Daten der automatischen Zählstellen in höchster Auflösung

alle vorhandenen Daten der automatischen Zählstellen innerhalb der letzten 20 Jahre (analog zu: http://www.bast.de/DE/FB-V/Fachthemen/v2-verkehrszaehlung/Aktuell/zaehl_aktuell_node.html), in höchster vorhandener Auflösung (zum Beispiel auf Minutenbasis).

Bitte senden Sie mir die Daten in einem maschinenlesbaren Format (JSON, XML, CSV o.ä.) zu.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Januar 2015
  • Frist
    7. Februar 2015
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vorhandenen…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten der automatischen Zählstellen in höchster Auflösung [#8320]
Datum
6. Januar 2015 17:45
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vorhandenen Daten der automatischen Zählstellen innerhalb der letzten 20 Jahre (analog zu: http://www.bast.de/DE/FB-V/Fachthemen/v2-verkehrszaehlung/Aktuell/zaehl_aktuell_node.html), in höchster vorhandener Auflösung (zum Beispiel auf Minutenbasis). Bitte senden Sie mir die Daten in einem maschinenlesbaren Format (JSON, XML, CSV o.ä.) zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Straßenwesen
Daten der automatischen Zählstellen in höchster Aufl= F6sung / Ihr Antrag vom 06.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Daten der automatischen Zählstellen in höchster Aufl= F6sung / Ihr Antrag vom 06.01.2015
Datum
9. Januar 2015 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 06.01.2015 beantragten Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen ("BASt") unter Hinweis auf die Vorgaben des Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) die Übersendung aller vorhandenen Daten der automatischen Zählstellen innerhalb der letzten 20 Jahre in höchster vorhandener Auflösung in einem maschinenlesbaren Format. Dabei gehen Sie davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, und Gebühren und Auslagen somit nicht anfallen. Wir teilen Ihnen - vor einer vertieften Bearbeitung Ihrer Anfrage - mit, dass im Falle der Übersendung der angeforderten Daten nach der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) (entgegen Ihrer Ansicht) voraussichtlich Auslagen für die Fertigung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopien nach Teil B Nr. 3 in voller Höhe anfallen werden. Die genaue Höhe der entstehenden Auslagen können wir dabei derzeit nicht hinreichend genau abschätzen, da die Höhe der Auslage unter anderem von der Art des vorliegenden Dateiformats und des dadurch bedingten Kopier(zeit)vorgangs abhängt. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Daten auf Minutenbasis, sondern - je nach betreffenden Jahr - allenfalls Daten auf Tages- oder Stundenbasis vorhanden sind. Wir bitten insoweit um Mitteilung bis zum 20.01.2015, ob der von Ihnen gestellte Antrag vor dem oben genannten Hintergrund weiter aufrecht erhalten wird. Mit freundlichem Gruß i.A.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Daten der automatischen Zählstellen in höchster Aufl= F6sung / Ihr Antrag vom 06.01.2015 [#8320] Sehr geehrt&…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten der automatischen Zählstellen in höchster Aufl= F6sung / Ihr Antrag vom 06.01.2015 [#8320]
Datum
12. Januar 2015 11:07
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zur Abschätzung, ob der Kostenaufwand sich für mich lohnt bitte ich Sie mir vorab folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Dateiformat werden die Daten an mich übermittelt? 2. Auf welchem Datenträger werden die Daten an mich übermittelt? 3. Welche Felder beinhaltet der Datensatz? 4. Liegen Daten für den gesamten angefragten Zeitraum vor? Und/oder darüber hinaus? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Straßenwesen
Daten der automatischen Zählstellen in höchster Aufl= 3D F6sung / Ihre Nachfrage vom 12.01.2015 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Daten der automatischen Zählstellen in höchster Aufl= 3D F6sung / Ihre Nachfrage vom 12.01.2015
Datum
22. Januar 2015 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfragen können wir wie folgt beantworten: 1. In welchem Dateiformat werden die Daten an mich übermittelt? Die Daten werden im BASt-Bestandsbandformat für Verkehrsmengendaten (Version 2004) übermittelt; lesbar sind diese Daten dann bspw. mit Hilfe des Programms "Microsoft Editor". 2. Auf welchem Datenträger werden die Daten an mich übermittelt? Die Daten können per DVDs oder FTP-Server übermittelt werden. 3. Welche Felder beinhaltet der Datensatz? Es ist eine umfangreiche Erfassung unterschiedlichster Felder vorhanden, Details stehen im BASt-Bestandsbandformat für Verkehrsmengendaten (Version 2004). 4. Liegen Daten für den gesamten angefragten Zeitraum vor? Und/oder darüber hinaus? Für 2013 bis 2000: Analog zum Internetangebot liegen die Jahre 2000 bis 2013 vor. Im Detail: 2001 bis 2013 als Stundendaten und für 2000 als richtungsgetrennte Tageswerte (größtenteils analog zum o. g. BASt-Bestandsbandformat). Da ab dem Jahr 2001 die Festlegung getroffen wurde, für die zweite Fahrzeuggruppe den Schwerverkehr (SV) in der Datengrundlage wenn möglich anzugeben, liegen vor diesem Zeitraum nur die Tageswerte des Jahres 2000 vor; mit SV, wenn die Erfassungsgeräte dies technisch leisten konnten, sonst Lkw-ähnlich bei Erfassung der Lkw-Gruppe. Für 2000 bis 1997: Allgemein gilt: Die Stundendaten vor 2001 liegen aus heutiger Sicht teilweise in einer vergleichsweise schlechten Datenqualität vor, und die zweite Fahrzeuggruppe variiert zwischen Lkw-ähnlich, SV und schwerem Güterverkehr (SGV :=SV-Bus), so dass Vergleiche wegen der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht getroffenen Festlegung für die zweite Fahrzeuggruppe nur eingeschränkt möglich sind. Für 1996 und früher: Vor dem Erhebungsjahr 1997 wurden die Auswertungen in der BASt am Großrechner durchgeführt, so dass hier die Daten über viele Dauerzählstellen in wenigen großen Dateien zusammengefasst wurden, deren Format entsprechend auch nicht mit dem späteren BASt-Bestandsbandformat für Verkehrsmengendaten vergleichbar ist. Eine Datensatzbeschreibung liegt nicht vor, denn die Priorität lag damals bei der Berechnung und Bereitstellung der Ergebnisse und nicht in der nachträglichen weiteren Nutzung der geprüften Erhebungsdaten. Mit freundlichem Gruß i.A.

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Daten der automatischen Zählstellen in höchster Aufl= 3D F6sung / Ihr Antrag vom 06.01.2015 Sehr geehrtAntragstell…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Daten der automatischen Zählstellen in höchster Aufl= 3D F6sung / Ihr Antrag vom 06.01.2015
Datum
9. Februar 2015 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da wir auf unsere Mitteilung vom 22.01.2015 bislang keine weitere Rückmeldung erhalten haben, gehen wir davon aus, dass der gestellte Antrag vom 06.01.2015 nicht weiter aufrecht erhalten wird. Wir betrachten die Anfrage daher als erledigt. Mit freundlichem Gruß i.A.