Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Da die Mail bzw. der Text im Internet auf
www.fragdenstaat.de veröffentlicht werden wird, sollte sie mit einer "neutralen" und nichtpersönlichen E-Mail-Adresse versandt werden um nicht den vollständigen Namen des Versenders preiszugeben.
Ich bitte um Bestätigung des Versandes.
Besten Dank!!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag des Datenschutzbeauftragten
Thorsten Größel
____________________________________
Bundeskriminalamt * 65173 Wiesbaden
Antragsteller/in
per Mail:
<<E-Mail-Adresse>> Hausanschrift Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden
Postanschrift 65173 Wiesbaden
TEL +49(0)611 55-0
FAX +49(0)611 55- 45641
BEARBEITET VON Herr Größel
E-Mail
<<E-Mail-Adresse>>
AZ
DS-Recht-IFG/13/Antragsteller/in(II)
DATUM 25.09.2013
Betreff Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
hier: Daten zu AFIS
BEZUG Ihre Anfrage vom 20.09.2013 über
www.fragdenstaat.de<
http://www.fragdenstaat.de>
Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
mit Antrag vom 20.09.2013 erbitten Auskunft zu folgen Fragen bezüglich AFIS:
"Wie viele Daten kamen seit der Einführung in etwa hinzu?
Wie viele Fingerabdrücke pro Tag kommen hinzu?"
Über Ihren Antrag wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1, § 2 Nr. 1; § 7 Abs. 1 S. 1 IFG wie folgt entschieden:
1. Ihrem Antrag auf Informationszugang auf Grundlage des IFG wird stattgegeben, soweit Informationen im Bundeskriminalamt (BKA) dazu vorliegen.
2. Kosten werden nicht erhoben.
Erläuterung:
Der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG erstreckt sich gemäß § 2 Nr. 1 nur auf tatsächliche im BKA vorhandene Informationen , z. B. aus eigenem Bedürfnis erstellte "Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung". Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Sind die beantragten Informationen bei der Behörde nicht vorhanden, fehlt es an einem tauglichen Gegenstand der Informationszugangsanspruchs (Schoch, Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, § 1, RN 29).
Ihre Fragen im Rahmen ihres IFG-Antrages zu AFIS beantwortet das Bundeskriminalamt (BKA) wie folgt:
Wie viele Daten kamen seit der Einführung in etwa hinzu?
Der aktuelle Datenbestand in AFIS beträgt ca. 2.8 Mio. Fingerabdruckblätter, ca. 2 Mio. Handflächenabdruckpaare und ca. 410.000 "offene" (derzeit noch keiner Person zuzuordnende) Tatortspuren. Die Bestände werden gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen regelmäßig bereinigt, dem BKA liegen jedoch keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG darüber vor, wie sich die Zahlen seit 1993 im einzelnen entwickelt haben.
Wie viele Fingerabdrücke pro Tag kommen hinzu?
Es kommen täglich ca. 1.600 Fingerabdruckblätter und 1.650 Tatortspuren hinzu.
Zu 2.
Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v 21. 11. 2005 - V 5a -130 250/16).
Auslagen sind nicht entstanden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundeskriminalamt, Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden, einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Größel