Daten im Ratsinfosystem

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie lange gehen die Daten im Ratsinfosystem der Stadt Passau zurück? Insbesondere die Suche unter: https://www.ratsinfo.passau.de/recherche

Liegen ältere Sitzungen/Mitschriften digital vor?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, Wie lange gehen di…
An Stadtverwaltung Passau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten im Ratsinfosystem [#45505]
Datum
18. Januar 2019 00:08
An
Stadtverwaltung Passau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau Sehr geehrte Damen und Herren, Wie lange gehen die Daten im Ratsinfosystem der Stadt Passau zurück? Insbesondere die Suche unter: https://www.ratsinfo.passau.de/recherche Liegen ältere Sitzungen/Mitschriften digital vor? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
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Stadtverwaltung Passau
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 18.01.2019 haben wir erhalten. Das Ratsinformationssystem wurde a…
Von
Stadtverwaltung Passau
Betreff
AW: Daten im Ratsinfosystem [#45505]
Datum
25. Januar 2019 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 18.01.2019 haben wir erhalten. Das Ratsinformationssystem wurde am 02.09.2011 eingeführt, d.h. die öffentlichen Niederschriften der Sitzungen der Stadtratsgremien ab diesem Zeitpunkt liegen digital unter https://www.ratsinfo.passau.de vor. Für die Niederschriften vor dem 02.09.2011, die nicht in digitaler Form vorliegen, gilt gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO: "Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet." Nach §22 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Passau besteht zudem folgende Möglichkeit: "Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürgern im Einzelfall Abschriften der öffentlichen Niederschrift erteilt werden. Je Seite wird dabei eine Gebühr von 0,50 € fällig." Sollten Sie Bürger der Stadt Passau sein, können Sie dies gerne in Anspruch nehmen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information behilflich zu sein und verbleiben mit freundlichen Grüßen