Daten zu AFIS

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Das AFIS wurde im Jahre 1993 in Betrieb genommen und hat dazu geführt, dass die Zeit zum Erfassen von einzigartigen Merkmalen der Fingerabdrücke lediglich drei Minuten (vorher 90) dauert, unvollständige Abdrücke verwertet werden können und häufiger Übereinstimmungen gefunden werden.

Anfang 2004 sollen rund 3.000.000 Fingerabdrücke gespeichert worden sein, wobei jeden Tag etwa 1.400 hinzu kommen.

Wie viele Daten kamen seit der Einführung in etwa hinzu?
Wie viele Fingerabdrücke pro Tag kommen hinzu?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2013
  • Frist
    22. Oktober 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das AFIS wurde i…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu AFIS
Datum
20. September 2013 19:32
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das AFIS wurde im Jahre 1993 in Betrieb genommen und hat dazu geführt, dass die Zeit zum Erfassen von einzigartigen Merkmalen der Fingerabdrücke lediglich drei Minuten (vorher 90) dauert, unvollständige Abdrücke verwertet werden können und häufiger Übereinstimmungen gefunden werden. Anfang 2004 sollen rund 3.000.000 Fingerabdrücke gespeichert worden sein, wobei jeden Tag etwa 1.400 hinzu kommen. Wie viele Daten kamen seit der Einführung in etwa hinzu? Wie viele Fingerabdrücke pro Tag kommen hinzu?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Da die Mail bzw. der Text im Internet auf www.fragdenstaat.de ver…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
130924_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Daten zu AFIS"
Datum
24. September 2013 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Da die Mail bzw. der Text im Internet auf www.fragdenstaat.de veröffentlicht werden wird, sollte sie mit einer "neutralen" und nichtpersönlichen E-Mail-Adresse versandt werden um nicht den vollständigen Namen des Versenders preiszugeben. Ich bitte um Bestätigung des Versandes. Besten Dank!! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Datenschutzbeauftragten Thorsten Größel ____________________________________ Bundeskriminalamt * 65173 Wiesbaden Antragsteller/in per Mail: <<E-Mail-Adresse>> Hausanschrift Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden Postanschrift 65173 Wiesbaden TEL +49(0)611 55-0 FAX +49(0)611 55- 45641 BEARBEITET VON Herr Größel E-Mail <<E-Mail-Adresse>> AZ DS-Recht-IFG/13/Antragsteller/in(II) DATUM 25.09.2013 Betreff Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Daten zu AFIS BEZUG Ihre Anfrage vom 20.09.2013 über www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Antrag vom 20.09.2013 erbitten Auskunft zu folgen Fragen bezüglich AFIS: "Wie viele Daten kamen seit der Einführung in etwa hinzu? Wie viele Fingerabdrücke pro Tag kommen hinzu?" Über Ihren Antrag wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1, § 2 Nr. 1; § 7 Abs. 1 S. 1 IFG wie folgt entschieden: 1. Ihrem Antrag auf Informationszugang auf Grundlage des IFG wird stattgegeben, soweit Informationen im Bundeskriminalamt (BKA) dazu vorliegen. 2. Kosten werden nicht erhoben. Erläuterung: Der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG erstreckt sich gemäß § 2 Nr. 1 nur auf tatsächliche im BKA vorhandene Informationen , z. B. aus eigenem Bedürfnis erstellte "Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung". Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Sind die beantragten Informationen bei der Behörde nicht vorhanden, fehlt es an einem tauglichen Gegenstand der Informationszugangsanspruchs (Schoch, Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, § 1, RN 29). Ihre Fragen im Rahmen ihres IFG-Antrages zu AFIS beantwortet das Bundeskriminalamt (BKA) wie folgt: Wie viele Daten kamen seit der Einführung in etwa hinzu? Der aktuelle Datenbestand in AFIS beträgt ca. 2.8 Mio. Fingerabdruckblätter, ca. 2 Mio. Handflächenabdruckpaare und ca. 410.000 "offene" (derzeit noch keiner Person zuzuordnende) Tatortspuren. Die Bestände werden gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen regelmäßig bereinigt, dem BKA liegen jedoch keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG darüber vor, wie sich die Zahlen seit 1993 im einzelnen entwickelt haben. Wie viele Fingerabdrücke pro Tag kommen hinzu? Es kommen täglich ca. 1.600 Fingerabdruckblätter und 1.650 Tatortspuren hinzu. Zu 2. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundeskriminalamt, Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Größel

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Sehr geehrte Herr Größel, Sie bekommen eine Erklärung von Stefan Wehrmeyer bzw. haben diese bereits erhalten. Er …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 130924_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Daten zu AFIS"
Datum
26. September 2013 11:15
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Herr Größel, Sie bekommen eine Erklärung von Stefan Wehrmeyer bzw. haben diese bereits erhalten. Er ist Projektleiter der Plattform FragDenStaat.de - Meine Auskunft nach dem IFG ist somit abgeschlossen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in