Cyber-Angriffsformen nach BSI

Welche genauen Umstände müssen herrschen damit ein Cyber-Angriff als Cyber-Attacke eingestuft wird ?
Welche Eigenschaften muss dieser Cyber-Angriff haben damit es eine Cyber-Attacke ist ?

Welche und wie viele Cyber-Angriffsformen nach der Definition des BSI (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Cyber-Sicherheit/Content_Cyber-Sicherheit/Analysen/Grundlagen/BSIa001.html - Top 6) gab es in diesem Bundesland auf Behörden und öffentliche Stellen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 ? Bitte listen Sie auf nach:

1. Gezieltes Hacking von Webservern mit dem Ziel der Platzierung von Schadsoftware oder zur Vorbereitung der Spionage in angeschlossenen Netzen oder Datenbanken
2. Drive-by-Exploits zur breitflächigen Infiltration von Rechnern mit Schadsoftware beim Surfen mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle des betroffenen Rechners
3. Gezielte Malware-Infiltration über E-Mail und mithilfe von Social Engineering mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle über den betroffenen Rechner und anschließender Spionage
4. Distributed Denial of Service-Angriff mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution
5. Ungezielte Verteilung von Schadsoftware mittels SPAM oder Drive-by-Exploits mit Fokus auf Identitätsdiebstahl
6. Mehrstufige Angriffe, bei denen z.B. zunächst zentrale Sicherheitsinfrastrukturen (wie TLS/SSL-Zertifizierungsstellen) kompromittiert werden, um dann in weiteren Schritten die eigentlichen Ziele anzugreifen

Antwort verspätet

  • Datum
    9. April 2013
  • Frist
    11. Mai 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cyber-Angriffsformen nach BSI
Datum
9. April 2013 19:35
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche genauen Umstände müssen herrschen damit ein Cyber-Angriff als Cyber-Attacke eingestuft wird ? Welche Eigenschaften muss dieser Cyber-Angriff haben damit es eine Cyber-Attacke ist ? Welche und wie viele Cyber-Angriffsformen nach der Definition des BSI (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Cyber-Sicherheit/Content_Cyber-Sicherheit/Analysen/Grundlagen/BSIa001.html - Top 6) gab es in diesem Bundesland auf Behörden und öffentliche Stellen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 ? Bitte listen Sie auf nach: 1. Gezieltes Hacking von Webservern mit dem Ziel der Platzierung von Schadsoftware oder zur Vorbereitung der Spionage in angeschlossenen Netzen oder Datenbanken 2. Drive-by-Exploits zur breitflächigen Infiltration von Rechnern mit Schadsoftware beim Surfen mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle des betroffenen Rechners 3. Gezielte Malware-Infiltration über E-Mail und mithilfe von Social Engineering mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle über den betroffenen Rechner und anschließender Spionage 4. Distributed Denial of Service-Angriff mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution 5. Ungezielte Verteilung von Schadsoftware mittels SPAM oder Drive-by-Exploits mit Fokus auf Identitätsdiebstahl 6. Mehrstufige Angriffe, bei denen z.B. zunächst zentrale Sicherheitsinfrastrukturen (wie TLS/SSL-Zertifizierungsstellen) kompromittiert werden, um dann in weiteren Schritten die eigentlichen Ziele anzugreifen
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Cyber-Angriffsformen nach BSI" vom 0…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Cyber-Angriffsformen nach BSI
Datum
14. Mai 2013 18:29
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Cyber-Angriffsformen nach BSI" vom 09.04.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage, 18 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>