damaliges Stellenbesetzungsverfahren der Büroleitung der VG Bad Breisig

Da ich die Fragestellungen des Vorgängers, welche leider nicht beantwortet wurde, interessant fand, stelle ich die nachfolgenden Fragen:

In der Vergangenheit (vor einigen Jahren) wurde die Stelle der Verwaltungsleitung (Büroleitung) der Verbandsgemeinde Bad Breisig ausgeschrieben, welche auch gleichzeitig die Fachbereichsleitung Organisation und Personal inne hat.

Der vakante Dienstposten als Büroleitung wurde mit einer ehemaligen Mitarbeiterin des Verbandsbürgermeisters aus seiner vorherigen Dienststelle, als dieser noch in der Verbandsgemeinde Brohltal Büroleiter war, besetzt.

a) Wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, wo?
b) Wann wurde die Stelle ausgeschrieben und mit welcher Frist?
c) Wie viele Personen haben sich damals auf die oben vakante Stelle beworben?
d) Wie ist diese Stelle dotiert (Besoldung/Entgeltgruppe)?
e) Wie ist der offizielle Beamtentitel für die Stelle (z.B. VG-Amtsrätin etc.)?

Gerne verweise ich auf § 7 Abs. 5 S. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Da diese Unterlagen bzw. Informationen bei einer gut geführten Verwaltung vorrätig sein sollten, gehe ich von einer gebührenfreien Information aus, die auch nicht der Geheimhaltung unterliegen dürfte - außer man habe natürlich etwas "zu verstecken".

Ich danke für die schnelle, umfangreiche und dezidierte Antworten auf diese Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da ich die Fra…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
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Betreff
damaliges Stellenbesetzungsverfahren der Büroleitung der VG Bad Breisig [#32983]
Datum
21. August 2018 14:36
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da ich die Fragestellungen des Vorgängers, welche leider nicht beantwortet wurde, interessant fand, stelle ich die nachfolgenden Fragen: In der Vergangenheit (vor einigen Jahren) wurde die Stelle der Verwaltungsleitung (Büroleitung) der Verbandsgemeinde Bad Breisig ausgeschrieben, welche auch gleichzeitig die Fachbereichsleitung Organisation und Personal inne hat. Der vakante Dienstposten als Büroleitung wurde mit einer ehemaligen Mitarbeiterin des Verbandsbürgermeisters aus seiner vorherigen Dienststelle, als dieser noch in der Verbandsgemeinde Brohltal Büroleiter war, besetzt. a) Wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, wo? b) Wann wurde die Stelle ausgeschrieben und mit welcher Frist? c) Wie viele Personen haben sich damals auf die oben vakante Stelle beworben? d) Wie ist diese Stelle dotiert (Besoldung/Entgeltgruppe)? e) Wie ist der offizielle Beamtentitel für die Stelle (z.B. VG-Amtsrätin etc.)? Gerne verweise ich auf § 7 Abs. 5 S. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Da diese Unterlagen bzw. Informationen bei einer gut geführten Verwaltung vorrätig sein sollten, gehe ich von einer gebührenfreien Information aus, die auch nicht der Geheimhaltung unterliegen dürfte - außer man habe natürlich etwas "zu verstecken". Ich danke für die schnelle, umfangreiche und dezidierte Antworten auf diese Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „damaliges Stellenbesetzungsverfahren der Bürol…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
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Betreff
AW: damaliges Stellenbesetzungsverfahren der Büroleitung der VG Bad Breisig [#32983]
Datum
23. September 2018 15:10
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „damaliges Stellenbesetzungsverfahren der Büroleitung der VG Bad Breisig“ vom 21.08.2018 (#32983) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 3 LTranspG indem es heißt, dass die Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zugänglich gemacht werden soll. Hier liegt seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, vertreten durch den Verbandsgemeindebürgermeister, keine Ermessen vor. Unverzüglich bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Auch habe ich, wie gewünscht, keine Eingangsbestätigung oder gar eine Zwischennachricht erhalten. Ich bitte ebenfalls um Begründung, warum der Informatiosnzugang nicht gewährt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „damaliges Stellenbesetzungsverfahren der Büroleitung der VG Bad Breisig“ [#32983] [#32983]
Datum
21. Oktober 2018 00:06
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32983 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil immer noch keine Rückmeldung seitens der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgte - trotz Erinnerung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "Stellenbesetzungsverfahren Büroleitung" Der …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "Stellenbesetzungsverfahren Büroleitung"
Datum
22. Oktober 2018 15:20
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 22.10.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.121 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "Stellenbesetzungsverfahren Büroleitung" Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich am 22.10.2018 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "Stellenbesetzungsverfahren Büroleitung" (# 3…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "Stellenbesetzungsverfahren Büroleitung" (# 32983)
Datum
5. November 2018 13:25
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 05.11.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.121 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "Stellenbesetzungsverfahren Büroleitung" (# 32983) Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer obengenannten Anfrage habe ich mich mit der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich in Verbindung gesetzt und diese gebeten, auf Ihre Anfrage nunmehr zu reagieren. Ich habe die Behörde auch gebeten, mich bis zum 19.11.2018 über den Sachstand bezüglich Ihrer Anfrage zu informieren. Sofern ich zwischenzeitlich eine Mitteilung seitens der Verbandsgemeindeverwaltung erhalte, komme ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Mir ist aufgefallen, dass Sie die Verbandsgemeindeverwaltung in Ihrer Anfrage auf § 7 Abs. 5 S. 2 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hingewiesen haben. Bitte beachten Sie, dass bei Behörden des Landes Rheinland-Pfalz die Bearbeitung von Informationsanfragen stets auf Grundlage des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) erfolgen muss, soweit keine andere spezialgesetzliche Regelung (z.B. Landesarchivgesetz) den Informationszugang regelt. Das IFG findet auf rheinland-pfälzische Behörden keine Anwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "Stellenbesetzungsverfahren Büroleitung" …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich "Stellenbesetzungsverfahren Büroleitung" (# 32983) [#32983]
Datum
9. Dezember 2018 20:20
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Datum: 05.11.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.121 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „damaliges Stellenbesetzungsverfahren der Büroleitung der VG Bad Breisig“ vom 21.08.2018 (#32983) wurde leider immer noch nicht beantwortet. Die Frist seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig ist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Könnten Sie mir mitteilen, ob die Verwaltung sich bei Ihnen zum Ihrem o.g. Schreiben und zum o.g. Geschäftszeichen gemeldet hat? Die Frist für die Verwaltung lief am 19.11.2018 ab. Ich danke im Voraus für eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Datum
14. Dezember 2018 13:28
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.12.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.120; 4.03.18.121; 4.03.18.122; 4.03.18.136 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 06.12. und 09.12.2018 und teile Ihnen mit, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich der Beantwortung Ihrer noch offenen Anfragen in Korrespondenz steht. Der LfDI hat der Verbandsgemeindeverwaltung des Weiteren seine Rechtsauffassung bezüglich Ihrer Anfragen mittgeteilt. Nach den mir vorliegenden Informationen sind Ihre Anfragen in Bearbeitung. Ich bitte Sie daher um noch etwas Geduld bezüglich der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Datum
14. Dezember 2018 13:28
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.12.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.120; 4.03.18.121; 4.03.18.122; 4.03.18.136 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 06.12. und 09.12.2018 und teile Ihnen mit, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich der Beantwortung Ihrer noch offenen Anfragen in Korrespondenz steht. Der LfDI hat der Verbandsgemeindeverwaltung des Weiteren seine Rechtsauffassung bezüglich Ihrer Anfragen mittgeteilt. Nach den mir vorliegenden Informationen sind Ihre Anfragen in Bearbeitung. Ich bitte Sie daher um noch etwas Geduld bezüglich der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Datum
14. Dezember 2018 13:28
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.12.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.120; 4.03.18.121; 4.03.18.122; 4.03.18.136 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 06.12. und 09.12.2018 und teile Ihnen mit, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich der Beantwortung Ihrer noch offenen Anfragen in Korrespondenz steht. Der LfDI hat der Verbandsgemeindeverwaltung des Weiteren seine Rechtsauffassung bezüglich Ihrer Anfragen mittgeteilt. Nach den mir vorliegenden Informationen sind Ihre Anfragen in Bearbeitung. Ich bitte Sie daher um noch etwas Geduld bezüglich der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Info…
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Datum
14. Dezember 2018 13:28
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.12.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.120; 4.03.18.121; 4.03.18.122; 4.03.18.136 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 06.12. und 09.12.2018 und teile Ihnen mit, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich der Beantwortung Ihrer noch offenen Anfragen in Korrespondenz steht. Der LfDI hat der Verbandsgemeindeverwaltung des Weiteren seine Rechtsauffassung bezüglich Ihrer Anfragen mittgeteilt. Nach den mir vorliegenden Informationen sind Ihre Anfragen in Bearbeitung. Ich bitte Sie daher um noch etwas Geduld bezüglich der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in a) Die Stellenausschreibung wurde in Blickaktuell (Ausgaben 22 und 23/2007) sowi…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: damaliges Stellenbesetzungsverfahren der Büroleitung der VG Bad Breisig [#32983]
Datum
19. Dezember 2018 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in a) Die Stellenausschreibung wurde in Blickaktuell (Ausgaben 22 und 23/2007) sowie im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz und in der Rheinzeitung ordnungsgemäß veröffentlicht. b) Die v.g. Ausgaben sind am 31.05.2007 und am 07.06.2007 erschienen. Die Bewerbungsfrist lief bis zum 22.06.2007. c) Da die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen abgelaufen sind, können keine Angaben mehr zur Anzahl der damaligen Bewerber gemacht werden. d) Die Besoldung der Stelle richtet sich nach der Besoldungsgruppe A13 LBesG. e) Die mit der Besoldung verbundene Amtsbezeichnung lautet „Verbandsgemeindeverwaltungsrat/-rätin“. Mit freundlichen Grüßen