D-AIPX / Unglücksursache

Die von einem Diplom(U)-Informatiker (oder gleichwertige Qualifikation) erstellte Expertise über die Unvermeidbarkeit des Todes des Flugzeug-Piloten Andreas Lubitz am Welt-Tuberkulose-Tag 2015 vis-à-vis der ungenutzten Chance aufgrund der stochastischen Analyse der von dem Lubitz produzierten Daten lange vor dem Antritt seines retrospektiv letzten Fluges präventiv tätig zu werden.

Mich verwundert hier nämlich, dass die Juristen (etwa: StA Kumpa) hier von „Selbstmord“ sprechen, obwohl hier ersichtlich aufgrund einer staatsanwaltlich (etwa: StA Kumpa) ermittelten Psychose des Andreas L. von Vorsatz gar keine Rede mehr sein kann, so wie üblicher Weise hierzulande auch der Tollwütige nicht vorsätzlich Schaum vor dem Mund bekommt, während aber doch gleichzeitig die Mitarbeiter der Lufthansa Systems samt und sonders mental total auf der Höhe sind, so dass die mich mit dem Wort „Consultant“ quälen durften. Ich würde also eher sagen, dass eine Rettung dem Lubitz unmöglich war, während alle (inklusive Echelon, das bereits während meines Urlaubs in Neu York im März 2001 meine Hilferufe ob der furchtbar leichtfertigen Flugdeck-Tür-Konzepte achtlos in den virtuellen Mülleimer geworfen hat) Empfänger der ACARS-Daten zumindest leichtfertig eine wahre, legale Chance auf Rettung vertan haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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Arne Wörner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
Arne Wörner
Betreff
D-AIPX / Unglücksursache [#171542]
Datum
5. Dezember 2019 12:26
An
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von einem Diplom(U)-Informatiker (oder gleichwertige Qualifikation) erstellte Expertise über die Unvermeidbarkeit des Todes des Flugzeug-Piloten Andreas Lubitz am Welt-Tuberkulose-Tag 2015 vis-à-vis der ungenutzten Chance aufgrund der stochastischen Analyse der von dem Lubitz produzierten Daten lange vor dem Antritt seines retrospektiv letzten Fluges präventiv tätig zu werden. Mich verwundert hier nämlich, dass die Juristen (etwa: StA Kumpa) hier von „Selbstmord“ sprechen, obwohl hier ersichtlich aufgrund einer staatsanwaltlich (etwa: StA Kumpa) ermittelten Psychose des Andreas L. von Vorsatz gar keine Rede mehr sein kann, so wie üblicher Weise hierzulande auch der Tollwütige nicht vorsätzlich Schaum vor dem Mund bekommt, während aber doch gleichzeitig die Mitarbeiter der Lufthansa Systems samt und sonders mental total auf der Höhe sind, so dass die mich mit dem Wort „Consultant“ quälen durften. Ich würde also eher sagen, dass eine Rettung dem Lubitz unmöglich war, während alle (inklusive Echelon, das bereits während meines Urlaubs in Neu York im März 2001 meine Hilferufe ob der furchtbar leichtfertigen Flugdeck-Tür-Konzepte achtlos in den virtuellen Mülleimer geworfen hat) Empfänger der ACARS-Daten zumindest leichtfertig eine wahre, legale Chance auf Rettung vertan haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 171542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171542 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
Automatische Antwort: D-AIPX / Unglücksursache [#171542]
Datum
5. Dezember 2019 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Wörner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „D-AIPX / Unglücksursache“ vom 05.12.2019…
An Staatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
Arne Wörner
Betreff
AW: Automatische Antwort: D-AIPX / Unglücksursache [#171542]
Datum
8. Januar 2020 12:41
An
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „D-AIPX / Unglücksursache“ vom 05.12.2019 (#171542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 171542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171542
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: D-AIPX / Unglücksursache [#171542]
Datum
8. Januar 2020 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Wörner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „D-AIPX / Unglücksursache“ [#171542] [#171542]
Datum
8. Januar 2020 17:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/171542 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die angefragte Expertise zu einer ordentlichen Ermittlung dazugehört und längst hätte veröffentlicht werden müssen (die Selbstmord-Fantasien hingegen hätte die Presse unterdrücken müssen). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anhänge: - 171542.pdf Anfragenr: 171542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171542
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „D-AIPX / Unglücksursache“ [#171542] [#171542]
Datum
9. Januar 2020 14:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Absturz des Germanwings Fluges 4 U 9525 in den französischen Alp…
Von
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Todesermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Absturz des Germanwings Fluges 4 U 9525 in den französischen Alpen // Ihr Antrag nach dem IFG NRW u.a. vom 05.12.2019
Datum
13. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
117,5 KB
[...] Ihrem Antrag vermag ich nicht zu entsprechen, da das IFG NRW gemäß §2 Abs. 2 des Gesetzes für die StA nur gilt, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Das IFG NRW ist damit nicht einschlägig, soweit die StA Ihre Hauptaufgabe wahrnimmt, nämlich Ermittlungs- und Strafvollstreckungsaufgaben. Umweltinformationen und Verbraucherinformationen sind nicht erhoben worden. [...]

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 8.1.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszuga…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 8.1.2020
Datum
14. Januar 2020 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 5.12.2018 ggü. der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-411/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8.1.2020, mit der Sie mich bei Ihrer o.g. Informationszugangsanfrage um Vermittlung bitten. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW gilt dieses Gesetz für die Behörden der Staatsanwaltschaft, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die von Ihnen beantragte Information ist jedoch dem Strafverfolgungs-/-ermittlungsbereich der Staatsanwaltschaft zuzuordnen und stellt daher keine Verwaltungstätigkeit dar. Daher unterliegt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf insoweit nicht dem Anwendungsbereich des IFG NRW. Aus diesem Grund werde ich davon absehen, Ihrem Vermittlungsersuchen nachzukommen und hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen