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Daten über Bildungseinrichtungen

-Die Vorliegenden Daten, die sich konkret auf eine Bildungseinrichtung beziehen (Anzahl der bestandenen allgemeinen Hochschulreife, Schülerzahlen, Abschlussnoten, Größe des Abschlussjahrgangs, Kurs- und Klassengrößen, Ausgefallene Stunden, Fehlstunden, angebotene Kurse und sonstige Informationen) in Verbindung mit der jeweiligen Bildungseinrichtung (Name der Schule/Bildungseinrichtungen direkt verknüpft mit den genannten Informationen) an allen Schulen/Bildungseinrichtungen in der Stadt Bielefeld zu einer Allgemeinen Hochschulreife führen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten über Bildungseinrichtungen [#12668]
Datum
23. Januar 2016 23:54
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Die Vorliegenden Daten, die sich konkret auf eine Bildungseinrichtung beziehen (Anzahl der bestandenen allgemeinen Hochschulreife, Schülerzahlen, Abschlussnoten, Größe des Abschlussjahrgangs, Kurs- und Klassengrößen, Ausgefallene Stunden, Fehlstunden, angebotene Kurse und sonstige Informationen) in Verbindung mit der jeweiligen Bildungseinrichtung (Name der Schule/Bildungseinrichtungen direkt verknüpft mit den genannten Informationen) an allen Schulen/Bildungseinrichtungen in der Stadt Bielefeld zu einer Allgemeinen Hochschulreife führen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für die Stadt Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund unserer Unzuständigkeit möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage direkt an die Be…
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Daten über Bildungseinrichtungen [#12668]
Datum
25. Januar 2016 07:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund unserer Unzuständigkeit möchte ich Sie bitten, Ihre Anfrage direkt an die Bezirksregierung Detmold zu richten. Mit freundlichem Gruß <<E-Mail-Adresse>> Fax Schulamt 0521 / 51 - 66 46 Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.inklusion-schule-bielefeld.de! - Ab sofort gibt`s die Internetseite auch als App für Smartphone und Tablet -
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