Daten Kuhlmühle

Ich bitte um die Einsatzprotokolle und Einsatzbefehle für das Wochenende 26. bis 29. Juli für das Gebiet Kuhlmühle bei Wittstock.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob eine Funkzellenabfrage in der Zeit vom 23.7 bis 30.8 für das Gebiet vorgenommen wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2018
  • Frist
    4. September 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Verfassungsschutz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten Kuhlmühle [#32577]
Datum
2. August 2018 13:06
An
Verfassungsschutz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Einsatzprotokolle und Einsatzbefehle für das Wochenende 26. bis 29. Juli für das Gebiet Kuhlmühle bei Wittstock. Außerdem würde ich gerne wissen, ob eine Funkzellenabfrage in der Zeit vom 23.7 bis 30.8 für das Gebiet vorgenommen wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 02.08.2018 teile ich Ihnen mit, dass das Akteneinsichtsrecht nac…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG (Daten Kuhlmühle)
Datum
14. August 2018 06:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 02.08.2018 teile ich Ihnen mit, dass das Akteneinsichtsrecht nach § 2 Absatz 5 Nummer 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) nicht gegenüber der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg besteht. Somit besteht kein Anspruch auf Auskunft. Nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erhalten Verbraucher Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie über Verbraucherprodukte. Informationspflichtig nach § 2 VIG sind hier Stellen, die einschlägige öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnehmen. Das trifft für die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg nicht zu. Mithin ist der Anwendungsbereich des VIG für die Verfassungsschutzbehörde nicht eröffnet. Umweltinformationen nach dem BbgUIG liegen zu Ihrer Anfrage bei der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde nicht vor. Im Übrigen ist die Polizei des Landes Brandenburg für die Beantwortung Ihrer Anfrage zuständig. Eine Weiterleitung Ihres Antrages erfolgt nicht, da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben. Sie erhalten die Antwort auf Ihren Wunsch per E-Mail. Ich bitte um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift, sofern ein rechtsmittelfähiger Bescheid benötigt wird. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 02.08.2018 teile ich Ihnen mit, dass das Akteneinsichtsrecht nac…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG (Daten Kuhlmühle)
Datum
4. September 2018 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 02.08.2018 teile ich Ihnen mit, dass das Akteneinsichtsrecht nach § 2 Absatz 5 Nummer 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) nicht gegenüber der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg besteht. Somit besteht kein Anspruch auf Auskunft. Nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erhalten Verbraucher Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie über Verbraucherprodukte. Informationspflichtig nach § 2 VIG sind hier Stellen, die einschlägige öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnehmen. Das trifft für die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg nicht zu. Mithin ist der Anwendungsbereich des VIG für die Verfassungsschutzbehörde nicht eröffnet. Umweltinformationen nach dem BbgUIG liegen zu Ihrer Anfrage bei der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde nicht vor. Im Übrigen ist die Polizei des Landes Brandenburg für die Beantwortung Ihrer Anfrage zuständig. Eine Weiterleitung Ihres Antrages erfolgt nicht, da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben. Sie erhalten die Antwort auf Ihren Wunsch per E-Mail. Ich bitte um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift, sofern ein rechtsmittelfähiger Bescheid benötigt wird. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Kommunales
MIK, SCAN-PC möchte die Nachricht "Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG (Daten Kuhlmühle)" zurückrufen.
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Rückruf: Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG (Daten Kuhlmühle)
Datum
4. September 2018 16:13
Status
MIK, SCAN-PC möchte die Nachricht "Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG (Daten Kuhlmühle)" zurückrufen.