CSD Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

Ihre amtlichen Einschätzungen und Beobachtungen der Einhaltung der
Corona- Regeln beim diesjährigen CSD Berlin, sowie gezogenen Schlussfolgerungen in Bezug auf eine Auflösung der Veranstaltung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CSD Berlin [#225819]
Datum
29. Juli 2021 22:43
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre amtlichen Einschätzungen und Beobachtungen der Einhaltung der Corona- Regeln beim diesjährigen CSD Berlin, sowie gezogenen Schlussfolgerungen in Bezug auf eine Auflösung der Veranstaltung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/225819/upload/9c998855c000414287bbc35f479a1282feee7b7f/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Just 4 IFG 95.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 29.07.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. …
Von
Polizei Berlin
Betreff
Empfangsbestätigung: Ihr IFG-Antrag CSD Berlin [#225819]
Datum
11. August 2021 14:11
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 95.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 29.07.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „CSD Berlin“ vom 29.07.2021 (#225819) wurde von…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung: Ihr IFG-Antrag CSD Berlin [#225819]
Datum
4. Oktober 2021 23:40
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „CSD Berlin“ vom 29.07.2021 (#225819) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/225819/upload/9c998855c000414287bbc35f479a1282feee7b7f/
Polizei Berlin
Ihre E-Mail vom 29.Juli 2021; Just 4 IFG 95.21 Sehr Antragsteller/in mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 29.Juli …
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.Juli 2021; Just 4 IFG 95.21
Datum
20. Dezember 2021 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 29.Juli 2021 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und stellen Fragen bzgl. der Einhaltung von Corona Regeln beim CSD. Der Anwendungsbereich des IFG ist jedoch vorliegend nicht eröffnet, da Ihre Nachricht nicht auf eine Auskunftserteilung aus Akten der Polizei Berlin abzielt, sondern eine Bürgeranfrage darstellt. Nach § 3 Abs. 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Ihre Bitte um Stellungnahmen und Ihre Fragen stellen keinen Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft dar. Ich habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage an den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Antwort/Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
AW: Ihre E-Mail vom 29.Juli 2021; Just 4 IFG 95.21 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an die Poli…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 29.Juli 2021; Just 4 IFG 95.21
Datum
22. Dezember 2021 13:11
Status
image001.png
8,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an die Polizei Berlin. Bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Sie auf die Bilanzmeldung der Polizei Berlin vom 25. Juli 2021 verweisen. https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2021/pressemitteilung.1109586.php In dieser finden Sie Informationen zur Einhaltung der Covid-19-Maßnahmen beim diesjährigen 43. Christopher Street Day. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen