Damwildgehege im Niendorfer Gehege
Sie betreiben in Ihrem Bezirk das Damwild Gehege im Niendorfer Gehege.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Handelt es sich bei dem Damwildgehege um ein Wildgehege nach § 43 BNatSchG. Wenn ja bitte ich um eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 TierSchG in Verbindung mit § 43 BNatSchG.
2. Sollte weder eine Genehmigung nach § 42 BNatSchG (Zoo) noch § 43 BNatSchG (Wildgehege) vorliegen, bitte ich um Aufgabe auf Basis welcher Vorschriften das Gehege betrieben wird.
3. Welche Tierarten mit welcher Anzahl werden aktuell gehalten ?
4. Ausweislich verschiedener Web-Seiten ist das Gehege 7 Tage die Woche gänztägig (24 Stunden) geöffnet.
4.1. ist das richtig ?
4.2. Gibt es Restiktionen für die Besucher, wenn ja welche ?
Anfrage erfolgreich
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Datum21. September 2022
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25. Oktober 2022
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