COVID-Patienten in Intensivmedizinischer Behandlung (Aufschlüsselung nach geimpfte, genesene und ungeimpfte Patienten)

Anzahl der intensivmedizinisch behandelten Patienten aufgeschlüsselt nach zweifach geimpften Personen, genesene Personen, einfach geimpfte Personen, umgeimpfte Personen und genesene und geimpfte Personen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Robert Lichtenegger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der intens…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Robert Lichtenegger
Betreff
COVID-Patienten in Intensivmedizinischer Behandlung (Aufschlüsselung nach geimpfte, genesene und ungeimpfte Patienten) [#225686]
Datum
28. Juli 2021 00:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der intensivmedizinisch behandelten Patienten aufgeschlüsselt nach zweifach geimpften Personen, genesene Personen, einfach geimpfte Personen, umgeimpfte Personen und genesene und geimpfte Personen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Lichtenegger Anfragenr: 225686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225686/ Postanschrift Robert Lichtenegger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Lichtenegger
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, COVID-Patienten in Intensivmedizinischer Behandlung (Aufschlüsselung nach geimpfte genesene …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, COVID-Patienten in Intensivmedizinischer Behandlung (Aufschlüsselung nach geimpfte genesene und un... [#225686]
Datum
29. Juli 2021 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lichtenegger, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lichtenegger, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Auf der Website …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: COVID-Patienten in Intensivmedizinischer Behandlung (Aufschlüsselung nach geimpfte, genesene und ungeimpfte Patienten) [#225686]
Datum
11. August 2021 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lichtenegger, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit. Auf der Website der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin werden unter www.intensivregister.de sehr umfassende Informationen zur Situation in den deutschen Intensivstationen angeboten. Aktuell (8. August 2021) befinden sich 437 Personen mit dem Krankheitsbild COVID-19 in intensivmedizinischer Behandlung, von denen 201 invasiv beatmet werden (https://diviexchange.blob.core.window...). Die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten Personen wird im Intensivregister nicht nach Impf- oder Genesenenstatus aufgeschlüsselt. Ergänzende Informationen sind öffentlich in den Wochenberichten des Robert Koch-Institutes zugänglich. Der aktuelle Wochenbericht weist insgesamt 8.715 symptomatische Impfdurchbrüche aus, die seit dem 01.02.2021 anhand der nach dem Infektionsschutzgesetz übermittelten Meldedaten identifiziert wurden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Hier finden sich Angaben zu Hospitalisierungen bei Impfdurchbrüchen. Mit freundlichen Grüßen