Daten-Matrix von Europol

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- ausgefüllte Daten-Matrix von Europol vom 7. Juni 2019 .
Zeichen: WK 3005/2018 INIT from 09. March 2018
Name der Matrix: "Preparatory work for the Data Retention Matrix: types of data records held by providers which are strictly necessary or unnecessary for criminal investigation purposes."
- Alle Entscheidungen der Bundesregierung bezgl. den neuen Regeln zur EU-Vorratsdatenspeicherung.

Bitte senden Sie mir diese Daten nur elektronisch zu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - ausgefüllte Daten…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten-Matrix von Europol [#163967]
Datum
15. August 2019 16:03
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- ausgefüllte Daten-Matrix von Europol vom 7. Juni 2019 . Zeichen: WK 3005/2018 INIT from 09. March 2018 Name der Matrix: "Preparatory work for the Data Retention Matrix: types of data records held by providers which are strictly necessary or unnecessary for criminal investigation purposes." - Alle Entscheidungen der Bundesregierung bezgl. den neuen Regeln zur EU-Vorratsdatenspeicherung. Bitte senden Sie mir diese Daten nur elektronisch zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-219/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in das …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-219/2019
Datum
19. August 2019 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-219/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in das …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Gz.: ZR 4-1334-IFG-219/2019
Datum
26. August 2019 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen

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