Das Baden-Württemberg-Stipendium und die Finanzierung von Studiengebühren internationaler Studierender
Das Bundesland Baden-Württemberg vor kurzem Studien gebühren für Nicht-EU/-EWR Studierende eingeführt.
Es steht fest, dass sich viele internationale Studierende diese Studiengebühren nicht leisten können.
Um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken, hat die Landesregierung nach eigenen Angaben die Mittel für das Baden-Württemberg-Stipendium um zwei Millionen Euro auf ingesamt 7,5 Millionen Euro erhöht.
Auf der Homepage der Baden-Württemberg Stiftung wird der Eindruck vermittelt, dass sich das Stipendium lediglich an hochbegabte Programmstudierende richtet, die dieses Stipendium über einen Zeitraum von maximal elf Monaten nutzen können.
Eine Förderung für ein gesamtes Bachelor/Master-Studium ist offenbar ausgeschlossen.
Darüber hinaus richtet sich dieses Stipendium nicht nur an ausländische Studierende, sondern auch an einheimische und EU/EWR Studierende. Ein spezielles Angebot für Nicht-EU/-EWR Studierende, die von Studiengebühren betroffen sind, wird vom Baden-Württemberg Stiftung für das Stipendium nicht beworben.
Aus diesem Sachverhalt leiten sich für mich die folgenden Fragen ab :
1.) Wieviele Studierende in einem Bachelor/Master Studiengang werden im Wintersemester 2017/18 durch
die Baden-Württemberg Stiftung gefördert ?
2.) Wieviele davon sind Deutsche, EU/EWR-Studierende, Nicht-EU/-EWR Studierende und Studierende
aus Schwellen- und Entwicklungsländern ?
3.) Ist es möglich, ein Stipendium zu erhalten, wenn man nach Meinung der Stiftung dem Kriterium
der Hochbegabung nicht entspricht ?
4.) Können ausländische Studierende, die durch die Zahlung von Studiengebühren in einen finanziellen
Engpass geraten, Mittel für ihr gesamtes Studium bei der Baden-Württemberg Stiftung beantragen ?
5.) Weiß die die Baden-Württemberg Stiftung von anderen Stipendienangeboten für internationale Studierende,
die durch Studiengebühren über keine gesicherte Finanzierungsgrundlage für den Zeitraum ihres Studiums verfügen ?
6.) Sind sogenannte 'Freemover' für das Baden-Württemberg-Stiftungsstipendium antragsberechtigt ?
7.) Wieviele 'Freemover' aus AKP-Staaten bzw. Least Developed Countries (LDCs) werden durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert ?
Anfrage erfolgreich
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Datum13. April 2018
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13. Mai 2018
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