Covid 19- Pandemie: rechtzeitige Massnahmen zur Vorbeugung einer katastrophalen Virus-Ausbreitung in Deutschland

laut Beitrag in der NZZ vom 20.03.2020 wurde im Januar 2012 dem Deutschen Bundestag eine Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz des Robert Koch Instituts (RKI) präsentiert (Drucksache17/12051): bzgl. einer Pandemie durch Virus Modi-Sars.
Es war also fast alles bzgl. des jetzigen Pandemie-Szenarios bekannt, Erfahrungen einer aktuellen Situation lagen aus China bereits vor.
Warum wurden die in der o.g. Risikoanalyse vorgeschlagenen Vorgehensweisen von den verantwortlichen deutschen Politikern und Gesundheits-Institutionen sowie dem RKI nicht zeitnah schon im Januar diesen Jahres umgesetzt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Beitra…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid 19- Pandemie: rechtzeitige Massnahmen zur Vorbeugung einer katastrophalen Virus-Ausbreitung in Deutschland [#182992]
Datum
20. März 2020 13:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Beitrag in der NZZ vom 20.03.2020 wurde im Januar 2012 dem Deutschen Bundestag eine Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz des Robert Koch Instituts (RKI) präsentiert (Drucksache17/12051): bzgl. einer Pandemie durch Virus Modi-Sars. Es war also fast alles bzgl. des jetzigen Pandemie-Szenarios bekannt, Erfahrungen einer aktuellen Situation lagen aus China bereits vor. Warum wurden die in der o.g. Risikoanalyse vorgeschlagenen Vorgehensweisen von den verantwortlichen deutschen Politikern und Gesundheits-Institutionen sowie dem RKI nicht zeitnah schon im Januar diesen Jahres umgesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 182992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182992 Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen gena…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Covid 19- Pandemie: rechtzeitige Massnahmen zur Vorbeugung einer katastrophalen Virus-Ausbreitung in Deutschland [#182992]
Datum
20. März 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. März 2020, in der Sie Fragen im Zusammenhang mi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Dr. Walter Seyde zu Covid 19- Pandemie: rechtzeitige Massnahmen zur Vorbeugung einer katastrophalen Virus-Ausbreitung in Deutschland [#182992]
Datum
30. März 2020 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. März 2020, in der Sie Fragen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann. Unter https://www.bundesgesundheitsminister... und https://www.zusammengegencorona.de/ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sie werden täglich aktualisiert. Darüber hinaus stellt das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut Informationen auf seiner Internetseite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... bereit. Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coron.... Das BMG informiert zudem laufend über Facebook https://www.facebook.com/bmg.bund und Twitter https://twitter.com/BMG_Bund. Informationen der Bundesregierung zu neuen Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps finden Sie auf der Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Weitere Informationsquellen: Reisen: Auswärtiges Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re... Arbeitsrecht: Bundesministerium für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/I... Weiterhin können Sie sich mit Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen an eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder - falls Sie gewerkschaftlich organisiert sind - an Ihre Gewerkschaft wenden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ergänzend einen FAQ- Bereich für arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeits... eingerichtet. Finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/c... Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen etc.: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/fa... wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (z.B. finanzielle Unterstützung für Unternehmen): Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Doss... Lebensmittel, Landwirtschaft, Haustiere: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Ministerium/_T... Forschung, Studium und BAföG: Bundesministerium für Bildung und Forschung https://www.bmbf.de/de/informationspo... Trinkwasser: https://www.umweltbundesamt.de/themen... Schwimm- oder Badebecken: https://www.umweltbundesamt.de/sites/... Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen