D115 Behörden-Hotline - Statistik 2012-2016

- die vorliegenden statistische Evaluationen und Erhebungen im Rahmen des Betriebs und der Nutzung der Behördenrufnummer D115; insbesondere die Anzahl der Anrufe pro Jahr seit 2012, wenn möglich unterteilt auf die Regionen; sowie die durchschnittliche Anrufdauer
- eine Auflistung der Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Behördenrufnummer 115 auf Jahresbasis seit Beginn der Planung 2012
- sofern möglich bitte Ich Sie mir diese Informationen in einem maschinenlesbaren Format zu übermitteln (Als Bereitstellungsformate sind strukturierte Datenformate wie etwa XML, SQL, CSV, usw. geeignet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
Michel Vorsprach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die vorliegend…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
D115 Behörden-Hotline - Statistik 2012-2016 [#19763]
Datum
4. Januar 2017 19:14
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vorliegenden statistische Evaluationen und Erhebungen im Rahmen des Betriebs und der Nutzung der Behördenrufnummer D115; insbesondere die Anzahl der Anrufe pro Jahr seit 2012, wenn möglich unterteilt auf die Regionen; sowie die durchschnittliche Anrufdauer - eine Auflistung der Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Behördenrufnummer 115 auf Jahresbasis seit Beginn der Planung 2012 - sofern möglich bitte Ich Sie mir diese Informationen in einem maschinenlesbaren Format zu übermitteln (Als Bereitstellungsformate sind strukturierte Datenformate wie etwa XML, SQL, CSV, usw. geeignet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michel Vorsprach <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr XXX, mit E-Mail vom 04. Januar beantragen Sie auf Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes (…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz D115 Behörden-Hotline - Statistik 2012-2016
Datum
17. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr XXX, mit E-Mail vom 04. Januar beantragen Sie auf Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung folgender Daten: - die vorliegenden statistischen Evaluationen und Erhebungen im Rahmen des Betriebs und der Nutzung der Behördenrufnummer D115, insbesondere die Anzahl der Anrufe pro Jahr seit 2012, wenn möglich unterteilt auf die Regionen; sowie die durchschnittliche Anrufdauer - eine Auflistung der Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Behördenrufnummer 115 aufJahresbasis seit Beginn der Planung 2012 In Anlage 1 finden Sie die Aufstellung zu den jährlichen Aufwendungen des Bundes für die Behördennummer 115 ab dem Jahr 2012. Der Anteil des Bundes an den Gesamtkosten liegt bei knapp 50 %. Weitere Informationen zur Finanzplanung 2016‐ 2021 der 115 sind auf der Internetseite www.it-planungsrat.de erhältlich. Die Entwicklung der durchschnittlichen Gesprächsdauer im 115-Verbund innerhalb des Zeitraums 2012 bis 2016 können Sie ebenfalls der Anlage 1 entnehmen. Die beantragten statistischen Informationen zum 115-Anrufvolumen in den einzelnen Bundesländern können wir ab 2013 zur Verfügung stellen (Anlage 2). In der jeweils zweiten Zeile der Tabellen (n/a) sind Anrufe dokumentiert, die aufgrund eines fehlerhaften Routings nicht die lokale Telefonanlage des Servicecenters erreicht haben. Im Jahr 2012 betrug das gesamte 115‐Anrufvolumen (Mo.-Fr., 0-24 Uhr) 1.604.919 Anrufe. Eine Aufteilung nach Bundesländern ist für diesen Zeitraum nicht möglich. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG - 115 Behörden-Hotline - Statistik 2012-2016 [#19763] ZI4-13002/4#1004 Sehr geehrter Herr Vorsprach, für die…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - 115 Behörden-Hotline - Statistik 2012-2016 [#19763]
Datum
17. Januar 2017 11:45
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1004 Sehr geehrter Herr Vorsprach, für die von Ihnen erbetene elektronische Übersendung der Statistikdaten bitte ich Sie, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen