Dankes-Aktion an Richtigparker 27.12-1.1.2021

- Seit wievielen Jahren gibt es die Aktion?
- Wer hat die Aktion eingeführt?
- Wie viele Dankeskarten werden verteilt
- Was kostet die verteilten Karten/Schokolade pro Stück?
- Wer stellt die Schokolade her?
- Ist der Hersteller der Schokolade aufgedruckt?
- Bekommen Radfahrer die Ordnungsgemäß an öffentlichen Stellplätzen (z.B Radbügeln) parken ebenfalls eine Dankeskarte?
- Sind Ihnen in Berlin andere Ordnungsamte bekannt die eine ähnliche Aktion durchführen? Falls ja welche und mit welchem Motto?

Hintergrund https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.877513.php

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Ordnungsamt Berlin Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dankes-Aktion an Richtigparker 27.12-1.1.2021 [#207435]
Datum
29. Dezember 2020 19:59
An
Ordnungsamt Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Seit wievielen Jahren gibt es die Aktion? - Wer hat die Aktion eingeführt? - Wie viele Dankeskarten werden verteilt - Was kostet die verteilten Karten/Schokolade pro Stück? - Wer stellt die Schokolade her? - Ist der Hersteller der Schokolade aufgedruckt? - Bekommen Radfahrer die Ordnungsgemäß an öffentlichen Stellplätzen (z.B Radbügeln) parken ebenfalls eine Dankeskarte? - Sind Ihnen in Berlin andere Ordnungsamte bekannt die eine ähnliche Aktion durchführen? Falls ja welche und mit welchem Motto? Hintergrund https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.877513.php
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207435/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Berlin Mitte
Kein Nachrichtentext
Von
Ordnungsamt Berlin Mitte
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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3,4 MB
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Ordnungsamt Berlin Mitte
Kein Nachrichtentext
Von
Ordnungsamt Berlin Mitte
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Januar 2021
Status
geschwärzt
4,2 MB