COVID - 19 - Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen mit besonderer Relevanz für die Transmission von Infektionskrankheiten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Haben Sie Informationen darüber, wie sich die Reproduktionszahl auf Grund der COVID - 19 - Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen mit besonderer Relevanz für die Transmission von Infektionskrankheiten, verändert.
Im Zeitraum vom 21.04 bis 26.04.2020 gehörten ca.50% der Neu Infizierten zu dieser
Gruppe.
Wenn dieser Umstand nicht in die Berechnung der Reproduktionszahl mit eingerechnet wird, haben sie vielleicht Informationen darüber, wann und wo sie diese
Information in der Öffentlichkeit im Detail publizieren?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Bemühungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Uwe Braatz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben Sie I…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Uwe Braatz
Betreff
COVID - 19 - Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen mit besonderer Relevanz für die Transmission von Infektionskrankheiten [#185471]
Datum
27. April 2020 19:54
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben Sie Informationen darüber, wie sich die Reproduktionszahl auf Grund der COVID - 19 - Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen mit besonderer Relevanz für die Transmission von Infektionskrankheiten, verändert. Im Zeitraum vom 21.04 bis 26.04.2020 gehörten ca.50% der Neu Infizierten zu dieser Gruppe. Wenn dieser Umstand nicht in die Berechnung der Reproduktionszahl mit eingerechnet wird, haben sie vielleicht Informationen darüber, wann und wo sie diese Information in der Öffentlichkeit im Detail publizieren? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Bemühungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Braatz Anfragenr: 185471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185471 Postanschrift Uwe Braatz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Braatz
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: COVID - 19 - Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen mit besonderer Relevanz für die Transmission von Infektionskrankheiten [#185471]
Datum
27. April 2020 19:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.04.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.04.2020
Datum
24. Juni 2020 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag nach IFG vom 27.04.2020 Sehr geehrter Herr Braatz, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag nach IFG vom 27.04.2020
Datum
18. August 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Braatz, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zunächst bitte ich die Verzögerung zu entschuldigen. Pflege- und Betreuungseinrichtungen haben keine höhere Gewichtung bei der Berechnung des R-Wertes, wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Zur Berechnung der R-Werte füge ich diesem Schreiben die Erläuterungen zum 4 Tage (S.13) bzw. 7 Tage R-Wert bei. Die Daten zu Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen mit besonderer Relevanz finden Sie im täglichen Lagebericht unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html. Den heutigen Lagebericht füge ich diesem Schreiben bei. Dort befinden sich die Informationen in Tabelle 3. Mit freundlichen Grüßen