Daten für Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung vom 21.12.2021

Anfrage an: Robert Koch-Institut

am 21. Dezember 2021 wurde ein "Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung" an das RKI mittgeteilt.

In diesem Beschluss wird empfohlen, dass

"Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion
durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis
auf weiteres eine einmalige COVID-19-
Impfstoffdosis im Abstand von mindestens
3 Monaten zur Infektion erhalten.
Gleiches gilt für 5-11-jährige Kinder mit
Vorerkrankung nach durchgemachter
SARS-CoV-2-Infektion"

Die Grundlage für diesen Beschluss sind die "verfügbaren Daten".

Nun zu meiner Frage:

Sind diese Daten, die zu diesem Beschluss geführt haben, öffentlich einsehbar und könnten Sie uns diese als PDF per Mail zusenden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 21. Dezember 2…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten für Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung vom 21.12.2021 [#238062]
Datum
19. Januar 2022 11:04
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 21. Dezember 2021 wurde ein "Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung" an das RKI mittgeteilt. In diesem Beschluss wird empfohlen, dass "Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Gleiches gilt für 5-11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion" Die Grundlage für diesen Beschluss sind die "verfügbaren Daten". Nun zu meiner Frage: Sind diese Daten, die zu diesem Beschluss geführt haben, öffentlich einsehbar und könnten Sie uns diese als PDF per Mail zusenden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.01.2022
Datum
20. Januar 2022 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0068. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0068) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.01.2022 (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0068)
Datum
3. Februar 2022 17:42
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage vom 19.01.2022, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung sowie die wissenschaftliche Begründung der STIKO (inklusive Quellverweise auf wissenschaftliche Studien und Publikationen) sind im Epidemiologisches Bulletin 2/2022 öffentlich einsehbar (siehe beigefügtes Dokument). Eine Übersicht über die – jeweils öffentlich abrufbaren – STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung findet sich hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html Mit freundlichen Grüßen