Dachflächennutzung - WLAN

Anfrage an: Hochschule Bremen

bekannt ist, das die Hochschule Dachflächen für Funktübertragungen (WLAN) genutzt werden.

Handelt sich sich hierbei nur um WLAN von Briteline?
Welche Finanzmittel fließen dort?
Welche Frequenzbereiche sind noch frei sind bzw. in welchen Frequenzbereich Installationen noch möglich wären?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2018
  • Frist
    18. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bekan…
An Hochschule Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dachflächennutzung - WLAN [#32021]
Datum
17. Juli 2018 12:21
An
Hochschule Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekannt ist, das die Hochschule Dachflächen für Funktübertragungen (WLAN) genutzt werden. Handelt sich sich hierbei nur um WLAN von Briteline? Welche Finanzmittel fließen dort? Welche Frequenzbereiche sind noch frei sind bzw. in welchen Frequenzbereich Installationen noch möglich wären?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hochschule Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen teile ich Folgendes mit. 1. Wie Ihnen bereits auf eine frühere Anfrag…
Von
Hochschule Bremen
Betreff
Re: Dachflächennutzung - WLAN [#32021]
Datum
19. Juli 2018 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen teile ich Folgendes mit. 1. Wie Ihnen bereits auf eine frühere Anfrage mitgeteilt wurde, wird die  Dachfläche am Standort Neustadtswall der Hochschule (nur) für eine  von der Firma Bremen Briteline GmbH betriebene Richtfunkanlage genutzt. 2. Die Auskunft zu 'Finanzmitteln'   kann nicht erteilt werden, da die Vertragspartnerin an der  Nichtverbreitung ein berechtigtes Interesse hat, 3. Es werden folgende Frequenzen / Ghz genutzt: 2,4;  5,54;  5,56; 5,58;  5,6;  5,62;  5,64;  5,68;  5,74;  5,78;  5,8;  5,82. Mit freundlichem Gruß