Covid Impfeffektivität

Anfrage an: Robert Koch-Institut

ich verfolge seit längerem die Situationsberichte des RKI zu Corona.
Besonders haben mich, auch auf Grund der anhaltenden Diskussion zur Impfpflicht, die Daten zur Impfeffektivität interessiert.

Aus den Verläufen von Ende April konnte man entnehmen, dass es bei symptomatischen Fällen keinen Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Personen gibt. Bei Hospitalisierung war der Unterschied noch etwa 1:3, die Tendenz des Kurvenverlaufs war aber ziemlich eindeutig auf Übereinstimmung, d.h. kein Unterschied mehr zwischen geimpft und ungeimpft!!! Die Schlussfolgerung für mich wäre damit, dass die gegenwärtigen Impfstoffe bei der gegenwärtigen Virusvariante komplett unwirksam sind!

Als ich mir aktuellere Verläufe ansehen wollte, musste ich feststellen, dass das RKI diese Werte seit Anfang Mai nicht mehr veröffentlicht. Die angekündigten "eigenen Veröffentlichungen in regelmäßigen Abständen" des RKI konnte ich bislang nirgends entdecken.
In der Berliner Morgenpost werden übrigens nach wie vor die Werte von Ende April veröffentlicht mit folgendem Kommentar:

https://interaktiv.morgenpost.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/

"Wie gut schützen Impfungen vor Covid-19? Welches Risiko besteht für Ungeimpfte,
wegen Corona ins Krankenhaus zu kommen? Was bringt das Boostern? Die Grafik zeigt
die wöchentlichen Inzidenzen der symptomatischen und hospitalisierten COVID-19-
Fälle - nach Impfstatus und Alter. Hinweis: Das RKI hat die wöchentliche Veröffentli
chung der Daten einstellt.

Stand: 28.04.2022, Quelle: RKI
Hinweis: Das RKI hat die wöchentliche Veröffentlichung der Daten einstellt.

Ab dem 5.5.2022 sind im COVID-19-Wochenbericht des RKI keine regelmäßigen Infor
mationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Imfpung mehr vorgesehen."

Ich finde diesen Sachverhalt total peinlich. Es tut mir leid, aber ich habe kein Vertrauen mehr in die Objektivität und Vollständigkeit der Veröffentlichungen des RKI. Offensichtlich werden hier Daten bewusst verschwiegen, die nicht in das offizielle Konzept passen. Man kommt sich irgendwie bewusst irregeführt vor. Und das von einem wissenschaftlichen Institut mit ca. 1500 Mitarbeitern!

Meine Fragen:
1. Warum werden diese Daten nicht mehr veröffentlicht?
2. Wann und wo finde ich die angekündigten "eigenen Veröffentlichungen" zum Thema Impfeffektivität des RKI?

Ich bin im Übrigen 3xgeimpft und würde mich auch wieder impfen lassen, wenn ich
VERTRAUENSWÜRDIGE Informationen zur Wirksamkeit des neuen(?) Impfstoffs zur dann aktuellen Virusvariante habe. Ob ich den Informationen des RKI dann vertrauen kann, bezweifle ich allerdings.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich verfolge seit…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid Impfeffektivität [#251807]
Datum
20. Juni 2022 14:47
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich verfolge seit längerem die Situationsberichte des RKI zu Corona. Besonders haben mich, auch auf Grund der anhaltenden Diskussion zur Impfpflicht, die Daten zur Impfeffektivität interessiert. Aus den Verläufen von Ende April konnte man entnehmen, dass es bei symptomatischen Fällen keinen Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Personen gibt. Bei Hospitalisierung war der Unterschied noch etwa 1:3, die Tendenz des Kurvenverlaufs war aber ziemlich eindeutig auf Übereinstimmung, d.h. kein Unterschied mehr zwischen geimpft und ungeimpft!!! Die Schlussfolgerung für mich wäre damit, dass die gegenwärtigen Impfstoffe bei der gegenwärtigen Virusvariante komplett unwirksam sind! Als ich mir aktuellere Verläufe ansehen wollte, musste ich feststellen, dass das RKI diese Werte seit Anfang Mai nicht mehr veröffentlicht. Die angekündigten "eigenen Veröffentlichungen in regelmäßigen Abständen" des RKI konnte ich bislang nirgends entdecken. In der Berliner Morgenpost werden übrigens nach wie vor die Werte von Ende April veröffentlicht mit folgendem Kommentar: https://interaktiv.morgenpost.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/ "Wie gut schützen Impfungen vor Covid-19? Welches Risiko besteht für Ungeimpfte, wegen Corona ins Krankenhaus zu kommen? Was bringt das Boostern? Die Grafik zeigt die wöchentlichen Inzidenzen der symptomatischen und hospitalisierten COVID-19- Fälle - nach Impfstatus und Alter. Hinweis: Das RKI hat die wöchentliche Veröffentli chung der Daten einstellt. Stand: 28.04.2022, Quelle: RKI Hinweis: Das RKI hat die wöchentliche Veröffentlichung der Daten einstellt. Ab dem 5.5.2022 sind im COVID-19-Wochenbericht des RKI keine regelmäßigen Infor mationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Imfpung mehr vorgesehen." Ich finde diesen Sachverhalt total peinlich. Es tut mir leid, aber ich habe kein Vertrauen mehr in die Objektivität und Vollständigkeit der Veröffentlichungen des RKI. Offensichtlich werden hier Daten bewusst verschwiegen, die nicht in das offizielle Konzept passen. Man kommt sich irgendwie bewusst irregeführt vor. Und das von einem wissenschaftlichen Institut mit ca. 1500 Mitarbeitern! Meine Fragen: 1. Warum werden diese Daten nicht mehr veröffentlicht? 2. Wann und wo finde ich die angekündigten "eigenen Veröffentlichungen" zum Thema Impfeffektivität des RKI? Ich bin im Übrigen 3xgeimpft und würde mich auch wieder impfen lassen, wenn ich VERTRAUENSWÜRDIGE Informationen zur Wirksamkeit des neuen(?) Impfstoffs zur dann aktuellen Virusvariante habe. Ob ich den Informationen des RKI dann vertrauen kann, bezweifle ich allerdings.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251807/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.06.2022
Datum
20. Juni 2022 18:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0220. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang und möchte…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.06.2022: Covid Impfeffektivität [#251807] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0220)
Datum
10. August 2022 18:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang und möchten uns zunächst für die verspätete Antwort entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bis Ende April 2022 veröffentlichte das Robert Koch-Institut (RKI) Angaben und Auswertungen zu Impfquoten und Impfwirksamkeit in den Wochenberichten, abrufbar unter: www.rki.de/covid-19-wochenbericht. Seit dem 07.07.2022 steht auf der Internetseite des RKI nun der erste ausführliche Monatsbericht „Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland“ zur Verfügung, der gemeinsam mit den zugehörigen Datentabellen abrufbar ist unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/.... Die Vorbereitung und Durchführung der zusätzlichen Auswertungen sowie die intensive Prüfung der Datengrundlage haben mehrere Wochen in Anspruch genommen. Auswertungen zu Impfquoten und Impfwirksamkeit, die in der Vergangenheit Bestandteil der Wochenberichte waren, wurden um zusätzliche Aspekte erweitert, insbesondere um die aktuellen Empfehlungen der STIKO, Auswertungen zur Impfakzeptanz und weitere Informationsmaterialien. Im Kapitel „Wirksamkeit der COVID-19-Impfung“ wurden im Vergleich zu den bisherigen Wochenberichten einige Änderungen vorgenommen. In der Omikronwelle und bei geänderten Testpflichten ist davon auszugehen, dass sich das Testverhalten in der Bevölkerung vor allem bei milden COVID-19-Verläufen, die einen Großteil der übermittelten symptomatischen COVID-19-Fälle ausmachen, geändert hat. Dies kann zu einer Verzerrung bei der Berechnung der Impfeffektivität führen. Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichtet, mit Hilfe der Meldedaten die Impfeffektivität gegen symptomatische Infektionen zu berechnen. Ein vom RKI durchgeführter systematischer Literaturreview internationaler Studien zeigt inzwischen Ergebnisse zur Effektivität der Impfung gegenüber Infektionen verschiedener Schweregrade, einschließlich symptomatischer Infektionen, mit der Omikron-Variante auf. Diese Review-Ergebnisse fließen in die Monatsberichte ein. Darüber hinaus werden ab sofort Daten zur Impfeffektivität gegen eine COVID-19-bedingte Hospitalisierung berichtet. Unterschiede zur bisherigen Berechnungsmethode werden im ersten Monatsbericht zusätzlich dargestellt. Die geschätzte Effektivität (einschließlich Meldewoche 16-19) kann auch direkt abgerufen werden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Im Übrigen sind § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen