Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022

bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen:

Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte lassen Sie …
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022 [#243243]
Datum
14. März 2022 17:19
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen: Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243243/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
14. März 2022 17:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Mail vom 14. März 2022 - [22859744] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Mit Ihren…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Mail vom 14. März 2022 - [22859744]
Datum
15. März 2022 09:06
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Mit Ihren Angaben kann ich Sie nicht eindeutig unseren Versichertendaten zuordnen. Um Verwechslungen auszuschließen, teilen Sie uns bitte Ihre Versichertennummer mit - gern auch per Telefon. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 14. März 2022 - [22859744] [#243243] Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um einen An…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 14. März 2022 - [22859744] [#243243]
Datum
15. März 2022 09:36
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um einen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG. Daher ist kein Bezug zu meinen Versicherungsstatus herzustellen. Meine Zugehörigkeit zu ihrer Krankenkasse spielt für den Antrag keine Rolle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243243/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
15. März 2022 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Techniker Krankenkasse
Ihr Antrag nach dem IFG (Anzahl der Abrechnungsfälle für alle ICD-10) Sehr Antragsteller/in Sie hatten die TK übe…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG (Anzahl der Abrechnungsfälle für alle ICD-10)
Datum
14. April 2022 23:00
Status
Sehr Antragsteller/in Sie hatten die TK über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> aufgefordert, Ihnen nach IFG/UIG/VIG Auskunft über die Anzahl der Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) und der Versichertenanzahl je Kalenderwoche ab 2011 bis heute zu geben. Ihrem Antrag kann seitens der TK leider nicht gefolgt werden: Zum einen werden die von ihnen gewünschten Informationen in dem Umfang seitens der TK nicht erhoben. Zum anderen würden insbesondere mit der Weitergabe der ICD-Struktur der TK-Versicherten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der TK verletzt: Mit diesen Daten könnte z.B. die Modellierung der Morbiditätsstruktur der TK unterstützt werden, dies wiederum stellt eine wettbewerbsrelevante Information dar, die bei Bekanntwerden geeignet wäre, wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen, § 3 Abs. 6 IFG. Freundliche Grüße