? Werden Tests eingesetzt, die weniger als zwei Genregionen einbeziehen? Welche Genregion bzw. welche Genregionen müssen mindestens positiv getestet sein, um von einem "Fall" im Sinne der Mitteilungen der Stadt Göttingen sprechen zu können?

Werden Gegentests mit anderem Personal für Abstriche, weiteren Laboren und Tests anderer Hersteller durchgeführt?

Werden zugleich Tests bei denselben Personen auf andere respiratorische Viren durchgeführt? Auf andere Coronaviren? Auf Influenzaviren? Auf weitere?

In welchem Umfang gehen Wiederholungstests, Absicherungstests, Testkombinationen auf mehrere Genregionen usw. bei derselben Person in die Fallzahlen der Stadt Göttingen ein? Einfach, mehrfach, vielfach? Wie ist das durchschnittliche Verhältnis zwischen Fallzahlen und der Anzahl betroffener Personen?

Die dokumentierte Verhältnismäßigkeitsprüfung für die von der Stadt Göttingen im Zusammenhang mit den "Ausbrüchen" angeordneten Maßnahmen.

Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahme in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen.

Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der anderen in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingegangenen Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten.

Informationen darüber, ob im Zusammenhang mit der Anordnung oder der Durchsetzung der Maßnahmen eine Straftat bzw. eine Straftat im Amt begangen werden könnte. (Z. B. Nötigung.)

Etwaige Remonstrationen von Bediensteten der Stadt Göttingen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Diskussion, Verabschiedung und Durchsetzung der getroffenen Maßnahmen.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Göttingen (Informationsfreiheitssatzung Göttingen).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Vorsorglich verweise ich ausdrücklich auf meine Rechte zur Einschaltung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    29. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) S…
An Stadt Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Göttingen [#191699]
Datum
29. Juni 2020 06:41
An
Stadt Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Die Höhe der Falschpositivenrate bei den von der Stadt Göttingen zum Nachweis von COVID-19-Fällen verwendeten Tests, ggf. nach Laboren, Testherstellern etc. differenziert, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten "Ausbrüchen". Die Reaktionshäufigkeit dieser Tests auf die Coronaviren SARS-CoV-1 ("Eins"!) , HCoV-HKU1, HCoV-OC43, HCoV-NL63 und HCoV-229E. Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf weitere Coronaviren bei Menschen. Die Falschpositivenrate und die Prävalenz, um die die in den Mitteilungen der Stadt Göttingen ausgewiesenen Fälle vor Veröffentlichung reduziert wurden. Angaben, auf welchem objektiven und repräsentativen Weg die Prävalenz ermittelt wurde und aktuell gehalten wird. Die bei den "Ausbrüchen" jeweils ermittelten Fallzahlen für positive Tests, Infizierte, symptomatische Patienten, krankenhauspflichtige Patienten, intensivpflichtige Patienten, Todesfälle und Todesursachen zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Anfrage sowie das bzw. die Verfahren der Todesursachenermittlung. Die Kriterien, nach denen zwischen positiv Getesteten und "Infizierten" unterschieden wird. Die Kriterien, nach denen ein Test als positiv gewertet wird: Genügt der positive Test einer Genregion? Sind positive Tests von mindestens zwei Genregionen erforderlich? Müssen alle Genregionen positiv getestet sein, die ein Test beinhaltet? Werden Tests eingesetzt, die weniger als zwei Genregionen einbeziehen? Welche Genregion bzw. welche Genregionen müssen mindestens positiv getestet sein, um von einem "Fall" im Sinne der Mitteilungen der Stadt Göttingen sprechen zu können? Werden Gegentests mit anderem Personal für Abstriche, weiteren Laboren und Tests anderer Hersteller durchgeführt? Werden zugleich Tests bei denselben Personen auf andere respiratorische Viren durchgeführt? Auf andere Coronaviren? Auf Influenzaviren? Auf weitere? In welchem Umfang gehen Wiederholungstests, Absicherungstests, Testkombinationen auf mehrere Genregionen usw. bei derselben Person in die Fallzahlen der Stadt Göttingen ein? Einfach, mehrfach, vielfach? Wie ist das durchschnittliche Verhältnis zwischen Fallzahlen und der Anzahl betroffener Personen? Die dokumentierte Verhältnismäßigkeitsprüfung für die von der Stadt Göttingen im Zusammenhang mit den "Ausbrüchen" angeordneten Maßnahmen. Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahme in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen. Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der anderen in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingegangenen Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten. Informationen darüber, ob im Zusammenhang mit der Anordnung oder der Durchsetzung der Maßnahmen eine Straftat bzw. eine Straftat im Amt begangen werden könnte. (Z. B. Nötigung.) Etwaige Remonstrationen von Bediensteten der Stadt Göttingen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Diskussion, Verabschiedung und Durchsetzung der getroffenen Maßnahmen. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Göttingen (Informationsfreiheitssatzung Göttingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Vorsorglich verweise ich ausdrücklich auf meine Rechte zur Einschaltung des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191699/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Göttingen
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Betreff
Automatische Antwort: COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Göttingen [#191699]
Datum
29. Juni 2020 06:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Gött…
An Stadt Göttingen Details
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Betreff
AW: COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Göttingen [#191699]
Datum
29. Juli 2020 20:21
An
Stadt Göttingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Göttingen“ vom 29.06.2020 (#191699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191699/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
Automatische Antwort: COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Göttingen [#191699]
Datum
29. Juli 2020 20:21
Status
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Stadt Göttingen
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Von
Stadt Göttingen
Betreff
AW: COVID-19-"Ausbrüche" in der Stadt Göttingen [#191699]
Datum
31. Juli 2020 07:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass Sie diese Rückmeldung erst heute bekommen. Ich war davon ausgegangen, dass Sie durch einen anderen Fachdienst der Stadtverwaltung bereits eine Antwort erhalten hatten. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie keinen Anspruch aus der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen ableiten können, um Antworten auf den mit E-Mail vom 29.06.2020 übersandten Fragenkatalog zu erhalten. Aus diesen Gründen: Zwecke der Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Stadt vorhandenen Informationen zu gewährleisten. Zu vielen Ihrer Fragen wurden allerdings keine Daten erhoben. Weiterhin umfasst der Informationsanspruch aus der Satzung ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Die Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus sind landesgesetzliche Pflichtregelungen und liegen nicht im eignen Wirkungskreis der Stadt Göttingen. Zuletzt bietet die Satzung den Anspruch auf Information (nur) für Personen mit Wohnsitz in Göttingen. Ihre Wohnsitz liegt nach Ihren Angaben in Bonn. Ich bedauere, Ihnen daher nicht weiterhelfen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen