Covid Abwassermonitoring

In https://www.guetersloh.de/de/rathaus/presseportal/news/meldungen/abwassermonitoring.php berichten sie über das Abwassermonitoring welches an der Kläranlage Putzhagen eingerichtet worden ist.

Bitte senden Sie mir alle dazu vorliegenden Daten seit Beginn der Messungen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid Abwassermonitoring [#257176]
Datum
16. August 2022 10:18
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In https://www.guetersloh.de/de/rathaus/presseportal/news/meldungen/abwassermonitoring.php berichten sie über das Abwassermonitoring welches an der Kläranlage Putzhagen eingerichtet worden ist. Bitte senden Sie mir alle dazu vorliegenden Daten seit Beginn der Messungen zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257176/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen antragsgemäß die bisher vorliegenden Ergebniss…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: Covid Abwassermonitoring [#257176]
Datum
23. August 2022 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen antragsgemäß die bisher vorliegenden Ergebnisse des Corona-Monitorings der Kläranlage Putzhagen. Die Probe wird im Zulauf der Kläranlage vor dem Sandfang genommen. Das Vergleichslabor wurde zur Qualitätssicherung beauftragt. Mit freundlichen Grüßen