Das Prinzip "Mitbeschäftigung" an Bremer Schulen

Fließen die sogenannten "Mitbeschäftigungsstunden" an den Bremer Schulen mit in die Bremer Schulausfall Statistik ein?
Wieviel Unterricht findet in Bremen mit dem sogenannten Mitbeschäftigungs Unterricht statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fließen …
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
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Betreff
Das Prinzip "Mitbeschäftigung" an Bremer Schulen [#170364]
Datum
13. November 2019 22:58
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fließen die sogenannten "Mitbeschäftigungsstunden" an den Bremer Schulen mit in die Bremer Schulausfall Statistik ein? Wieviel Unterricht findet in Bremen mit dem sogenannten Mitbeschäftigungs Unterricht statt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Das Prinzip "Mitbeschäftigung" an Bremer Schule Sehr geehrteAntragsteller/in die gewünschte Information…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Das Prinzip "Mitbeschäftigung" an Bremer Schule
Datum
3. Dezember 2019 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die gewünschte Information für die Stadt Bremen finden Sie im Internet unter folgendem Link: https://www.bildung.bremen.de/vertretung_und_unterrichtsausfall-4378 ), den Bericht des letzten Schuljahres habe ich Ihnen auch als pdf beigefügt. "Mitbetreuung/ -unterweisung durch andere Lehrkraft" wird als "Unterrichtsstunden mit Abweichung vom gültigen Stundenplan" gezählt, aber nicht als "ausgefallen" (das ist nur ersatzloser Ausfall). 2,6 % der zu erteilenden Unterrichtsstunden finden -um einen ersatzlosen Ausfall zu verhindern- in "Mitbetreuung/ Unterweisung durch andere Lehrkraft" statt. Ich hoffe, Ihre Frage ist damit beantwortet. Falls Sie noch Nachfragen haben, können Sie sich gerne auch an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen