CRVS in Kamerun

Im Hinblick auf die Entwicklung eines Personenstandsregisters und die Erfassung von Vitalstatistiken in Kamerun (s. : https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:438078-2022:TEXT:EN:HTML&src=0 )
bitte ich um alle Dokumente, die Folgendes enthalten:

Ausführliche Richtlinien/Protokolle der Treffen zur Durchführung der Tätigkeiten
Alle zwischen dem BMZ und dem projektleitenden Partner GIZ unterzeichneten Vereinbarungen
Monitoring-Berichte über durchgeführte Aktivitäten
Finanzberichte mit detaillierten Angaben zu den Ausgabenposten des bisher in das Projekt investierten Budgets

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Hinblick auf die Entwicklung eines…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CRVS in Kamerun [#269430]
Datum
4. Februar 2023 10:13
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Hinblick auf die Entwicklung eines Personenstandsregisters und die Erfassung von Vitalstatistiken in Kamerun (s. : https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:438078-2022:TEXT:EN:HTML&src=0 ) bitte ich um alle Dokumente, die Folgendes enthalten: Ausführliche Richtlinien/Protokolle der Treffen zur Durchführung der Tätigkeiten Alle zwischen dem BMZ und dem projektleitenden Partner GIZ unterzeichneten Vereinbarungen Monitoring-Berichte über durchgeführte Aktivitäten Finanzberichte mit detaillierten Angaben zu den Ausgabenposten des bisher in das Projekt investierten Budgets
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kelly Bescherer Anfragenr: 269430 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/018; hier: Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich b…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/018; hier: Eingangsbestätigung
Datum
6. Februar 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.03.2023, eingegangen im BMZ am 06.02.2023. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung Sehr << Antragsteller:in >> ic…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
8. Februar 2023 11:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema CRVS in Kamerun vom 04.02.2023, GZ Z14 O4010-3001/018. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 150-200 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich schriftlich bis zum 10.02.2023 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sollten Sie minderjährig sein, bitte ich um Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sobald Ihre die Kostenübernahmebestätigung vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung [#269430] Guten Tag, Ich bitte darum, …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung [#269430]
Datum
8. Februar 2023 15:13
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte darum, dass mein Antrag weiter bearbeitet wird, beantrage aber eine Ermäßigung oder Befreiung von der Gebühr gem. § 2 IFGGebV; als wissenschaftliche Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst an der Leuphana Universität liegt meine Forschung im öffentlichen Interesse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269430/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung [#269430] Sehr << Antragstell…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/018, hier: Gebührenkonkretisierung [#269430]
Datum
2. März 2023 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. Gebührenbefreiung zur Kenntnis genommen und setzen uns mit Ihrem Anliegen unter Berücksichtigung der allgemeinen Gebührengrundsätze und der Umstände des Einzelfalles vor der Erstellung des Bescheides gründlich auseinander. Eine Entscheidung diesbezüglich können wir jedoch erst nach Abschluss der Bearbeitung des Vorganges treffen, da uns erst dann alle relevanten Informationen für die Ausübung unseres Ermessens vorliegen werden. Da § 2 IFGGebV eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Gebührenerhebung darstellt und das IFG keine Privilegierung für Forscher*innen vorsieht, kann eine Ermäßigung bzw. Befreiung nur in besonderen Fällen erfolgen. Ich würde Sie daher bitten, nochmals genauer auszuführen, warum aus Ihrer Sicht über die Aktualität der Frage zur Modernisierung des Personstandwesens in Kamerun und des allgemeinen Interesses an diesem Thema hinaus, ein überwiegendes öffentliches Interesse an Informationen zur Entwicklung eines Personenstandsregisters und die Erfassung von Vitalstatistiken in Kamerun besteht. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/018 - hier: Bescheid einschl. Anlagen Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/018 - hier: Bescheid einschl. Anlagen
Datum
9. März 2023 10:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie den anliegenden Bescheid. Die Anlagen habe ich auf Frag-den-Staat für Sie hochgeladen. Bitte geben Sie mir Bescheid, sollten Sie diese nicht abrufen können. Mit freundlichen Grüßen