Daten zu digitalen Außenwerbeanlagen in Hamburg

der Geodatensatz "Werbeanlagen Hamburg" ist unvollständig. Ich bitte um eine Version, in der zuverlässig angegeben ist, welche CLP-Anlagen digital sind, und ob die Anlagen auf öffentlichem Grund oder in einem Bahnhof installiert sind.

https://metaver.de/trefferanzeige?cmd=doShowDocument&docuuid=0095A542-4D26-474D-BBC2-C95B87622E06

Ergebnis der Anfrage

In Hamburg wurden auf öffentlichem Grund Genehmigungen für jede Menge Werbeanlagen erteilt.

Die Verkehrsbehörde pflegt einen Datensatz dazu. Bisher war der Datensatz sinnvoll nutzbar. Allerdings fehlen einige wichtige Angaben, z.B. ob die Anlagen digital sind.

Leider hält es die Behörde nicht für nötig, den Datensatz zu ergänzen und muss das wohl auch nicht.

Allerdings ist das halb so wild, denn die Information wird sich per Crowdsourcing gut zusammentragen lassen. Anlagentyp und Aufbaudatum sind ja schließlich direkt im Stadtbild ersichtlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu digitalen Außenwerbeanlagen in Hamburg [#252037]
Datum
24. Juni 2022 07:54
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
der Geodatensatz "Werbeanlagen Hamburg" ist unvollständig. Ich bitte um eine Version, in der zuverlässig angegeben ist, welche CLP-Anlagen digital sind, und ob die Anlagen auf öffentlichem Grund oder in einem Bahnhof installiert sind. https://metaver.de/trefferanzeige?cmd=doShowDocument&docuuid=0095A542-4D26-474D-BBC2-C95B87622E06
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252037/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag #252037 "Daten zu digitalen Außenwerbeanlagen in Hamburg&…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis zu Ihrer HmbTG-Anfrage #252037- Daten zu digitalen Außenwerbeanlagen in Hamburg
Datum
24. Juni 2022 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag #252037 "Daten zu digitalen Außenwerbeanlagen in Hamburg" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 24.06.2022 zugegangen. Er wird aktuell geprüft. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO). Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme der Gebühren einverstanden. Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag zurück zu ziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 30.06.2022, sofern Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe vom Bearbeitungsaufwand abhängt. Für die mögliche postalische Zustellung eines Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung haben Sie Ihre aktuelle Meldeanschrift bereits mitgeteilt, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 24. Juni 2022 stellen Sie eine Anfrage nach dem Hamburgische…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Antwort zum HmbTG-Antrag #252037- Daten zu digitalen Außenwerbeanlagen in Hamburg
Datum
28. Juni 2022 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 24. Juni 2022 stellen Sie eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und bitten um folgende Informationen: Sie bitten um Zusendung einer Version des Geodatensatzes "Werbeanlagen Hamburg", in der zuverlässig angegeben ist, welche CLP-Anlagen digital sind und ob die Anlagen auf öffentlichem Grund oder in einem Bahnhof installiert sind. Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende liegt keine Version eines Geodatensatzes „Werbeanlagen Hamburg“ mit der von Ihnen gewünschten Spezifizierung vor. Bei den im Geoportal dargestellten Werbeanlagen handelt es sich nach unserem Wissenstand um Werbeanlagen auf öffentlichem Grund. Für Informationen zu Werbeanlagen in den Bahnhöfen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Betreiber der Bahnhöfe. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei und abschließend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es mag ja sein, dass der Datensatz in dieser Form noch nicht vorliegt - jedoch sin…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zum HmbTG-Antrag #252037- Daten zu digitalen Außenwerbeanlagen in Hamburg [#252037]
Datum
3. Juli 2022 06:55
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es mag ja sein, dass der Datensatz in dieser Form noch nicht vorliegt - jedoch sind meines Erachtens, falls Sie keinen Ausschlussgrund geltend machen können, die Informationen gemäß HmbTG bzw. HmbUIG zur Verfügung zu stellen und der einfachste Weg, dies fortlaufend zu tun, wäre eine Ergänzung des Datensatzes. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 252037 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten zu digitalen Außenwerbeanlagen in Hamburg“ [#252037]
Datum
17. August 2022 16:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Die Anfrage wurde ziemlich unklar beantwortet: ich habe weder die angefragte Information bekommen noch Klarheit darüber, ob die Information prinzipiell nicht verfügbar ist oder nur noch nicht im Datensatz verzeichnet ist. Es wurden keine Gründe genannt, warum die Information nicht zur Verfügung gestellt werden kann - daher ist mir noch nicht einmal klar, ob es sich hier überhaupt um eine Ablehnung handelt. Die BVM schreibt: "Der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende liegt keine Version eines Geodatensatzes „Werbeanlagen Hamburg“ mit der von Ihnen gewünschten Spezifizierung vor." Das stimmt; das war schließlich der Grund meiner Anfrage, in der ich um die Bereitstellung der fehlenden Angabe bat. Die Informationen müssten eigentlich aus den Genehmigungen zum Aufbau und Betrieb der Anlagen hervorgehen; dass diese Informationen der BVM aggregiert zugänglich sind, schließe ich aus der Existenz des zentralen Datensatzes, auf den ich mich in der Anfrage beziehe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 252037.pdf Anfragenr: 252037 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Standorte Werbeanlagen (I3/2011/2022) Sehr [geschwärzt], Ihre E-Mail vom 17.8.2022 ist bei uns e…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Standorte Werbeanlagen (I3/2011/2022)
Datum
1. September 2022 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre E-Mail vom 17.8.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2011/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben angegeben, Sie hätten am 24.6.2022 bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) einen Geodatensatz angefragt, aus dem zuverlässig erkennbar sei, welche CLP-Werbeanlagen digital seien, und ob die Anlagen auf öffentlichem Grund oder in einem Bahnhof installiert seien. Der in Metaver abrufbare Datensatz sei insofern nicht vollständig. Die BVM hat am 28.6.2022 geantwortet, dass ihr keine Version des Geodatensatzes mit der von Ihnen gewünschten Spezifizierung vorliege. Alle in dem abrufbaren Datensatz enthaltenen Anlagen befänden sich auf öffentlichem Grund, zu Anlagen in Bahnhöfen wäre der jeweilige Betreiber zu befragen. Sie halten diese Antwort für unzureichend. Sie gehen davon aus, dass der BVM die Informationen vorlägen, da sie sich aus den Genehmigungen der Anlagen ergäben. Sie schließen aus der Existenz des bei Metaver vorhandenen Datensatzes, dass diese Informationen auch in einem aggregierten Zustand vorhanden seien. Ich habe Zweifel, dass Sie Ihren Informationsanspruch mit dieser Argumentation durchsetzen können. Ich halte für glaubhaft, dass die BVM nicht über einen aktuelleren oder berichtigten Geodatensatz verfügt. Auch wenn der BVM die einzelnen Genehmigungen für die Anlagen vorlägen, wäre sie nicht verpflichtet, auf Ihre Anfrage hin den Geodatensatz zu aktualisieren oder zu korrigieren. Die Informationspflicht betrifft nur Informationen, die in einer Behörde vorhanden sind. Vorhanden bedeutet in diesem Zusammenhang aber, dass sie in der angefragten Form oder Aufbereitung vorhanden sein müssen. Das Hamburgische Transparenzgesetz verpflichtet Behörden nicht, Informationen eigens zu ermitteln oder zusammenzustellen. Wenn die Informationen in einzelnen Akten enthalten sind, aber nicht durch eine Tabelle, die Verknüpfung mit einem Stadtplan o.ä. miteinander in Bezug gesetzt wurden, ist die Behörde nicht verpflichtet, einen solchen Bezug für Ihren Antrag erst herzustellen. Vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2012 - 5 Bs 246/12, S. 5 amtl. Umdruck (abrufbar unter https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/276/OVG_HH_5_Bs_246_12.pdf). Ich gehe davon aus, dass es eine Schnittstelle gibt, aus der die Informationen über die Standorte der Werbeanlagen in dem Geodatensatz zusammengeführt werden und so der aggregierte Datensatz entstanden ist, den sie auf Metaver abrufen können. Wenn Daten dort aber unvollständig oder fehlerhaft erfasst sind, vermittelt das Hamburgische Transparenzgesetz keinen Anspruch darauf, dass sie nachgepflegt oder korrigiert werden. Ich bedaure, dass ich Ihnen insofern leider nicht weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]