Darf eine Ärztin so etwas sagen ?

Also ich war heute bei meinem Frauenarzt Dr.Roth.
Ich hatte den Mutterpass vergessen da ich Schwanger bin und zurzeit etwas vergesslicher bin als sonst.
Ich war noch im Umkleideraum und Sie stellte mir eine Frage die ich leider nicht verstanden habe da sie im anderen Raum war und als ich raus kam sagte sie ob ich schwerhörig sei.
Als ich mich wieder anziehen wollte sagte Sie ob ich mich nicht traue oder weshalb ich so lange brauche und als ich dann raus kam sagte Sie ohne irgendeinen Grund das Sie mir beide Kinder wegnehmen lassen will nur weil ich zulange zum anziehen brauchte.
Ich wollte fragen ob ein Arzt sowas sagen darf nur weil man „zulange“ beim umziehen gebraucht hat.
Also ich finde ihr sollte man ihre Lizenz als Ärztin entziehen da sowas garnicht geht erst Beleidigen und dann Drohen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
  • 0 Follower:innen
Vivienne Luge
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Landesärztekammer Brandenburg Details
Von
Vivienne Luge
Betreff
Darf eine Ärztin so etwas sagen ? [#183483]
Datum
27. März 2020 00:17
An
Landesärztekammer Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Also ich war heute bei meinem Frauenarzt Dr.Roth. Ich hatte den Mutterpass vergessen da ich Schwanger bin und zurzeit etwas vergesslicher bin als sonst. Ich war noch im Umkleideraum und Sie stellte mir eine Frage die ich leider nicht verstanden habe da sie im anderen Raum war und als ich raus kam sagte sie ob ich schwerhörig sei. Als ich mich wieder anziehen wollte sagte Sie ob ich mich nicht traue oder weshalb ich so lange brauche und als ich dann raus kam sagte Sie ohne irgendeinen Grund das Sie mir beide Kinder wegnehmen lassen will nur weil ich zulange zum anziehen brauchte. Ich wollte fragen ob ein Arzt sowas sagen darf nur weil man „zulange“ beim umziehen gebraucht hat. Also ich finde ihr sollte man ihre Lizenz als Ärztin entziehen da sowas garnicht geht erst Beleidigen und dann Drohen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vivienne Luge Anfragenr: 183483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183483 Postanschrift Vivienne Luge << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vivienne Luge

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesärztekammer Brandenburg
Ihr Vorbringen gegen Frau Dipl.-Med. Christiane Roth, Ihre E-Mail vom 27.03.2020-Az.: 438/20 Sehr geehrte Frau Lug…
Von
Landesärztekammer Brandenburg
Betreff
Ihr Vorbringen gegen Frau Dipl.-Med. Christiane Roth, Ihre E-Mail vom 27.03.2020-Az.: 438/20
Datum
2. April 2020 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Luge, Ihre oben genannte E-Mail haben wir erhalten. Die Landesärztekammer Brandenburg überwacht entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten der im Land Brandenburg tätigen Ärztinnen und Ärzte. Wir werden daher auch dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nachgehen und prüfen, ob ein Verstoß gegen die ärztlichen Berufspflichten anzunehmen ist. In diesem Fall werden wir, sofern erforderlich, berufsrechtliche Maßnahmen einleiten. Eingaben bei der Landesärztekammer Brandenburg beinhalten formell das Einverständnis des Beschwerdeführers, dass die Ärztin, gegen die sich die Beschwerde richtet und welche von uns ersucht wird, zum Vorgang Stellung zu nehmen, das Beschwerdeschreiben in Kopie von uns erhält und von ihrer Schweigepflicht uns gegenüber entbunden ist. Da Ihre Beschwerde bisher lediglich ohne rechtsgültige Unterschrift hier eingegangen ist, bitten wir Sie, uns Ihr Beschwerdeschreiben versehen mit Ihrer Unterschrift oder eine ausdrückliche Schweigepflichtentbindungserklärung für die Ärztin zukommen zu lassen. Dann werden wir wie oben beschrieben verfahren. Rein vorsorglich dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie keine Beteiligte in dem Verwaltungsverfahren der Landesärztekammer Brandenburg sind und der Rechtsprechung zufolge daher keinen Anspruch auf Mitteilung, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis die Behörde Sachaufklärung betrieben hat, haben. Mit freundlichen Grüßen