Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Entwurf zum 2. Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg heisst es unter Punkt 7.3.2 (Nachrüstung von Euro-V-Bussen durch Optimierung der SCR-Filter):

"Im Rahmen der Fortschreibung des LRP sollte untersucht werden, ob die benötigten Abgastemperaturen auch im Innenstadt-Betrieb erreicht werden. Falls nicht, sollte weiterhin geklärt werden, ob ggf. durch technische Nachrüstung der SCR-Technik die NOx-Emissionen reduziert werden können. Hierzu wurden durch die Hamburger Hochbahn AG (HHA) und die VHH die Abgastemperaturen auf repräsentativen Routen mit Innenstadtstrecken erfasst und ausgewertet. Die Daten wurden als Tagesganglinien zur Verfügung gestellt. ... Im Ergebnis zeigte sich, dass ausgenommen der Startphasen mit kaltem Motor sowie unmittelbar nach Pausenzeiten, die Abgastemperaturen über der erforderlichen Temperatur von 200°C lagen. Des Weiteren liegt der AdBlue-Verbrauch der HOCHBAHN-Flotte in der üblichen Verbrauchsspanne für Nutzfahrzeuge bzw. wurde die ordnungsgemäße AdBlue-Einspritzung nachgewiesen."

Leider werden hierzu keine Daten berichtet, so dass der Schluss "Hieraus lässt sich ableiten, dass die Optimierung des SCR-Systems durch Nachrüstung in Hamburg nicht erforderlich ist." nicht nachvollziehbar ist.

Auf Nachfrage hat mich die Behörde für Umwelt und Energie an die BWVI weiter verwiesen (https://fragdenstaat.de/a/21811).

Bitte senden Sie mir daher die zugrunde liegenden Informationen zu den Betriebstemperaturen sowie zur AdBlue-Einspritzung - hierbei vor allem auch jene Informationen, auf die sich der Passus "wurde die ordnungsgemäße AdBlue-Einspritzung nachgewiesen" bezieht - zu, damit der Schluss nachvollzogen und ggf. begründet Stellung genommen werden kann.

Da eine Stellungnahme zum Luftreinhalteplan nur noch bis zum 23.06.2017 möglich ist, bitte ich Sie, mir die vorliegenden Informationen unverzüglich, jedoch spätestens zwei Tage vor Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung bereit zu stellen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Entwurf zum 2. Luftre…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21816]
Datum
12. Juni 2017 15:49
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Entwurf zum 2. Luftreinhalteplan der Stadt Hamburg heisst es unter Punkt 7.3.2 (Nachrüstung von Euro-V-Bussen durch Optimierung der SCR-Filter): "Im Rahmen der Fortschreibung des LRP sollte untersucht werden, ob die benötigten Abgastemperaturen auch im Innenstadt-Betrieb erreicht werden. Falls nicht, sollte weiterhin geklärt werden, ob ggf. durch technische Nachrüstung der SCR-Technik die NOx-Emissionen reduziert werden können. Hierzu wurden durch die Hamburger Hochbahn AG (HHA) und die VHH die Abgastemperaturen auf repräsentativen Routen mit Innenstadtstrecken erfasst und ausgewertet. Die Daten wurden als Tagesganglinien zur Verfügung gestellt. ... Im Ergebnis zeigte sich, dass ausgenommen der Startphasen mit kaltem Motor sowie unmittelbar nach Pausenzeiten, die Abgastemperaturen über der erforderlichen Temperatur von 200°C lagen. Des Weiteren liegt der AdBlue-Verbrauch der HOCHBAHN-Flotte in der üblichen Verbrauchsspanne für Nutzfahrzeuge bzw. wurde die ordnungsgemäße AdBlue-Einspritzung nachgewiesen." Leider werden hierzu keine Daten berichtet, so dass der Schluss "Hieraus lässt sich ableiten, dass die Optimierung des SCR-Systems durch Nachrüstung in Hamburg nicht erforderlich ist." nicht nachvollziehbar ist. Auf Nachfrage hat mich die Behörde für Umwelt und Energie an die BWVI weiter verwiesen (https://fragdenstaat.de/a/21811). Bitte senden Sie mir daher die zugrunde liegenden Informationen zu den Betriebstemperaturen sowie zur AdBlue-Einspritzung - hierbei vor allem auch jene Informationen, auf die sich der Passus "wurde die ordnungsgemäße AdBlue-Einspritzung nachgewiesen" bezieht - zu, damit der Schluss nachvollzogen und ggf. begründet Stellung genommen werden kann. Da eine Stellungnahme zum Luftreinhalteplan nur noch bis zum 23.06.2017 möglich ist, bitte ich Sie, mir die vorliegenden Informationen unverzüglich, jedoch spätestens zwei Tage vor Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung bereit zu stellen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, gerne erinnere ich Sie an meine Anfrage vom 12.06.2017 und weise Sie darauf hin, d…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21816]
Datum
2. Juli 2017 17:32
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne erinnere ich Sie an meine Anfrage vom 12.06.2017 und weise Sie darauf hin, dass das HmbTG vorschreibt, angefragte Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach vier Wochen bereit zu stellen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Luftreinhalteplan ist mittlerweile beendet, ohne dass Sie die angefragten Informationen übermittelt haben. Da Ihnen diese jedoch in entsprechender Form vorliegen müssen, weil Sie diese im Rahmen des Luftreinhalteplans als Grundlage für Aussagen und Schlüsse nutzen, ist eine weitere Verzögerung bei der Bereitstellung der Informationen nicht akzeptabel. Bitte lassen Sie mir daher die entsprechenden Informationen und dabei insbesondere jede zum Verbrauch von Adblue sowie zum Treibstoffverbrauch bei Bussen mit SCR-Systemen in den kommenden Tagen zukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich, trotz Nachfrage, immer noch keine Antwort von Ihnen erhalten. L…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21816]
Datum
10. Juli 2017 10:07
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich, trotz Nachfrage, immer noch keine Antwort von Ihnen erhalten. Laut Auslage der Stellungnahmen zum LRP soll der Verbrauch des AdBlue im Vergleich zum Kraftstoff bei über 3% liegen. Es ist jedoch nicht ersichtlich, wie hoch der Verbrauch genau ist. Ich würde mich daher über weitere Details und insbesondere diesebezügliche Zahlen, wie am 12.06.2017 beantragt, sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in es wird derzeit geprüft, ob die von Ihnen erbetenen Informationen nach Hamburgischem …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21816]
Datum
10. Juli 2017 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in es wird derzeit geprüft, ob die von Ihnen erbetenen Informationen nach Hamburgischem Transparenzgesetz zugänglich gemacht werden können. Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei dem von Ihnen gestellten Antrag um eine gebührenpflichtige Amtshandlung nach §13, Abs. 4, HmbTG handelt. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Prüfung hat ergeben, dass die erbetenen Daten zugänglich gemacht werden können. E…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21816]
Datum
13. Juli 2017 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Prüfung hat ergeben, dass die erbetenen Daten zugänglich gemacht werden können. Es wird ein Verwaltungsaufwand nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ausgelöst. Der Aufwand wird voraussichtlich 58,80 Euro betragen. Bitte teilen Sie uns bis zum 19.07.2017 mit, ob Sie die Gebühren übernehmen und den Antrag aufrechterhalten. Sollten Sie den Antrag aufrecht erhalten, bitten wir zudem um Mitteilung Ihrer Postanschrift (an: <<E-Mail-Adresse>> damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne erhalte ich den Antrag aufrecht und übernehme Kosten bis zur Höhe von 58,80 …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21816]
Datum
13. Juli 2017 11:29
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne erhalte ich den Antrag aufrecht und übernehme Kosten bis zur Höhe von 58,80 Euro. Anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersenden wir die erbetenen Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: AW: Daten und Analysen zur SCR-Nachrüstung im Luftreinhalteplan [#21816]
Datum
17. Juli 2017 18:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersenden wir die erbetenen Informationen. Mit freundlichen Grüßen