Critical Mass 30.08.2019

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

Mindestens einer Ihrer Kollegen hat am 30.08.2019 die circa 90 Fahrradfahrer der Critical Mass bei Ihrem Eintreffen auf dem Münsterplatz gegen 20.30h abgefilmt.

1. Mit welcher Begründung wurden Filmaufnahmen gemacht?
2. Wurden die Aufnahmen gespeichert?
3. Welche Straftaten wurden von der Polizei befürchtet, die die Anfertigung von Videomaterial rechtfertigen? Hatte die Polizei Hinweise darauf, dass von Teilnehmern des spontanen Aufzuges eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    28. November 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mindestens einer …
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Critical Mass 30.08.2019 [#169448]
Datum
29. Oktober 2019 12:28
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mindestens einer Ihrer Kollegen hat am 30.08.2019 die circa 90 Fahrradfahrer der Critical Mass bei Ihrem Eintreffen auf dem Münsterplatz gegen 20.30h abgefilmt. 1. Mit welcher Begründung wurden Filmaufnahmen gemacht? 2. Wurden die Aufnahmen gespeichert? 3. Welche Straftaten wurden von der Polizei befürchtet, die die Anfertigung von Videomaterial rechtfertigen? Hatte die Polizei Hinweise darauf, dass von Teilnehmern des spontanen Aufzuges eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage | Frag den Staat RuD-02221/19/3 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersenden wir Ihnen das…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage | Frag den Staat
Datum
5. November 2019 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
RuD-02221/19/3 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersenden wir Ihnen das Antwortschreiben des Polizeipräsidiums Ulm. Mit freundlichen Grüßen