Cyber Security Referenz-Architektur

Anfrage an: Universität Lübeck

Dokumente zu der mit dem Unternehmen Cisco erstellten „Cyber Security Referenz-Architektur“.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Januar 2025
  • Frist
    25. Februar 2025
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zu der mit dem Unternehmen …
An Universität Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cyber Security Referenz-Architektur [#326205]
Datum
23. Januar 2025 09:38
An
Universität Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zu der mit dem Unternehmen Cisco erstellten „Cyber Security Referenz-Architektur“.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 326205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/326205/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Lübeck
Guten Morgen, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Universität Lübeck
Betreff
AW: Cyber Security Referenz-Architektur [#326205]
Datum
23. Januar 2025 10:10
Status
Warte auf Antwort
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Guten Morgen, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Lübeck
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Antrag vom 23. Januar 2025 wird abgelehnt. Der Bekanntgabe der…
Von
Universität Lübeck
Betreff
AW: Cyber Security Referenz-Architektur [#326205]
Datum
24. Februar 2025 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ihr Antrag vom 23. Januar 2025 wird abgelehnt. Der Bekanntgabe der „Cyber Security Reference Architecture“ steht der Schutz öffentlicher Interessen und der Schutz privater Interessen entgehen. Die Bekanntgabe hätte nachteilige Auswirkungen auf bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 3 IZG-SH. Danach ist der Antrag abzulehnen soweit die Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit hätte und das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt. Dies ist der Fall. Die Bekanntgabe der speziell für die Universität zu Lübeck erstellten „Cyber Security Reference Architecture“ hätte nachteilige Auswirkungen auf das bedeutsame Schutzgut der IT-Sicherheit. Die Bekanntgabe würde die IT-Sicherheit der Universität zu Lübeck massiv bedrohen. Es handelt sich um das auf die speziellen Gegebenheiten der Hochschule angepasste Informationssicherheitskonzept für die Universität zu Lübeck, inkl. der konkreten Implementierung. Die Bekanntgabe würde das Informationssicherheitskonzept für die Universität zu Lübeck unbrauchbar machen. Das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung überwiegt gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse, da die mit der Bekanntgabe verbundene Gefahr eines Cyberangriffs, einer damit einhergehenden unbefugten Beschaffung von besonders sensiblen Daten und der Schaden für die Universität zu Lübeck nicht kalkulierbar ist. Durch die Bekanntgabe würden Rechte am geistigen Eigentum verletzt sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht, § 10 S. 1 Nr. 2 u. 3 Alt. 1 IZG-SH. Danach ist der Antrag abzulehnen, soweit durch die Bekanntgabe Rechte am geistigen Eigentum verletzt und Betrieb- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden und das schutzwürdige private Interesse an der Geheimhaltung gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse überwiegt. Dies ist der Fall. Durch die Bekanntgabe der speziell für die Universität zu Lübeck erstellten „Cyber Security Reference Architecture“ würden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Cisco System Inc. (nachfolgend Cisco) sowie deren Urheberrechte verletzt. Das schutzwürdige private Interesse von Cisco an der Geheimhaltung überwiegt gegenüber dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse, da Cisco durch das öffentliche Bekanntwerden eine massive Einschränkung der Brauchbarkeit des Informationssicherheitskonzepts für ähnliche Projekte befürchten müsste. Cisco hat einer Bekanntgabe nicht zugestimmt. Gegen diese Entscheidung können Sie binnen eines Monats Widerspruch bei der Universität zu Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck, erheben. Mit freundlichen Grüßen