Das Baden-Württemberg-Stipendium und die Finanzierung von Studiengebühren internationaler Studierender

Das Bundesland Baden-Württemberg vor kurzem Studien gebühren für Nicht-EU/-EWR Studierende eingeführt.
Es steht fest, dass sich viele internationale Studierende diese Studiengebühren nicht leisten können.

Um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken, hat die Landesregierung nach eigenen Angaben die Mittel für das Baden-Württemberg-Stipendium um zwei Millionen Euro auf ingesamt 7,5 Millionen Euro erhöht.

Auf der Homepage der Baden-Württemberg Stiftung wird der Eindruck vermittelt, dass sich das Stipendium lediglich an hochbegabte Programmstudierende richtet, die dieses Stipendium über einen Zeitraum von maximal elf Monaten nutzen können.

Eine Förderung für ein gesamtes Bachelor/Master-Studium ist offenbar ausgeschlossen.

Darüber hinaus richtet sich dieses Stipendium nicht nur an ausländische Studierende, sondern auch an einheimische und EU/EWR Studierende. Ein spezielles Angebot für Nicht-EU/-EWR Studierende, die von Studiengebühren betroffen sind, wird vom Baden-Württemberg Stiftung für das Stipendium nicht beworben.

Aus diesem Sachverhalt leiten sich für mich die folgenden Fragen ab :

1.) Wieviele Studierende in einem Bachelor/Master Studiengang werden im Wintersemester 2017/18 durch
die Baden-Württemberg Stiftung gefördert ?

2.) Wieviele davon sind Deutsche, EU/EWR-Studierende, Nicht-EU/-EWR Studierende und Studierende
aus Schwellen- und Entwicklungsländern ?

3.) Ist es möglich, ein Stipendium zu erhalten, wenn man nach Meinung der Stiftung dem Kriterium
der Hochbegabung nicht entspricht ?

4.) Können ausländische Studierende, die durch die Zahlung von Studiengebühren in einen finanziellen
Engpass geraten, Mittel für ihr gesamtes Studium bei der Baden-Württemberg Stiftung beantragen ?

5.) Weiß die die Baden-Württemberg Stiftung von anderen Stipendienangeboten für internationale Studierende,
die durch Studiengebühren über keine gesicherte Finanzierungsgrundlage für den Zeitraum ihres Studiums verfügen ?

6.) Sind sogenannte 'Freemover' für das Baden-Württemberg-Stiftungsstipendium antragsberechtigt ?

7.) Wieviele 'Freemover' aus AKP-Staaten bzw. Least Developed Countries (LDCs) werden durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2018
  • Frist
    13. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesland B…
An Baden-Württemberg Stiftung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Das Baden-Württemberg-Stipendium und die Finanzierung von Studiengebühren internationaler Studierender [#28899]
Datum
13. April 2018 21:59
An
Baden-Württemberg Stiftung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesland Baden-Württemberg vor kurzem Studien gebühren für Nicht-EU/-EWR Studierende eingeführt. Es steht fest, dass sich viele internationale Studierende diese Studiengebühren nicht leisten können. Um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken, hat die Landesregierung nach eigenen Angaben die Mittel für das Baden-Württemberg-Stipendium um zwei Millionen Euro auf ingesamt 7,5 Millionen Euro erhöht. Auf der Homepage der Baden-Württemberg Stiftung wird der Eindruck vermittelt, dass sich das Stipendium lediglich an hochbegabte Programmstudierende richtet, die dieses Stipendium über einen Zeitraum von maximal elf Monaten nutzen können. Eine Förderung für ein gesamtes Bachelor/Master-Studium ist offenbar ausgeschlossen. Darüber hinaus richtet sich dieses Stipendium nicht nur an ausländische Studierende, sondern auch an einheimische und EU/EWR Studierende. Ein spezielles Angebot für Nicht-EU/-EWR Studierende, die von Studiengebühren betroffen sind, wird vom Baden-Württemberg Stiftung für das Stipendium nicht beworben. Aus diesem Sachverhalt leiten sich für mich die folgenden Fragen ab : 1.) Wieviele Studierende in einem Bachelor/Master Studiengang werden im Wintersemester 2017/18 durch die Baden-Württemberg Stiftung gefördert ? 2.) Wieviele davon sind Deutsche, EU/EWR-Studierende, Nicht-EU/-EWR Studierende und Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern ? 3.) Ist es möglich, ein Stipendium zu erhalten, wenn man nach Meinung der Stiftung dem Kriterium der Hochbegabung nicht entspricht ? 4.) Können ausländische Studierende, die durch die Zahlung von Studiengebühren in einen finanziellen Engpass geraten, Mittel für ihr gesamtes Studium bei der Baden-Württemberg Stiftung beantragen ? 5.) Weiß die die Baden-Württemberg Stiftung von anderen Stipendienangeboten für internationale Studierende, die durch Studiengebühren über keine gesicherte Finanzierungsgrundlage für den Zeitraum ihres Studiums verfügen ? 6.) Sind sogenannte 'Freemover' für das Baden-Württemberg-Stiftungsstipendium antragsberechtigt ? 7.) Wieviele 'Freemover' aus AKP-Staaten bzw. Least Developed Countries (LDCs) werden durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Baden-Württemberg Stiftung
Sehr Antragsteller/in die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH bestätigt den Eingang Ihrer Mail vom 13.04.2018 wie ge…
Von
Baden-Württemberg Stiftung
Betreff
AW: Das Baden-Württemberg-Stipendium und die Finanzierung von Studiengebühren internationaler Studierender [#28899]
Datum
16. April 2018 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH bestätigt den Eingang Ihrer Mail vom 13.04.2018 wie gewünscht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Das Baden-Württemberg-Stipendium und die Finanz…
An Baden-Württemberg Stiftung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Das Baden-Württemberg-Stipendium und die Finanzierung von Studiengebühren internationaler Studierender [#28899]
Datum
14. Mai 2018 13:41
An
Baden-Württemberg Stiftung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Das Baden-Württemberg-Stipendium und die Finanzierung von Studiengebühren internationaler Studierender“ vom 13.04.2018 (#28899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
Baden-Württemberg Stiftung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Baden-Württemberg-STIPENDIUM und der im letzten Jahr neu e…
Von
Baden-Württemberg Stiftung
Betreff
AW: Das Baden-Württemberg-Stipendium und die Finanzierung von Studiengebühren internationaler Studierender [#28899]
Datum
22. Mai 2018 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Baden-Württemberg-STIPENDIUM und der im letzten Jahr neu eingeführten Regionalen Entwicklungspolitischen Komponente (REK). Bitte entschuldigen Sie, dass wir auf Grund von Urlaubzeiten und Krankheitsabwesenheiten erst heute eine Antwort schicken können. Im Auftrag von Herrn Geschäftsführer Christoph Dahl, den Sie angeschrieben hatten, beantworte ich Ihre Fragen. Wir wollen Ihnen kurz einige Hinweise zu Ihrem Anliegen geben. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Baden-Württemberg Stiftung als gGmbH nicht dem LIFG unterliegt. Sie erfüllt keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben oder Dienstleistungen für eine informationspflichtige Stelle, wie z.B. dem Wissenschaftsministerium, Staatministerium oder einer anderen staatlichen Stelle. Etliche Ihrer Fragen lassen sich jedoch auch durch die Informationen, die wir auf unseren Websites www.bwstiftung.de oder www.bw-stipendium.de bereitstellen, beantworten. Einige Fragen hingegen sind auf Grund des noch nicht abgeschlossenen Stipendienjahrs 2017/18 nicht beantwortbar, bei anderen erheben wir die Daten nicht). Hier nun die Antworthinweise zur Ihren Fragen im Detail: 1.) Wieviele Studierende in einem Bachelor/Master Studiengang werden im Wintersemester 2017/18 durch die Baden-Württemberg Stiftung gefördert ? - Diese Frage können wir (noch) nicht beantworten, weil das Stipendienjahr nicht abgeschlossen ist. Sie müssten sich für die exakte Zahl später an uns wenden. Im Schnitt haben wir in den letzten Jahren etwa 1300-1400 Studierende in einem Stipendienjahr durch ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM gefördert. 2.) Wieviele davon sind Deutsche, EU/EWR-Studierende, Nicht-EU/-EWR Studierende und Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern ? Diese Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten, weil die Staatsangehörigkeit von uns nicht systematisch erhoben wird. Mit hohen Aufwand wäre eine annäherungsweise Angabe darstellbar. 3.) Ist es möglich, ein Stipendium zu erhalten, wenn man nach Meinung der Stiftung dem Kriterium der Hochbegabung nicht entspricht ? Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM wird nicht nach dem Kriterium der Hochbegabung vergeben. Deshalb ist es ohne weiteres möglich, das Stipendium zu erhalten, ohne hochbegabt zu sein. 4.) Können ausländische Studierende, die durch die Zahlung von Studiengebühren in einen finanziellen Engpass geraten, Mittel für ihr gesamtes Studium bei der Baden-Württemberg Stiftung beantragen ? Grundsätzlich wird das Baden-Württemberg-STIPENDIUM als Stipendium für den internationalen Austausch für 3-11 Monate vergeben. Eine wiederholte Antragstellung ist jedoch möglich 5.) Weiß die die Baden-Württemberg Stiftung von anderen Stipendienangeboten für internationale Studierende, die durch Studiengebühren über keine gesicherte Finanzierungsgrundlage für den Zeitraum ihres Studiums verfügen ? Leider kennen wir keine solchen Stipendienangebote. 6.) Sind sogenannte 'Freemover' für das Baden-Württemberg-Stiftungsstipendium antragsberechtigt ? Mit Freemover meinen Sie Personen, die nicht über eine Kooperationsvereinbarung einer Hochschule mit einer Baden-Württembergischen Hochschule in den Austausch gehen. Dies ist im Fall des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs - Regionale Entwicklungspolitische Komponente (REK) möglich 7.) Wieviele 'Freemover' aus AKP-Staaten bzw. Least Developed Countries (LDCs) werden durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert ? Diese Angabe könnten wir Ihnen leider erst nach Abschluss des Stipendienjahrs nennen. Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Andreas Weber Mit freundlichen Grüßen

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Baden-Württemberg Stiftung
Baden-Württemberg Stipendium Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde am Dienstag, 23. Mai 2018 beantwortet. …
Von
Baden-Württemberg Stiftung
Betreff
Baden-Württemberg Stipendium
Datum
24. Mai 2018 13:37
Status
smime.p7s
5,4 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde am Dienstag, 23. Mai 2018 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen