COVID 19 Impfstoffe
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Guten Tag,
wann haben Sie wieviel Impfdosen gegen Covid 19 verbindlich gekauft und bezahlt?
Welche Liefertermine wurden dabei vereinbart?
Wieso kommt es jetzt trotzdem zu Stockungen?
Korrespondenz
-
Frist – 06.02.2021
- 02. Jan 2021
- 09. Jan
- 16. Jan
- 23. Jan
- 06. Feb 2021
- Von
- Hans-Hermann Andreae
- Betreff
- COVID 19 Impfstoffe [#207598]
- Datum
- 2. Januar 2021 10:12
- An
- Bundesministerium für Gesundheit
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag,
wann haben Sie wieviel Impfdosen gegen Covid 19 verbindlich gekauft und bezahlt?
Welche Liefertermine wurden dabei vereinbart?
Wieso kommt es jetzt trotzdem zu Stockungen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Hermann Andreae
Anfragenr: 207598
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/207598/
Postanschrift
Hans-Hermann Andreae
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Hermann Andreae
Schreiben Sie einen öffentlichen Kommentar
Um einen Kommentar zu schreiben, loggen Sie sich bitte ein.
- Von
- Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- WG: COVID 19 Impfstoffe [#207598]
- Datum
- 5. Januar 2021 09:29
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Sehr geehrter Herr Andreae,
wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail.
Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte.
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu….
Mit freundlichen Grüßen

Unterstützen Sie unsere Arbeit!
Mit Ihrer Spende halten Sie die Plattform am Laufen, ermöglichen neue Features sowie Support vom FragDenStaat-Team. Kämpfen Sie mit uns für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung!
- Von
- Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- AW: COVID 19 Impfstoffe [#207598]
- Datum
- 25. Januar 2021 12:31
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Sehr geehrter Herr Andreae,
auf Ihren unten stehenden Antrag teilen wir Ihnen folgendes mit:
Im Rahmen der Impfstoffinitiative der EU-Kommission wurden mit bisher sechs Herstellern potenzieller Impfstoffe gegen COVID-19 Verträge geschlossen. Für Deutschland wurden bislang durch die Verträge insgesamt folgende Mengen an Impfstoff gesichert:
- BioNTech-Pfizer (Vertragsschluss: 20. November 2020): ca. 64 Mio. Impfdosen
- Moderna (Vertragsschluss: 4. Dezember 2020): ca. 50 Mio. Impfdosen
- AstraZeneca (Vertragsschluss: 27. August 2020): ca. 56 Mio. Impfdosen
- Johnson&Johnson (Vertragsschluss: 8. Oktober 2020): ca. 37 Mio. Anwendungen
- Curevac (Vertragsschluss: 20. November 2020): ca. 53 Mio. Impfdosen
- Sanofi-GSK (Vertragsschluss: 20. November 2020): ca. 55 Mio. Impfdosen
Nach Vertragsschluss hat die EU-Kommission jeweils eine Anzahlung aus Mitteln des Emergency Support Instruments geleistet. Der Zeitpunkt der Bezahlung des Restkaufpreises durch die einzelnen Mitgliedstaaten richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Regelmäßig ist nach Lieferung oder nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Die konkreten Liefertermine und Liefermengen von Impfstoffen gegen COVID-19 hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere vom Verlauf der klinischen Prüfungen, vom Ergebnis des behördlichen Zulassungsverfahrens, von den Produktionsprozessen und einer zeitnahen Erweiterung der Kapazitäten, den Lieferketten der Ausgangsstoffe sowie den Ergebnissen der Qualitätskontrollen. Entsprechende Prognosen darüber sind daher immer mit Unsicherheiten behaftet; Anpassungen sind in diesen Prozessen nicht ungewöhnlich.
Aktuell werden etwa nach Mitteilung des Unternehmens Pfizer vom 15. Januar 2021 in einem belgischen Werk Umstellungen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten vorgenommen.
Dadurch kommt es temporär zu Einschränkungen in der Lieferfähigkeit. Diese sollen nach Mitteilung des Unternehmens bis zum Ende des 1. Quartals 2021 allerdings wieder ausgeglichen werden.
In Deutschland wurden von den Unternehmen BioNTech/Pfizer nach der EU-Zulassung insgesamt 1,34 Millionen Dosen des Impfstoffes bis Jahresende 2020 ausgeliefert. Bis Ende März 2021 werden von diesem Impfstoff voraussichtlich ca. 10 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Nach erfolgter EU-Zulassung des Impfstoffes von Moderna hat das Unternehmen am 11. Januar 2021 mit den Lieferungen begonnen und angekündigt, bis Ende des 1. Quartals 2021 ca. 1,8 Millionen Impfdosen nach Deutschland zu liefern.
Mit freundlichen Grüßen