Das Profiling im SGB II/SGB III

Das Profiling stellt nach dem Willen des Gesetzgebers die wichtigste Arbeitsgrundlage für die erfolgreiche Vermittlung von Erwerbslosen dar. Dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung hat zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling vorauszugehen. Soweit die Theorie.
In der Beratungspraxis zeigen sich jedoch erhebliche Defizite in der Umsetzung und zum Teil folgenschwere Fehlbewertungen bei Betroffenen.

Hiermit wird beantragt:

1. Übersendung aller Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen zum Thema Profiling seit Einführung des SGB II
2. Übersendung aller Untersuchungen und Studien zur Umsetzung des Profilings in Argen/Jobcentern und Optionskommunen
3. Benennung aller sozialgerichtlichen Entscheidungen, die auf die Fortentwicklung der Handlungsanweisungen der BA Einfluss genommen haben
4. Übersendung von Mustern der Profiling-Formulare , sowie Screenshots einschließlich der Pullup-Menus der Eingabemasken der Verwaltungssoftware

Eine Übersendung in digitalisierter Form ist völlig ausreichend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2013
  • Frist
    13. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Profiling st…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Das Profiling im SGB II/SGB III
Datum
12. Januar 2013 11:26
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Profiling stellt nach dem Willen des Gesetzgebers die wichtigste Arbeitsgrundlage für die erfolgreiche Vermittlung von Erwerbslosen dar. Dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung hat zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling vorauszugehen. Soweit die Theorie. In der Beratungspraxis zeigen sich jedoch erhebliche Defizite in der Umsetzung und zum Teil folgenschwere Fehlbewertungen bei Betroffenen. Hiermit wird beantragt: 1. Übersendung aller Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen zum Thema Profiling seit Einführung des SGB II 2. Übersendung aller Untersuchungen und Studien zur Umsetzung des Profilings in Argen/Jobcentern und Optionskommunen 3. Benennung aller sozialgerichtlichen Entscheidungen, die auf die Fortentwicklung der Handlungsanweisungen der BA Einfluss genommen haben 4. Übersendung von Mustern der Profiling-Formulare , sowie Screenshots einschließlich der Pullup-Menus der Eingabemasken der Verwaltungssoftware Eine Übersendung in digitalisierter Form ist völlig ausreichend.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit
Profiling im SGB II
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Profiling im SGB II
Datum
26. Januar 2013
Status
Anfrage erfolgreich