Covid-19 Fall im Kreis Pinneberg

Ich forderte die Bekanntgabe der Namen der Ortschaften im Kreis Pinneberg in der COVID-19 - Fälle bekannt sind.

Die Persönlichkeitsrechte erfahren keine Einschränkung durch die anonymisierte Bekanntgabe von Ortschaften in denen Fälle von potentiell tödlichen Infektionskrankheiten bekannt geworden sind.

Es besteht ein klares öffentliches Interesse.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Anwohner und Besucher des Kreises Pinneberg wird durch die Geheimhaltung der geforderten Daten kompromittiert.

Darüber hinaus kompromittieren Sie persönlich diese Rechte in besonderen Maße (mit Ausnahme Ihrer eigenen, da Sie bestens informiert zu sein scheinen).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    6. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich forderte …
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid-19 Fall im Kreis Pinneberg [#182097]
Datum
7. März 2020 12:53
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich forderte die Bekanntgabe der Namen der Ortschaften im Kreis Pinneberg in der COVID-19 - Fälle bekannt sind. Die Persönlichkeitsrechte erfahren keine Einschränkung durch die anonymisierte Bekanntgabe von Ortschaften in denen Fälle von potentiell tödlichen Infektionskrankheiten bekannt geworden sind. Es besteht ein klares öffentliches Interesse. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Anwohner und Besucher des Kreises Pinneberg wird durch die Geheimhaltung der geforderten Daten kompromittiert. Darüber hinaus kompromittieren Sie persönlich diese Rechte in besonderen Maße (mit Ausnahme Ihrer eigenen, da Sie bestens informiert zu sein scheinen).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182097 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Samstag, 7. März 2020 12:53 An: Poststelle (Sozi…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
WG: [EXTERN] Covid-19 Fall im Kreis Pinneberg [#182097]
Datum
31. März 2020 09:48
Status
geschwärzt
889,4 KB
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Samstag, 7. März 2020 12:53 An: Poststelle (Sozialministerium) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: [EXTERN] Covid-19 Fall im Kreis Pinneberg [#182097] Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich forderte die Bekanntgabe der Namen der Ortschaften im Kreis Pinneberg in der COVID-19 - Fälle bekannt sind. Die Persönlichkeitsrechte erfahren keine Einschränkung durch die anonymisierte Bekanntgabe von Ortschaften in denen Fälle von potentiell tödlichen Infektionskrankheiten bekannt geworden sind. Es besteht ein klares öffentliches Interesse. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Anwohner und Besucher des Kreises Pinneberg wird durch die Geheimhaltung der geforderten Daten kompromittiert. Darüber hinaus kompromittieren Sie persönlich diese Rechte in besonderen Maße (mit Ausnahme Ihrer eigenen, da Sie bestens informiert zu sein scheinen). Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen