Cum-Cum, Cum-Ex, WireCard, Beraterverträge, United Nations, SGB II., Strom- und Nebenkostenabrechnungen, SARS-Covid-19, Abgassskandal, Lobbyvertreter, #Cryptoleaks, Anwaltskosten

anbei bitte ich um Zusendung sämtlicher Informationen, welche direkt oder indirekt mit dem Cum-Ex-, Cum-Cum- und WireCard Skandal in Verbindung stehen, um sämtliche Informationen zum Thema „Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.“, sämtliche Beraterverträge im Original seit dem Jahr 1983, welche das Bundesministerium für Arbeit und Soziales direkt oder indirekt abgeschlossen hat, sämtliche Strom- & Nebenkostenabrechnungen seit dem Jahr 1983, sämtliche Informationen, welche direkt oder indirekt mit dem Bezug „United Nations“ (Vereinte Nationen) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorliegen, um sämtliche Informationen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Sars-Covid-19 vorliegen, sämtliche Informationen zum Thema „Abgassskandal“, eine Auflistung der Besuche sämtlicher Lobbyvertreter seit dem Jahr 1983, um sämtliche Informationen zur "Operation 'Rubikon'" - #Cryptoleaks und um eine Auflistung von sämtlichen Kosten, welche durch juristische Beratung und oder Vertretung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Steuerzahler seit dem Jahr 1983 entstanden sind.

Des Weiteren möchte ich wissen, mit welchen Kanzlein das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet und seit wann.

Da all diese Informationen von unermesslichem öffentlichen Interesse sind, ich freiberuflicher Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. bin, sind KEINE Gebühren zu erheben. Sollten Sie andere Meinung sein, sehe ich einer juristischen Klärung des Sachverhalts mit großer Gelassenheit entgegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: anbei bitte ich um …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cum-Cum, Cum-Ex, WireCard, Beraterverträge, United Nations, SGB II., Strom- und Nebenkostenabrechnungen, SARS-Covid-19, Abgassskandal, Lobbyvertreter, #Cryptoleaks, Anwaltskosten [#197075]
Datum
13. September 2020 19:35
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
anbei bitte ich um Zusendung sämtlicher Informationen, welche direkt oder indirekt mit dem Cum-Ex-, Cum-Cum- und WireCard Skandal in Verbindung stehen, um sämtliche Informationen zum Thema „Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.“, sämtliche Beraterverträge im Original seit dem Jahr 1983, welche das Bundesministerium für Arbeit und Soziales direkt oder indirekt abgeschlossen hat, sämtliche Strom- & Nebenkostenabrechnungen seit dem Jahr 1983, sämtliche Informationen, welche direkt oder indirekt mit dem Bezug „United Nations“ (Vereinte Nationen) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorliegen, um sämtliche Informationen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Sars-Covid-19 vorliegen, sämtliche Informationen zum Thema „Abgassskandal“, eine Auflistung der Besuche sämtlicher Lobbyvertreter seit dem Jahr 1983, um sämtliche Informationen zur "Operation 'Rubikon'" - #Cryptoleaks und um eine Auflistung von sämtlichen Kosten, welche durch juristische Beratung und oder Vertretung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Steuerzahler seit dem Jahr 1983 entstanden sind. Des Weiteren möchte ich wissen, mit welchen Kanzlein das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet und seit wann. Da all diese Informationen von unermesslichem öffentlichen Interesse sind, ich freiberuflicher Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. bin, sind KEINE Gebühren zu erheben. Sollten Sie andere Meinung sein, sehe ich einer juristischen Klärung des Sachverhalts mit großer Gelassenheit entgegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197075/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetze…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Cum-Cum, Cum-Ex, WireCard, Beraterverträge, United Nations, SGB II., Strom- und Nebenkostenabrechnungen, SARS-Covid-19, Abgassskandal, Lobbyvertreter, #Cryptoleaks, Anwaltskosten [#197075]
Datum
7. Oktober 2020 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) baten Sie mit E-Mail vom 13. September 2020 unter anderem um "Zusendung sämtlicher Informationen, welche direkt oder indirekt mit dem Cum-Ex-, Cum-Cum- und WireCard Skandal in Verbindung stehen, um sämtliche Informationen zum Thema „Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.“, sämtliche Informationen, welche direkt oder indirekt mit dem Bezug „United Nations“ (Vereinte Nationen) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorliegen, um sämtliche Informationen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Sars-Covid-19 vorliegen, sämtliche Informationen zum Thema „Abgassskandal“ und um sämtliche Informationen zur "Operation 'Rubikon'" - #Cryptoleaks. Ihr Begehren kann zumindest in den oben genannten Themenbereichen nicht auf die von Ihnen genannten Vorschriften gestützt werden. Ziel des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) ist es, dem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu Sachinformationen zu verschaffen, um auf diese Weise die Transparenz behördlicher Entscheidungen zu verbessern und die demokratischen Meinungs- und Willensbildung zu verbessern. Das IFG enthält jedoch keinen Anspruch auf die Beantwortung allgemeiner Fragen ohne Aktenbezug sowie die Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Der Zugangsantrag muss sich auf abgegrenzte Sachverhalte beziehen und somit nach Inhalt und Zielrichtung hinreichend spezifiziert sein, so dass eine Identifizierung der Dokumente, in die der Antragsteller Einsicht nehmen möchte, möglich ist. Sinn und Zweck des IFG ist es, an dem Informationsstand der Verwaltung zu partizipieren. Sofern nicht die Teilhabe am Informationsstand der Verwaltung, sondern die Durchsicht von Akten zum Zwecke des Auffindens von Informationen begehrt wird, gewährt das IFG hierauf keinen Anspruch. Sie bitten um Zusendung sämtlicher Informationen, die sich mit bestimmten, zum Teil sehr großen Themenbereichen befassen. Beispielsweise liegen zum Thema "Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II" unzählige Informationen in verschiedenen Abteilungen hier im Haus vor. Es wird nicht ersichtlich, zu welchem abgrenzten Sachverhalt Sie Informationen begehren bzw. welche Sachinformationen Ihnen zur Verfügung gestellt werden sollen. Letztlich müssten sämtlich Akten durchgesehen werden, um zu ermitteln, welche Dokumente vorliegen, die sich mit den von Ihnen genannten Themen befassen. Hierauf gewährt das IFG jedoch keinen Anspruch. Im Übrigen ist Ihr Anliegen in Bezug auf die oben genannten Themenbereiche auch nach § 7 Abs.2 IFG ausgeschlossen. Zwar setzt die Vorschrift nach ihrem Wortlaut einen - zum Teil - bestehenden Anspruch voraus. Von dieser Voraussetzung ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift aber abzusehen, wenn bereits diese Recherche einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursacht. Ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand besteht auch und gerade dann, wenn es um das Auffinden bestimmter Informationen geht. Ich bitte Sie deshalb zu prüfen, ob Sie die im ersten Absatz genannten Themenbereiche so konkretisieren möchten, dass die Identifizierung bestimmter Dokumente möglich ist. Anschließend wird dann ein einheitlicher Bescheid auch zu den anderen von Ihnen begehrten Informationen ergehen. Mit freundlichen Grüßen