Daten "Drittbrüderregelung"

- Die Anzahl der tatsächlich eingezogenen Wehrdienstleistenden für die Dauer der Wehrpflicht (in der Bundeswehr) aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen.

-Die Anzahl der nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) WPflG ("Drittbrüderregelung") vom Wehrdienst befreiten Personen für die Dauer der Wehrpflicht (in der Bundeswehr) aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen.

-Die Anzahl der potenziell nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) WPflG vom Wehrdienst befreibaren Personen (falls bekannt).

vielen Dank schon im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
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Jacques Ströhler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anzah…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Jacques Ströhler
Betreff
Daten "Drittbrüderregelung" [#170563]
Datum
18. November 2019 14:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anzahl der tatsächlich eingezogenen Wehrdienstleistenden für die Dauer der Wehrpflicht (in der Bundeswehr) aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen. -Die Anzahl der nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) WPflG ("Drittbrüderregelung") vom Wehrdienst befreiten Personen für die Dauer der Wehrpflicht (in der Bundeswehr) aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen. -Die Anzahl der potenziell nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) WPflG vom Wehrdienst befreibaren Personen (falls bekannt). vielen Dank schon im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jacques Ströhler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jacques Ströhler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jacques Ströhler
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1186 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.11.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Daten "Drittbrüderregelung" [#170563]
Datum
19. November 2019 13:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1186 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.11.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Ströhler, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 18. November 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1186 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1186 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag v…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Daten "Drittbrüderregelung" [#170563]
Datum
4. Dezember 2019 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1186 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.11.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1186 vom 19.11.2019 Anlg.: 1 Dateianhang Sehr geehrter Herr Ströhler, mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 18. November 2019 (Bezug 1.) hatten Sie darum gebeten, Ihnen Folgendes mitzuteilen: 1.) "Die Anzahl der tatsächlich eingezogenen Wehrdienstleistenden für die Dauer der Wehrpflicht (in der Bundeswehr) aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen." 2.) "Die Anzahl der nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) WPflG ("Drittbrüderregelung") vom Wehrdienst befreiten Personen für die Dauer der Wehrpflicht (in der Bundeswehr) aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen." 3.) "Die Anzahl der potenziell nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) WPflG vom Wehrdienst befreibaren Personen (falls bekannt)." Zur Beantwortung der Fragen 1.) und 2.) übersende ich Ihnen nachstehende Auswertung: Hierzu ist ergänzend anzumerken: Die Auswertung umfasst die Geburtsjahrgänge (GebJahr) 1946 bis 1994, mit dem GebJahr 1966 wurden auch Wehrpflichtige aus den "neuen" Bundesländern eingezogen. Die Auswertung beruht auf dem elektronisch verfügbaren Datenbestand ab dem Auswertungsjahr 1992. Unterlagen aus den Vorjahren liegen nicht mehr vor. Aus diesem Grund können zur Befreiung nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 a) WPflG nur für die GebJahr ab 1965 Zahlen bereitgestellt werden. Zu Frage 3.) Die Anzahl der potenziell nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 a) WPflG vom Wehrdienst befreibaren Personen wurde von der Bundeswehr nicht erhoben. Die Befreiung nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 a) WPflG setzt einen Antrag voraus, sodass der Tatbestand auch erst dann erfasst wurde. Somit sind in der Übersicht ausschließlich tatsächlich befreite Wehrpflichtige erfasst. Mit freundlichen Grüßen

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Jacques Ströhler
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Bearbeitung. ... Mit freund…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Jacques Ströhler
Betreff
AW: Antwort: Daten "Drittbrüderregelung" [#170563]
Datum
6. Dezember 2019 14:41
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Bearbeitung. ... Mit freundlichen Grüßen Jacques Ströhler Anfragenr: 170563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170563