Covid 19 - Pandemie: kein zeitnaher Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Warum wurden in der Bundesrepublik Deutschland nicht zeitnah (also im Januar 2020 oder Anfang Februar 2020) Schutzmassnahmen durchgeführt, wie sie in Taiwan, Singapur und Südkorea präventiv - und sehr erfolgreich zum Einsatz kamen, um eine katastrophale Ausbreitung von Covid 19 zu verhindern?
Warum wurden Handlungsanweisungen zum Bevölkerungsschutz gemäss Drucksache 17/12051 die Bundestages (aus dem Jahr 2012) nicht frühzeitig (Januar 2020) in Kraft gesetzt?
Es war schon sehr frühzeitig 2020 abzusehen (Beispiel China, Beispiel Italien), welche Ausmasse diese Pandemie annehmen wird und dass Europa und Deutschland nicht verschont bleiben würden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid 19 - Pandemie: kein zeitnaher Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [#183130]
Datum
22. März 2020 19:09
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurden in der Bundesrepublik Deutschland nicht zeitnah (also im Januar 2020 oder Anfang Februar 2020) Schutzmassnahmen durchgeführt, wie sie in Taiwan, Singapur und Südkorea präventiv - und sehr erfolgreich zum Einsatz kamen, um eine katastrophale Ausbreitung von Covid 19 zu verhindern? Warum wurden Handlungsanweisungen zum Bevölkerungsschutz gemäss Drucksache 17/12051 die Bundestages (aus dem Jahr 2012) nicht frühzeitig (Januar 2020) in Kraft gesetzt? Es war schon sehr frühzeitig 2020 abzusehen (Beispiel China, Beispiel Italien), welche Ausmasse diese Pandemie annehmen wird und dass Europa und Deutschland nicht verschont bleiben würden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 183130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183130 Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 22.03.2020. …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Covid 19 - Pandemie: kein zeitnaher Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [#183130]
Datum
23. März 2020 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 22.03.2020. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage mit der Nummer 183130 erhalten haben. Wir werden zeitnah auf diese zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.03.…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Covid 19 - Pandemie: kein zeitnaher Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [#183130]
Datum
24. März 2020 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.03.2020. Wir weisen Sie zunächst darauf hin, dass das IFG kein Instrument für allgemeine Bürgeranfragen ist. Nach § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den sich aus § 1 Abs. 1 IFG ergebenden Anspruchsverpflichteten einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Antrag nach dem IFG muss dabei einen Aktenbezug aufweisen und die adressierte Behörde muss für den Antrag zuständig sein. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Ungeachtet dessen bemerken wir zu Ihren Fragen: 1. Dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fällt im Bereich des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes vor allem die Aufgabe zu, über Beratung und Erarbeitung von Leitfäden die Strukturen im Gesundheitswesen zu stärken, Vorsorgemaßnahmen anzustoßen und die Ausfallsicherheit zu stärken. Diese Aufgabe ist insbesondere auf das Ziel gerichtet, im Zivilschutz über entsprechend handlungsfähige Strukturen und Abläufe zu verfügen. Die operative Eindämmung von Covid-19 liegt indes in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund übernimmt im Pandemiefall derzeit eine koordinierende Rolle. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben bereits frühzeitig den Gemeinsamen Krisenstab gebildet, um die national bedeutsame Gefahrenlage "Coronavirus – COVID–19" nach dem Pandemieplan des Bundes zu bewältigen. Das BBK übernimmt eine Beratungsfunktion für den Krisenstab des BMI / BMG. 2. Die von Ihnen angesprochene Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene dient der vorsorglichen Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen. Für die Durchführung der Risikoanalyse wurden 2011 ein Lenkungsausschuss der Bundesressorts (koordiniert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) sowie ein Arbeitskreis von Geschäftsbereichsbehörden (koordiniert durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) eingerichtet. Der Lenkungsausschuss bestimmt die als bundesrelevant erachteten Ereignisse. Für diese erarbeitet der Arbeitskreis hypothetische Szenarien, anhand derer die Gefahren analysiert werden können. Grundlage für die Szenarien der jährlichen Risikoanalyse ist die Annahme eines denkbaren Extremereignisses (im internationalen Sprachgebrauch als „reasonable worst case“ bezeichnet). 3. Die Risikoanalyse 2012 „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ wurde fachlich federführend vom Robert Koch-Institut erstellt. Bei der Risikoanalyse handelt es sich um ein hypothetisches Szenario, das einen hypothetischen Verlauf einer Pandemie in Deutschland modelliert. Das aktuell aufgetretene Ereignis bedingt eine individuelle regelmäßige Lagebewertung und daraus resultierende Entscheidungen. Der nationale Pandemieplan sowie die bestehenden Pandemiepläne auf Länderebene, wurden in den letzten Jahren regelmäßig angepasst und auch nach Durchführung der Risikoanalyse weiter überarbeitet. Die Fortschreibung, Beübung und Bereitstellung der dafür nötigen Ressourcen liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Behörde, jedes einzelnen Unternehmens, so z.B. auch vor allem der Unternehmen, die zu den Kritischen Infrastrukturen zählen. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit beantwortet zu haben und danke Ihnen für Ihr Interesse am BBK. Mit freundlichen Grüßen