Covid 19

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Hallo,
in ÖPNV, Flugzeugen, Bahn und in Räumen laufen Klimaanlagen und Belüftungsanlagen, die die Luft umwälzen.Da kann sich doch der Virus stark verbreiten und über die Abluft überall übertragen werden. Warum stellt man sie nicht ab oder setzt Membranenfilter ein oder andere Filter, die das Virus abtöten oder aufhalten?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, in ÖPNV, Flu…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid 19 [#182401]
Datum
11. März 2020 12:05
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, in ÖPNV, Flugzeugen, Bahn und in Räumen laufen Klimaanlagen und Belüftungsanlagen, die die Luft umwälzen.Da kann sich doch der Virus stark verbreiten und über die Abluft überall übertragen werden. Warum stellt man sie nicht ab oder setzt Membranenfilter ein oder andere Filter, die das Virus abtöten oder aufhalten? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182401
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Covid 19 [#182401]
Datum
11. März 2020 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?ffentlichkeit zust?ndig. Wegen eines erh?hten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 k?nnen derzeit keine B?rgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazit?tsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. ?rzte k?nnen sich auch an die Kassen?rztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19 .Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und sch?tzt das Risiko f?r die Bev?lkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf h?ufig gestellte Fragen f?r Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen f?r B?rger stellt die Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verf?gung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die M?glichkeit, gezielt nach Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zu suchen und auch selbst Fragen einzureichen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. F?r die Durchf?hrung der empfohlenen Ma?nahmen sind die Landesbeh?rden und Gesundheits?mter vor Ort zust?ndig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines f?r B?rger: - das B?rgertelefon des Bundesministeriums f?r Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabh?ngige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbeh?rden der Bundesl?nder telefonische Beratung an. Vielen Dank f?r Ihr Verst?ndnis und freundliche Gr??e

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Da es sich bei COVID19 um eine primär über Tröpfche…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Covid 19 [#182401]
Datum
11. März 2020 18:23
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Da es sich bei COVID19 um eine primär über Tröpfchen verbreitete Infektion handelt (und nicht primär über die Luft übertragene Infektion) ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass eine Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über betriebenen Klimaanlagen (z.B. auch in öffentlichen Gebäuden, Hotels) erfolgt. Aktuelle Informationen sowie die Risikoeinschätzung des RKI zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind abrufbar unter www.rki.de/covid-19. Diese Informationen können sich aufgrund neuer Erkenntnisse kurzfristig ändern. Das RKI verfolgt das Geschehen kontinuierlich und steht mit der WHO in Kontakt. Mit freundlichen Grüßen