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  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID-SCHULEN [#225434]
Datum
23. Juli 2021 17:58
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225434/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> ich möchte Sie gerne noch einmal an die Beantwortung meiner Anfrage erinnern und no…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
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Betreff
AW: COVID-SCHULEN [#225434]
Datum
9. August 2021 16:37
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte Sie gerne noch einmal an die Beantwortung meiner Anfrage erinnern und noch einmal explizit darauf hinweisen, dass ich auch gerne den für Ende Juli angekündigten dritten Zwischenbericht hätte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225434/
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr Antragsteller/in die Kultusministerkonferenz hat im November 2020 Studien zum Thema „Handlungsfähigkeit währ…
Sehr Antragsteller/in die Kultusministerkonferenz hat im November 2020 Studien zum Thema „Handlungsfähigkeit während der COVID-19 Pandemie im Schulbereich erhalten – Schaffung einer Entscheidungsgrundlage durch Evidenzsynthese, Beobachtungs- und Interventionsstudien“ in Auftrag gegeben. Mit den Arbeiten wurden das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig, Professor Dr. Gérard Krause, sowie die Kinderklinik der Uniklinik Köln, Professor Dr. Jörg Dötsch, betraut. Die Studienergebnisse sollen -wie im Wissenschaftsbetrieb üblich- nach Abschluss der Studie (September) in Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Zum genauen Veröffentlichungszeitpunkt der Artikel in den Fachzeitschriften kann keine Prognose abgegeben werden, weil sie zuvor einem Peer-Review-Verfahren unterzogen werden. Die Kultusministerkonferenz als Zuwendungsgeber erhält zu den unterschiedlichen Arbeitspaketen Abschlussberichte. Auch diese Berichte liegen noch nicht vor. Die Veröffentlichung der Zwischenergebnisse erfolgte am 03.08.2021: https://www.kmk.org/de/aktuelles/entscheidungen-der-kmk-in-der-corona-krise.html . Die KMK hat die vorläufigen Zwischenergebnisse der Studie zur Kenntnis genommen und in ihre Entscheidungen, neben anderen öffentlich diskutierten Studienergebnissen, einfließen lassen. Der 3. Zwischenbericht ist angekündigt, liegt aber noch nicht vor. Einen genauen Zeitpunkt können wir derzeit noch nicht nennen. Nach Information und Zustimmung der Gremien kann dieser entsprechend veröffentlicht werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Auftraggeber der Studie nicht Hamburg ist, sondern die Ländergemeinschaft und nur diese dann auch die Freigabe zur Veröffentlichung erteilen kann. Die Zwischenberichte wurden also nicht von Hamburg zurückgehalten, sondern nach einem gängigen Verfahren veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> liegt der dritte Zwischenbericht lediglich der KMK nicht vor oder wurde er vom HZI …
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: COVID-SCHULEN [#225434]
Datum
10. August 2021 18:33
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> liegt der dritte Zwischenbericht lediglich der KMK nicht vor oder wurde er vom HZI noch nicht fertiggestellt? Aus welchem Grund verzögert sich das? Da der Bericht für Ende Juli angekündigt war, kann es sich ja vermutlich nur noch um wenige Tage handeln. Ich gehe davon aus, dass Sie mich sicherlich umgehend informieren werden, sowie der Zwischenbericht vorliegt? Danke und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225434/
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Sehr << Anrede >> mir ist gerade noch etwas eingefallen. Senden Sie mir doch bitte noch den Kommunika…
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Betreff
AW: COVID-SCHULEN [#225434]
Datum
10. August 2021 19:15
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mir ist gerade noch etwas eingefallen. Senden Sie mir doch bitte noch den Kommunikationsverlauf mit dem HZI aus dem hervorgeht, dass sich die Ergebnisse des dritten Zwischenberichtes verzögern, warum sie sich verzögern und wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225434/
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr Antragsteller/in hierzu liegt mir kein Kommunikationsverlauf vor, in den ich Akteneinsicht gewähren kann. In…
Sehr Antragsteller/in hierzu liegt mir kein Kommunikationsverlauf vor, in den ich Akteneinsicht gewähren kann. Inhaltliche/ fachliche Fragen unterfallen nicht dem IFG, so dass ich dazu keine Stellung nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte um Rechtsgrundlage der Ablehnung der Akteneinsicht und einen rechtsmittelfähi…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: COVID-SCHULEN [#225434]
Datum
12. August 2021 10:56
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte um Rechtsgrundlage der Ablehnung der Akteneinsicht und einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225434/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-SCHULEN“ vom 23.07.2021 (#225434) wurde v…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: COVID-SCHULEN [#225434]
Datum
25. August 2021 10:24
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-SCHULEN“ vom 23.07.2021 (#225434) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zur Erinnnerung: Ich erwarte einen rechtsmittelfähigen Bescheid zur verweigerten Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225434/
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „COVID-SCHULEN“ [#225434]
Datum
26. August 2021 14:11
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225434/ Ich habe Grund zu der Annahme, dass die KMK bzw. Kultusministerien der Länder die Einreichung des dritten Zwischenberichtes durch das HZI und somit die Veröffentlichung vorsätzlich aufschieben und mich mit irreführenden Formulierungen und einer angeblichen Nichtzuständigkeit abwimmeln möchten. Das öffentliche Interesse an der Angelegenheit ist groß und in Anbetracht der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite in der wir uns befinden wäre dies ein handfester Skandal. Statt hier endlich Transparenz zu schaffen wird hier jedoch offenbar leider auf Zeit gespielt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Weitere Informationen finden sie zudem in einer gleichlautenden und sich ebenfalls leidlich in die Länge ziehenden Anfrage an die Hamburger Schulbehörde. => https://fragdenstaat.de/anfrage/covid-schulen/ Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225434.pdf Anfragenr: 225434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225434/
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr Antragsteller/in die Antwort geht Ihnen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Sehr Antragsteller/in die Antwort geht Ihnen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 26. August 2021 Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftsze…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 26. August 2021
Datum
2. September 2021 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.832 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr [geschwärzt], nach Rücksprache mit [geschwärzt] kann ich Ihnen mitteilen, dass die Information über die Verz…
Sehr [geschwärzt], nach Rücksprache mit [geschwärzt] kann ich Ihnen mitteilen, dass die Information über die Verzögerung nur mündlich erfolgte und sich die gewünschten Informationen nicht in den Akten befinden. Die Verschiebung erfolgte telefonisch, d.h. es liegt nichts in der Fachabteilung vor, auch kein Telefonvermerk. Ich habe nur eine mündliche Aussage eines Mitarbeiters. Ein IFG-Anspruch ist deshalb wegen § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG nicht gegeben (Informationszugang kann nur "... über den Inhalt der ... Akten" erfolgen). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nun gut, wenn das mit dem HZI telefonisch abgesprochen war, dann kann man da wohl n…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: COVID-SCHULEN [#225434]
Datum
9. September 2021 12:28
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nun gut, wenn das mit dem HZI telefonisch abgesprochen war, dann kann man da wohl nichts machen. Aber dann liegt ja sicherlich wenigstens eine schriftliche/elektronische Kommunikation zwischen der Fachabteilung und einer anderen Abteilung, einem Kultusministerium, einem Kultusminister vor? Ein internes Meeting-Protokoll vielleicht? Von den 16 KultusministernInnen oder deren MitarbeiterInnen wird sich doch wenigstens einer oder eine mal erkundigt haben, was jetzt mit dem dritten Zwischenergebnis ist? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass solche Dinge ausschließlich telefonisch besprochen werden. Vielleicht möchten Sie mir den Grund ja sonst auch einfach so aus einer wohlgesonnenen Bemühung um mehr Transparenz heraus mitteilen? Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz, welches eine solche Auskunft explizit untersagen würde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225434/