Covid-Ausbreitung in Pflegeheimen/Gesundheitseinrichtungen

Am 21.40.2020 haben Sie bzw. das Landratsamt als übergeordnete Stelle gegenüber der Presse unter URL https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.freudenstadt-corona-erreicht-weitere-pflegeheime.929a1f31-830c-4f77-ad5d-332f401517c3.html im Schwarzwälder Boten online Zahlen genannt zur Covid-19-Ausbreitung in Pflegeheimen/Gesundheitseinrichtungen.

Hierbei wurde aufgelistet, wie viele Mitarbeiter und wie viele Bewohner in Pflegeheimen an Covid-19 erkrankt waren bzw. wie viele Personen daran verstorben sind.

Ich bitte Sie um die Zusendung einer vollständigen, zum aktuellen Tagesdatum aktualisierten Aufzählung dieser Daten unter Angabe aller Pflegeheime und Gesundheitseinrichtungen ähnlich den getroffenen Aussagen gegenüber der Presse.

Sollte aus Gründen des Datenschutzes - entgegen der Vorgehensweise gegenüber der Zeitung - keine Zuordnung zu einer Einrichtung möglich sein, so bitte ich um Zuordnung auf gemeindescharfer Ebene, d. h. Zusammenfassen der Zahlen mehrerer Einrichtungen auf Gemeindeebene.

Diese Anfrage wurde bereits direkt per Mail gestellt. Aufgrund der bisherigen nicht erfolgten ausreichenden Rückmeldung stelle ich diese Anfrage nun zusätzlich öffentlich über die Anfrageplattform von Frag den Staat (www.fragdenstaat.de). Wie angekündigt, sind nun die entsprechenden Gesetze und Paragraphen vollständig beigefügt. Ich verweise darauf, dass die Fristen zur Rückantwort anhand des Datums meiner ersten Anfrage zu Laufen begonnen haben und nicht erst durch diese erneute, wiederholte Anfrage zu Laufen beginnen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Presse diese Daten bereits erhalten hat, gehe ich nach wie vor davon aus, dass diese Anfrage kostenfrei ist. Nachdem die Presse über diese Zahlen informiert wurde, gehe ich auch davon aus, dass die Daten bereits vorliegen und kein erhöhter, nicht zu rechtfertigender, Aufwand zur Erhebung dieser Daten vorliegt.

Weiteres bzgl. meiner Ansicht zum Thema Kosten entnehmen Sie auch bitte den unten nachfolgenden Absätzen diesbezüglich.

Sollten Sie nicht für die Anfrage zuständig sein, leiten Sie bitte diese Anfrage entsprechend im Haus weiter, z. B. zur übergeordneten Stelle im Landratsamt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2020
  • Frist
    22. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 21.40.2020 haben Sie bz…
An Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid-Ausbreitung in Pflegeheimen/Gesundheitseinrichtungen [#187249]
Datum
23. Mai 2020 08:34
An
Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 21.40.2020 haben Sie bzw. das Landratsamt als übergeordnete Stelle gegenüber der Presse unter URL https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.freudenstadt-corona-erreicht-weitere-pflegeheime.929a1f31-830c-4f77-ad5d-332f401517c3.html im Schwarzwälder Boten online Zahlen genannt zur Covid-19-Ausbreitung in Pflegeheimen/Gesundheitseinrichtungen. Hierbei wurde aufgelistet, wie viele Mitarbeiter und wie viele Bewohner in Pflegeheimen an Covid-19 erkrankt waren bzw. wie viele Personen daran verstorben sind. Ich bitte Sie um die Zusendung einer vollständigen, zum aktuellen Tagesdatum aktualisierten Aufzählung dieser Daten unter Angabe aller Pflegeheime und Gesundheitseinrichtungen ähnlich den getroffenen Aussagen gegenüber der Presse. Sollte aus Gründen des Datenschutzes - entgegen der Vorgehensweise gegenüber der Zeitung - keine Zuordnung zu einer Einrichtung möglich sein, so bitte ich um Zuordnung auf gemeindescharfer Ebene, d. h. Zusammenfassen der Zahlen mehrerer Einrichtungen auf Gemeindeebene. [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Aufgrund der Tatsache, dass die Presse diese Daten bereits erhalten hat, gehe ich nach wie vor davon aus, dass diese Anfrage kostenfrei ist. Nachdem die Presse über diese Zahlen informiert wurde, gehe ich auch davon aus, dass die Daten bereits vorliegen und kein erhöhter, nicht zu rechtfertigender, Aufwand zur Erhebung dieser Daten vorliegt. Weiteres bzgl. meiner Ansicht zum Thema Kosten entnehmen Sie auch bitte den unten nachfolgenden Absätzen diesbezüglich. Sollten Sie nicht für die Anfrage zuständig sein, leiten Sie bitte diese Anfrage entsprechend im Haus weiter, z. B. zur übergeordneten Stelle im Landratsamt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 187249 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landratsamt Freudenstadt
(per E-Mail:) AW: Ergänzung - WG: Anfrage nun über FragDenStaat.De gestellt - WG: Rückfrage - Präzisierung der Anf…
Von
Landratsamt Freudenstadt
Via
Briefpost
Betreff
(per E-Mail:) AW: Ergänzung - WG: Anfrage nun über FragDenStaat.De gestellt - WG: Rückfrage - Präzisierung der Anfrage [war: AW: Weitere Informationen zu den neuen COVID-Infizierten (Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG/IFG)]
Datum
5. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], anbei übersenden wir Ihnen die gewünschten Zahlen zu den Erkrankungen in Alten- und Pflegeheimen in anonymisierter Form. In dieser Form erfolgte die Meldung an das Sozialministerium. Zu beachten ist dabei, dass wir unsererseits natürlich nur die uns zu dem jeweiligen Meldezeitpunkt jeweils bekannten Zahlen gemeldet haben. Inwieweit diese Zahlen den „tatsächlichen“ Stand der Infektionen wiedergaben, können wir nicht beurteilen. Die Verpflichtung, diese Daten in dieser Form zu erheben und an das Ministerium zu melden, wurde zum 21.05.2020 durch entsprechenden Erlass aufgehoben, weshalb wir ab diesem Datum auch keine Daten mehr erhoben haben. Eine namentliche Auflistung der erkrankten Patienten, Mitarbeiter etc. wäre ein nach DS-GVO nicht gerechtfertigter datenschutzrechtlicher Eingriff. Eine Zuordnung der Zahlen zu den konkreten Alten- und Pflegeheimen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weil dies eine Verletzung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des jeweiligen Heimes wäre. Durch eine solche Veröffentlichung würde nicht unerheblich in die Rechte der Betreiber eingegriffen werden, was letztlich zu einer nicht zu begründenden Beeinflussung des „Wettbewerbs“ zwischen den Alten- und Pflegeheimen führen würde. Daher besteht gemäß § 6 LIFG auch kein Anspruch auf Informationszugang. Um eine Rechtsverletzung in Bezug auf die beiden letztgenannten Punkte zu verhindern, hat auch das Sozialministerium darauf verzichtet, die zuständigen Behörden zur Weitergabe entsprechender Daten zu verpflichten. Sie verweisen in Ihrem Antrag darauf, dass wir heimbezogene Daten in der Vergangenheit der Presse bekannt gegeben haben. Dieser Veröffentlichung lag jedoch ein unterschiedlich zu beurteilender Sachverhalt zugrunde. Die Veröffentlichung erfolgte in der Hochphase der Pandemie. Unser Ziel war, die Bevölkerung vor der aktuell drohenden Ausbreitung des Virus und der von ihm ausgehenden Gefahr zu warnen, die Heimbewohner zu schützen, die Heimbetreiber von Presseanfragen zu entlasten und der Öffentlichkeit zu dokumentieren, dass wir unseren Aufgaben in der damals schwierigen Situation, Bewohner und Mitarbeiter der Einrichtungen vor weiterer Ausbreitung des Virus zu schützen, nachgekommen sind. Diese Interessen überwogen zum damaligen Zeitpunkt die Interessen der Heimbetreiber nach einer Geheimhaltung der Zahlen, zumal wir mit den Heimbetreibern die Veröffentlichung im Vorfeld abgestimmt oder kommuniziert hatten. Angesichts der aktuellen Infektionslage stellt sich dies jetzt anders dar. Den derzeitigen Stand der Infektionslage und das Ergebnis der flächendeckenden Tests in Alten- und Pflegeheimen können Sie unserer Internetseite unter www.kreis-fds.de entnehmen. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Ich hoffe, Ihrem Informationsbedürfnis damit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vollumfänglich gerecht zu werden. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] , [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]