Das Profiling im SGB II/SGB III
Das Profiling stellt nach dem Willen des Gesetzgebers die wichtigste Arbeitsgrundlage für die erfolgreiche Vermittlung von Erwerbslosen dar. Dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung hat zwingend ein umfassendes und systematisches Profiling vorauszugehen. Soweit die Theorie.
In der Beratungspraxis zeigen sich jedoch erhebliche Defizite in der Umsetzung und zum Teil folgenschwere Fehlbewertungen bei Betroffenen.
Hiermit wird beantragt:
1. Übersendung aller Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen zum Thema Profiling seit Einführung des SGB II
2. Übersendung aller Untersuchungen und Studien zur Umsetzung des Profilings in Argen/Jobcentern und Optionskommunen
3. Benennung aller sozialgerichtlichen Entscheidungen, die auf die Fortentwicklung der Handlungsanweisungen der BA Einfluss genommen haben
4. Übersendung von Mustern der Profiling-Formulare , sowie Screenshots einschließlich der Pullup-Menus der Eingabemasken der Verwaltungssoftware
Eine Übersendung in digitalisierter Form ist völlig ausreichend.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Januar 2013
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13. Februar 2013
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