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Daten der Gutachterausschüsse und Daten zum Wert von Boden in Deutschland

1. Auf welchem Weg und in welcher Form können verschiedene Stellen des BMUB auf die von den Gutachterausschüssen und Oberen Gutachterausschüssen in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellten Daten (insbesondere Bodenrichtwerte) zugreifen?

2. Auf welchem Weg und in welcher Form übermitteln die Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland Daten (insbesondere Bodenrichtwerte) an das BMUB?

3. Liegen dem BMUB Kopien von Daten (insbesondere Bodenrichtwerte) der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüssen in der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja in welchem Umfang und in welcher Form?

Welche Erkenntnisse hat das BMUB zum 4. Gesamtwert des Bodens in der Bundesrepublik Deutschland. Angabe je nach Datenlage bitte möglichst detailliert, also gegliedert nach Regionen (z. B. Bundesland, Bezirk, Landkreis, Kommune, Stadtteil etc.), Struktur (z. B. städtische Gebiete verschiedener Größe und Bedeutung, ländliche Gebiete etc.), Nutzungsart (z. B. Bauland, zu Wohnzwecken genutzte Flächen, landwirtschaftliche Flächen, gewerblich genutzte Flächen, Forst- und Waldflächen etc.) sowie Eigentümerstruktur (öffentliches Eigentum von Bund/Ländern/Kommunen etc., Privateigentum, Unternehmenseigentum, etc., jeweils möglichst gegliedert in in- und ausländisches Eigentum).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. März 2016
  • Frist
    30. April 2016
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Johannes Ponader
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf welchem W…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Johannes Ponader
Betreff
Daten der Gutachterausschüsse und Daten zum Wert von Boden in Deutschland [#16136]
Datum
28. März 2016 20:12
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auf welchem Weg und in welcher Form können verschiedene Stellen des BMUB auf die von den Gutachterausschüssen und Oberen Gutachterausschüssen in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellten Daten (insbesondere Bodenrichtwerte) zugreifen? 2. Auf welchem Weg und in welcher Form übermitteln die Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland Daten (insbesondere Bodenrichtwerte) an das BMUB? 3. Liegen dem BMUB Kopien von Daten (insbesondere Bodenrichtwerte) der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüssen in der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja in welchem Umfang und in welcher Form? Welche Erkenntnisse hat das BMUB zum 4. Gesamtwert des Bodens in der Bundesrepublik Deutschland. Angabe je nach Datenlage bitte möglichst detailliert, also gegliedert nach Regionen (z. B. Bundesland, Bezirk, Landkreis, Kommune, Stadtteil etc.), Struktur (z. B. städtische Gebiete verschiedener Größe und Bedeutung, ländliche Gebiete etc.), Nutzungsart (z. B. Bauland, zu Wohnzwecken genutzte Flächen, landwirtschaftliche Flächen, gewerblich genutzte Flächen, Forst- und Waldflächen etc.) sowie Eigentümerstruktur (öffentliches Eigentum von Bund/Ländern/Kommunen etc., Privateigentum, Unternehmenseigentum, etc., jeweils möglichst gegliedert in in- und ausländisches Eigentum).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Johannes Ponader <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Ponader << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Ponader

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
S. bitte Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Daten der Gutachterausschüsse und Daten zum Wert von Boden in Deutschland [#16136]
Datum
21. April 2016 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
433,1 KB
S. bitte Anlage. Mit freundlichen Grüßen