Covid19 - haben Grippe-Geimpfte auch einen Schutz gegen Corona?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Gibt es eine Statistik/Studie , die untersucht, ob Grippe-Geimpfte auch einen Schutz gegen Covid19 erwerben (z.B. eine vergleichende Studie wie der Krankheitsverlauf von Covid19 jeweils bei gegen Grippe-Geimpften ist und wie bei Nicht-gegen-Grippe-Geimpften)? Falls ja: Wie ist das Ergebnis dieser Studie?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Statistik/Stu…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid19 - haben Grippe-Geimpfte auch einen Schutz gegen Corona? [#218400]
Datum
15. April 2021 07:54
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Statistik/Studie , die untersucht, ob Grippe-Geimpfte auch einen Schutz gegen Covid19 erwerben (z.B. eine vergleichende Studie wie der Krankheitsverlauf von Covid19 jeweils bei gegen Grippe-Geimpften ist und wie bei Nicht-gegen-Grippe-Geimpften)? Falls ja: Wie ist das Ergebnis dieser Studie?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218400/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 15.04.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.04.2021
Datum
16. April 2021 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0173. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.04.2021 / Az. 2.13.04/0003#0173 Sehr Antragsteller…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.04.2021 / Az. 2.13.04/0003#0173
Datum
18. Mai 2021 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Im Übrigen erfolgt die Beantwortung daher im Rahmen der allgemeinen Bürgeranfrage. Es gibt Studien die Assoziationen zwischen Grippe-Impfung und SARS-CoV2 Infektion untersucht haben (eine exemplarische Zusammenfassung zum Stand des Wissens finden Sie unter: https://www.cdc.gov/flu/season/faq-flu-season-2020-2021.htm#Flu-and-COVID-19 . Weitere Informationen befinden sich hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html unter " Gibt es während der Corona-Pandemie spezielle Empfehlungen für die Grippeschutzimpfung?". Insgesamt kann der Wissenstand gegenwärtig wie folgt zusammengefasst werden: Die Grippeimpfung schützt effektiv vor Grippe und hat nach bisherigen Erkenntnissen keinen deutlichen Einfluss auf die SARS-CoV2 Infektionen oder den COVID-19 Krankheitsverlauf (bis auf den Schutz vor parallelen Infektionen mit beiden Erregern). Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.04.2021 / Az. 2.13.04/0003#0173 [#218400] Sehr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.04.2021 / Az. 2.13.04/0003#0173 [#218400]
Datum
29. Mai 2021 13:52
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> viel dank, dass Sie mir trotzdem geantwortet haben. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218400/