Das Fehlen einer Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen

Ihre Beurteilung zur Rechtmäßigkeit der Einführung der - bisherigen - Interimslösung des LMS "itslearning" an den Schulen des Landes OHNE das "der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten" nach Artikel 35 DSGVO durchgeführt hat.

Hintergrund meiner Anfrage ist das Ergebnis dieser Anfrage an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern:

https://fragdenstaat.de/a/204669

Dort wird am Ende an Sie verwiesen.

Gab es zwischen Ihnen und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vorab eine Austausch zur Einführung der derzeitigen Interimslösung ohne Datenschutzfolgeabschätzung? Wenn ja, welchen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Das Fehlen einer Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#224741]
Datum
10. Juli 2021 19:55
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Beurteilung zur Rechtmäßigkeit der Einführung der - bisherigen - Interimslösung des LMS "itslearning" an den Schulen des Landes OHNE das "der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten" nach Artikel 35 DSGVO durchgeführt hat. Hintergrund meiner Anfrage ist das Ergebnis dieser Anfrage an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: https://fragdenstaat.de/a/204669 Dort wird am Ende an Sie verwiesen. Gab es zwischen Ihnen und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vorab eine Austausch zur Einführung der derzeitigen Interimslösung ohne Datenschutzfolgeabschätzung? Wenn ja, welchen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224741/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Das Fehlen einer Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#224741]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Das Fehlen einer Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#224741]
Datum
10. Juli 2021 19:56
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
172,2 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Antrag auf Informationszugang vom 10.07.2021 Sehr [geschwärzt], für Ihren Antrag vom 10.07.2021 auf Übersendung e…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 10.07.2021
Datum
27. Juli 2021 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], für Ihren Antrag vom 10.07.2021 auf Übersendung einer Beurteilung zur Rechtmäßigkeit der Einführung der-bisherigen-Interimslösung des LMS „itslearning“ an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ohne das „der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten“ nach Art. 35 DS-GVO durchgeführt hat danke ich Ihnen. Sie berufen sich bei Ihrem vorgenannten Antrag auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V). § 1 IFG M-V stellt auf das Vorhandensein von amtlichen Information ab. Unserer Behörde liegen zu Ihrem Informationsbegehren betr. Datenschutzfolgeabschätzung leider keine amtlichen Informationen vor. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern haben wir gemäß Art. 57 Abs. 1 lit. c) DS-GVO bei der Einführung der von Ihnen angesprochenen Interimslösung in puncto zu klärender datenschutzrechtlicher Fragen beratend unterstützt. Vorhandene amtliche Informationen im Sinne des IFG M-V liegen diesbezüglich nicht vor, so dass Ihnen diesbezüglich bedauerlicherweise kein Informationszugang gewährt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Aktenzeichen: 5.8.1.020/056

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AW: Antrag auf Informationszugang vom 10.07.2021 [#224741] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 10.07.2021 [#224741]
Datum
28. Juli 2021 18:49
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Damit betrachte ich die Anfrage als abgeschlossen, da keine Informationen vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224741/