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CureVac – 300 Millionen Steuergeld

Gemäß zahlreicher Pressemeldungen ist bekannt geworden, dass die CureVac AG 300 Millionen Euro Steuergelder erhalten hat. Wenn man die Firmenbilanz betrachtet im Bundesanzeiger und gemäß 2019 einen kumulierten Umsatzverlsut von 329 Mio Euro aus bei 12 Mio Euro Umsatzerlöse im Jahr 2019.
Mit anderen Worten es wurden hier Steuergelder verwendet, um die Insolvenz zu verhindern. Was wiederum bedeutet, dass alle Technologien und Plattformen der CureVaC bislang weder für Investoren noch für große Pharmaunternehmen interessant waren.
Was ebenfalls bedeutet, dass aus Sicht großer Pharmaunternehmen weder ein geeigneter Kandidat für eine weitere klinische Entwicklung interessant erscheint, noch die Plattform der CureVac an sich.
Fragen
Da die CureVac nun anhand der Bilanz ersichltich zu über 95% durch den Steuerzahler finanziert wird, fordert man im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Unterlagen zur Entwicklung des Impfstoffkandidaten der CureVac gegen SARS-CoV-2, welcher derzeit unter der Bezeichnung CVnCOV gemäß NCT04449276 des US amerkanischen klinischen Studienregisters.
1) Die aktuelle Version des Investigational Medicinal Product Dossier (chemisch pharmazeutisch und pharmakologisch-toxikologisch sofern dieser Teil nicht bereits Bestandteil der Investigators Brochure ist)
2) Die aktuelle Version der Investigators Brochure
3) Die aktuelle Version des Clinical Trial Protocols
4) Die aktuelle Version des Informed Consent
5) Alle GLP und non-GLP non-clinical in-vivo und in-vitro Daten, welche als Grundlage zum Antrag der klinischen Studie dem PEI vorgelegt wurden (Reports – auch Draft Versionen). Ebenso fordert man Protokolle von derartigen Studien, die nun parallel zur klinischen Prüfung durchgeführt werden einschließlich der ersten Zwischenergebnisse.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß zahlreicher P…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CureVac – 300 Millionen Steuergeld [#192340]
Datum
9. Juli 2020 15:48
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß zahlreicher Pressemeldungen ist bekannt geworden, dass die CureVac AG 300 Millionen Euro Steuergelder erhalten hat. Wenn man die Firmenbilanz betrachtet im Bundesanzeiger und gemäß 2019 einen kumulierten Umsatzverlsut von 329 Mio Euro aus bei 12 Mio Euro Umsatzerlöse im Jahr 2019. Mit anderen Worten es wurden hier Steuergelder verwendet, um die Insolvenz zu verhindern. Was wiederum bedeutet, dass alle Technologien und Plattformen der CureVaC bislang weder für Investoren noch für große Pharmaunternehmen interessant waren. Was ebenfalls bedeutet, dass aus Sicht großer Pharmaunternehmen weder ein geeigneter Kandidat für eine weitere klinische Entwicklung interessant erscheint, noch die Plattform der CureVac an sich. Fragen Da die CureVac nun anhand der Bilanz ersichltich zu über 95% durch den Steuerzahler finanziert wird, fordert man im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Unterlagen zur Entwicklung des Impfstoffkandidaten der CureVac gegen SARS-CoV-2, welcher derzeit unter der Bezeichnung CVnCOV gemäß NCT04449276 des US amerkanischen klinischen Studienregisters. 1) Die aktuelle Version des Investigational Medicinal Product Dossier (chemisch pharmazeutisch und pharmakologisch-toxikologisch sofern dieser Teil nicht bereits Bestandteil der Investigators Brochure ist) 2) Die aktuelle Version der Investigators Brochure 3) Die aktuelle Version des Clinical Trial Protocols 4) Die aktuelle Version des Informed Consent 5) Alle GLP und non-GLP non-clinical in-vivo und in-vitro Daten, welche als Grundlage zum Antrag der klinischen Studie dem PEI vorgelegt wurden (Reports – auch Draft Versionen). Ebenso fordert man Protokolle von derartigen Studien, die nun parallel zur klinischen Prüfung durchgeführt werden einschließlich der ersten Zwischenergebnisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192340/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 615-18501/99(2020) Berlin, den 22.0…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: CureVac – 300 Millionen Steuergeld [#192340]
Datum
22. Juli 2020 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 615-18501/99(2020) Berlin, den 22.07.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 09.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang bezüglich „CureVac – 300 Millionen Steuergeld“ vom 09.07.2020. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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