Covid 19 -Pandemie: Pandit-Empfehlungen des RKI Januar 2012 ,

Anfrage an: Robert Koch-Institut

laut Beitrag in der NZZ vom 20.03.2020 wurde im Januar 2012 dem Deutschen Bundestag eine Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz des Robert Koch Instituts (RKI) präsentiert (Drucksache17/12051): bzgl. einer Pandemie durch Virus Modi-Sars.
Es war also fast alles bzgl. des jetzigen Pandemie-Szenarios bekannt, Erfahrungen einer aktuellen Situation lagen aus China bereits vor.
Warum wurden die in der o.g. Risikoanalyse vorgeschlagenen Vorgehensweisen von den verantwortlichen deutschen Politikern und Gesundheits-Institutionen sowie dem RKI nicht zeitnah schon im Januar diesen Jahres umgesetzt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Beitra…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid 19 -Pandemie: Pandit-Empfehlungen des RKI Januar 2012 , [#182991]
Datum
20. März 2020 13:24
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Beitrag in der NZZ vom 20.03.2020 wurde im Januar 2012 dem Deutschen Bundestag eine Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz des Robert Koch Instituts (RKI) präsentiert (Drucksache17/12051): bzgl. einer Pandemie durch Virus Modi-Sars. Es war also fast alles bzgl. des jetzigen Pandemie-Szenarios bekannt, Erfahrungen einer aktuellen Situation lagen aus China bereits vor. Warum wurden die in der o.g. Risikoanalyse vorgeschlagenen Vorgehensweisen von den verantwortlichen deutschen Politikern und Gesundheits-Institutionen sowie dem RKI nicht zeitnah schon im Januar diesen Jahres umgesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 182991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182991 Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. März 2020 13:24
Status
Warte auf Antwort

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Walter Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Covid 19 -Pandemie: Pandit-Empfehlungen des RKI Januar 2012 , [#182991]
Datum
31. März 2020 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Walter Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage einzeln Stellung nehmen können. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronav…). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediath…. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße