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Daten zu der Menge an Müll durch Schnelltests und Masken

Anfrage an: Umweltbundesamt

Schätzungen oder Daten zu folgenden Sachverhalten für die Jahre 2020 und 2021:

* Die Menge an Mülls in Tonnen, die durch Covid19-Schnelltests in Testzentren erzeugt wurde
* Die Menge an Müll in Tonnen, die durch (private) Covid19-Selbsttests erzeugt wurde
* Die Menge an Müll in Tonnen, die durch chirurgische und FFP2-Masken erzeugt wurde

Vielen Dank,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schätzungen oder …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu der Menge an Müll durch Schnelltests und Masken [#236890]
Datum
6. Januar 2022 08:19
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schätzungen oder Daten zu folgenden Sachverhalten für die Jahre 2020 und 2021: * Die Menge an Mülls in Tonnen, die durch Covid19-Schnelltests in Testzentren erzeugt wurde * Die Menge an Müll in Tonnen, die durch (private) Covid19-Selbsttests erzeugt wurde * Die Menge an Müll in Tonnen, die durch chirurgische und FFP2-Masken erzeugt wurde Vielen Dank,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 236890 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu Abfa…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Daten zu der Menge an Müll durch Schnelltests und Masken [#236890]
Datum
7. Januar 2022 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu Abfallaufkommen durch Corona-Tests und Masken. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich entstandener Abfallmengen durch Covid19…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Daten zu der Menge an Müll durch Schnelltests und Masken [#236890]
Datum
4. Februar 2022 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich entstandener Abfallmengen durch Covid19-Schnelltests und Masken. Dem Umweltbundesamt liegen derzeit keine Daten zu explizit ausgewiesenen Mengen der von Ihnen dargestellten Punkten vor. Das Statistische Bundesamt teilte Ende des Jahres 2021 in einer Pressemitteilung mit, dass das Abfallaufkommen der privaten Haushalte in Deutschland im Corona-Jahr 2020 (nach vorläufigen Angaben) um 4 % gegenüber dem Vorjahr auf 39,6 Millionen Tonnen gestiegen ist. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen stieg demnach um 19 Kilogramm von 457 auf 476 Kilogramm. Steigerungen konnten vor allem bei Wertstoffen (Papier, Pappe und Plastikabfälle sowie Bioabfällen) verzeichnet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/12/PD21_584_321.html Ein Trend kann damit bestätigt werden, dass in Folge der Corona-Pandemie in deutschen Haushalten mehr konsumiert und damit auch mehr Abfälle erzeugt wurden. Kontaktbeschränkungen, vermehrter Verzehr von Speisen zuhause statt außer Haus, vermehrter Onlinehandel sowie private Covid19-Selbsttests oder entsorgte chirurgische und FFP2-Masken könnten mögliche Ursachen für einen Anstieg der Abfallmengen sein. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
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