CUII Empfehlungen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die bei der BNetzA vorhandenen "Empfehlung[en] zur Umsetzung einer DNS-Sperre" der “Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII)“

Mit der Schwärzung von personenbezogene Daten natürlicher Personen (insb. der beteiligten Richter) erkläre ich mich einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bei der BNetz…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CUII Empfehlungen [#223284]
Datum
13. Juni 2021 01:22
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bei der BNetzA vorhandenen "Empfehlung[en] zur Umsetzung einer DNS-Sperre" der “Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII)“ Mit der Schwärzung von personenbezogene Daten natürlicher Personen (insb. der beteiligten Richter) erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt] Anfragenr: 223284 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundliche…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: CUII Empfehlungen [#223284]
Datum
18. Juni 2021 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in am 13. Juni haben Sie den untenstehenden Antrag auf Zugang zu Informationen die gestellt. …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: CUII Empfehlungen [#223284]
Datum
14. Juli 2021 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in am 13. Juni haben Sie den untenstehenden Antrag auf Zugang zu Informationen die gestellt. Die Empfehlungen zur Umsetzung einer DNS-Sperre der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) werden von der CUII auf deren Internetseite unter https://cuii.info/empfehlungen/ veröffentlicht. Weil Sie die beantragten Informationen, die dort veröffentlicht sind, in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können, wäre Ihr Antrag daher insoweit nach § 9 Abs. 3 IFG abzulehnen. Zu Empfehlungen, die von der CUII nicht veröffentlicht sind, hat die Bundesnetzagentur – soweit die Empfehlungen hier vorliegen - noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Sollten Sie von der CUII noch nicht veröffentlichte Informationen wünschen, ist grundsätzlich die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß § 8 Abs. 1 IFG notwendig, weil die Unterlagen nach § 6 IFG geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens dürfte es sich bei Ihrem IFG-Antrag um einen grundsätzlich gebührenpflichtigen Antrag i.S. von Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) handeln. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Ich bitte um Verständnis, dass ich zur konkreten Höhe der Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaue Angabe machen kann. Ferner kann eine Bearbeitung wegen § 7 Abs. 5 S. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 IFG nicht innerhalb der Monatsfrist erfolgen. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob sich Ihre Anfrage auf noch nicht veröffentlichte Empfehlungen der CUII bezieht und sollte dies der Fall sein, bitte ich Sie, mir ebenfalls mitzuteilen, - ob Sie trotz der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag festhalten sowie - ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind. Wenn Sie mit der Schwärzung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht einverstanden sind, muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG), das geistige Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, diese Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Ich weise darauf hin, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann. Bis zum Eingang Ihrer Antwort setzen wir die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen