Covid 19 Verbreitung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Infektionen in geschlossenen Räumen sind inzwischen bekannt und treten leider sehr oft auf. Wie ist es aber mit einer Infektion im Park, etc. Weder bei den bekannten Demos mit teilweise tausenden Menschen noch bei den täglichen Treffen von teilweise hunderten Menschen ohne Maske und Abstand hört man etwas. Ist das Risiko einer Ansteckung hier nur extrem gering?
Sind hierzu bereits Studien vorhanden oder wurde das Thema bisher nicht beachtet?
Dies ist weder eine Aufforderung sich im freien zu einer Party zu treffen noch ein Versuch Corona klein zu reden. Es geht mir hierbei nur um die Informatioen, da mir bisher keine großen Ausbrüche bekannt sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    25. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Infektionen in gesc…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid 19 Verbreitung [#189630]
Datum
23. Juni 2020 20:21
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Infektionen in geschlossenen Räumen sind inzwischen bekannt und treten leider sehr oft auf. Wie ist es aber mit einer Infektion im Park, etc. Weder bei den bekannten Demos mit teilweise tausenden Menschen noch bei den täglichen Treffen von teilweise hunderten Menschen ohne Maske und Abstand hört man etwas. Ist das Risiko einer Ansteckung hier nur extrem gering? Sind hierzu bereits Studien vorhanden oder wurde das Thema bisher nicht beachtet? Dies ist weder eine Aufforderung sich im freien zu einer Party zu treffen noch ein Versuch Corona klein zu reden. Es geht mir hierbei nur um die Informatioen, da mir bisher keine großen Ausbrüche bekannt sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189630/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Juni 2020 20:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.