Dämmung der obersten Geschossdecken in den Liegenschaften der Stadt Flensburg

Anfrage an: Stadt Flensburg

§ 47 GEG Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
Im Wortlaut des GEG sind Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate lang und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, dazu verpflichtet, zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken) zu dämmen.

Sind alle obersten Geschossdecken in den Liegenschaften der Stadt Flensburg gemäß Gesetzesanforderung gedämmt?
Wenn nein, (1) welcher Wärmedurchgangskoeffizient wird mit den bestehenden Dämmungen erreicht? (2) Bis zu welchem Zeitpunkt wird eine vollständige Erfüllung der Anforderungen aus dem GEG bezüglich der obersten Geschossdecken angestrebt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Ralf-Detlev Strobach
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: § 47 GEG Nachrüst…
An Stadt Flensburg Details
Von
Ralf-Detlev Strobach
Betreff
Dämmung der obersten Geschossdecken in den Liegenschaften der Stadt Flensburg [#254659]
Datum
22. Juli 2022 23:41
An
Stadt Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§ 47 GEG Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes Im Wortlaut des GEG sind Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate lang und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, dazu verpflichtet, zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken) zu dämmen. Sind alle obersten Geschossdecken in den Liegenschaften der Stadt Flensburg gemäß Gesetzesanforderung gedämmt? Wenn nein, (1) welcher Wärmedurchgangskoeffizient wird mit den bestehenden Dämmungen erreicht? (2) Bis zu welchem Zeitpunkt wird eine vollständige Erfüllung der Anforderungen aus dem GEG bezüglich der obersten Geschossdecken angestrebt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 254659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254659/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Ralf-Detlev Strobach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf-Detlev Strobach

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Stadt Flensburg
Sehr geehrter Herr Strobach, im Namen unserer Kommunalen Immobilien übersende ich die beigefügte Antwort auf Ihre…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: [EXTERN] Dämmung der obersten Geschossdecken in den Liegenschaften der Stadt Flensburg [#254659]
Datum
1. August 2022 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Strobach, im Namen unserer Kommunalen Immobilien übersende ich die beigefügte Antwort auf Ihre Anfrage nach dem IZG-SH. Mit freundlichen Grüßen