Cyber-Attacken

Wie viele Cyber-Attacken gab es in diesem Bundesland auf Behörden und öffentliche Stellen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. März 2013
  • Frist
    23. April 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cyber-Attacken
Datum
21. März 2013 16:10
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Cyber-Attacken gab es in diesem Bundesland auf Behörden und öffentliche Stellen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, wie von Ihnen gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundl…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Cyber-Attacken
Datum
26. März 2013 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, wie von Ihnen gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Helmut Nehrenheim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Referat 54 IT-Koordinierung EU - Bund – Länder Haroldstr. 5 40213 Düsseldorf Tel ( 0211 ) 871-2605 Fax ( 0211 ) 871-162605 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.mik.nrw.de

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung werden keine regelmäßigen Umf…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Cyber-Attacken
Datum
29. April 2013 08:36
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung werden keine regelmäßigen Umfragen oder Erhebungen zu Cyber-Attacken durchgeführt. Die mir vorliegenden Informationen beziehen sich auf das Ergebnis einer Großen Anfrage 4 vom 15.2.2012 des Landtags sowie aus einem Bericht des Computer Emergency Response Teams (CERT NRW). Bitte beachten Sie, dass sich beides nur auf die Landesverwaltung NRW bezieht und den Kommunalbereich nicht mit einschließt. Zu Ihrer Anfrage: In der Großen Anfrage 4 wurden bereits folgende Fragen beantwortet, die meiner Meinung nach auch Ihre Fragestellung beantwortet. 206. Welche festgestellten Fälle von Datendiebstahl sowie von Hackerangriffen auf die IT-Infrastruktur nordrhein-westfälischer Behörden hat es seit dem Jahr 2000 wann und wo und in welchem Ausmaß genau gegeben? 207. Auf welche konkreten Daten hat sich das Interesse dieser Angriffe jeweils gerichtet? 208. Welcher der jeweiligen Angriffsversuche ist dabei für die Hacker erfolgreich gewesen? 209. Wie ist der in den letzten zehn Jahren jährlich durch Vorfälle von Datendiebstahl und Hackerangriffen bei der Landesverwaltung jeweils entstandene finanzielle und immaterielle Schaden zu beziffern? Der Antworttext ist über folgende Link erreichbar: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-4046.pdf?von=1&bis=0 erreichbar. Die Antworten auf die Fragen 206 bis 209 finden Sie ab Seite 590. Dem Bericht des CERT NRW für das Jahr 2012 ist zu entnehmen, dass ca. 23 ernstzunehmende oder erfolgreiche Angriffe auf Systeme und Anwendungen sowie gravierende Schwachstellenfunde vom CERT untersucht und bearbeitet wurden. Für das Jahr 2013 liegen noch keine Zahlen vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Helmut Nehrenheim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Referat 54 IT-Koordinierung EU - Bund – Länder Haroldstr. 5 40213 Düsseldorf Tel ( 0211 ) 871-2605 Fax ( 0211 ) 871-162605 Internet: www.mik.nrw.de